Nachfolgeregelung der sogenannten Westbalkanregelung ab 01.01.2021
Am 1. Januar 2021 tritt in Deutschland eine Nachfolgeregelung zu der aktuell geltenden sogenannten „Westbalkanregelung“ in Kraft. Damit hat die Bundesregierung auch über das Jahr 2020 hinaus für Staatsangehörige von Albanien, Bosnien & Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien einen privilegierten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt geschaffen. Dies gilt weiterhin für jede Art von Beschäftigung - unabhängig von einer anerkannten Qualifikation.
Voraussetzung für die Visumerteilung bleibt eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Gesetzlich sind bis zu 25.000 Zustimmungen pro Kalenderjahr möglich. Das entspricht in etwa der Zahl der im Jahr 2019 erteilten Visa in dieser Kategorie.
Die Nachfolgeregelung gilt bis einschließlich 2023. Erstanträge können nur an einer zuständigen deutschen Auslandsvertretung in einem der genannten sechs Staaten gestellt werden. Dies bedeutet, dass nur Antragsteller mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem dieser Staaten antragsberechtigt sind. Die Bundesagentur für Arbeit darf wie bisher nur zustimmen, wenn in den 24 Monaten vor Antragstellung keine Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen wurden.
Wichtiges zur COVID-Situation: Die COVID-Pandemie wirkt sich auch auf die Umsetzung der Neuregelung aus. Eine Einreise zur Beschäftigung nach § 26 Absatz 2 der Beschäftigungsverordnung wird aufgrund der pandemiebedingten EU-weiten Einreisebeschränkungen grundsätzlich erst nach deren Aufhebung möglich sein. Auch entsprechende Visa können erst dann erteilt werden. Deshalb werden Antragstermine nach dieser Neuregelung erst angeboten werden, nachdem die Einreisebeschränkungen aufgrund der COVID-Pandemie aufgehoben sind.
Antragstermine für Visa werden künftig für jeden Monat gesondert vergeben. Die früher oft längeren Wartezeiten entfallen daher. Wenn Sie ein Visum beantragen möchten, müssen Sie Ihren Terminwunsch auf einer Liste auf der Webseite der Botschaft eintragen, die jeden Monat neu aufgelegt wird. Die Botschaft wird Sie rechtzeitig über den Beginn und weitere Einzelheiten der zukünftigen Terminvergabe informieren. Bestehende Registrierungen auf der bisherigen Terminwarteliste „Westbalkanregelung“ werden nicht mehr berücksichtigt.
Informationen über das Antragsverfahren und die vorzulegenden Antragsunterlagen finden Sie auf der Webseite der Botschaft. Mit unvollständigen Unterlagen ist eine Antragstellung nicht möglich. Bitte registrieren Sie sich daher nur für einen Termin, wenn Sie bereits über die notwendigen Unterlagen verfügen!
Wenn Sie über eine qualifizierte berufliche oder akademische Ausbildung verfügen, können Sie deren Anerkennung in Deutschland beantragen. Für anerkannte Fachkräfte wurden die Einreisebeschränkungen aufgehoben. Darüber hinaus bestehen in diesen Fällen kaum Wartezeiten. Nutzen Sie diesen Weg, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen!