Westbalkan-Regelung (seit 01.01.2021)
Am 1. Januar 2021 ist in Deutschland die aktuelle „Westbalkanregelung“ in Kraft getreten (§ 26 Abs. 2 Beschäftigungsverordnung - BeschV). Damit hat die Bundesregierung bis zum Jahr 2023 hinaus für Staatsangehörige von Nordmazedonien (sowie von Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro und Serbien) einen privilegierten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt geschaffen. Dies gilt weiterhin für jede Art von Beschäftigung - unabhängig von einer anerkannten Qualifikation.
Voraussetzung für die Visumerteilung bleibt eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Neu ist im Vergleich zu der Vorgängerregelung: Es können bis zu 25.000 Zustimmungen pro Kalenderjahr insgesamt für alle sechs Staaten durch die Bundesagentur für Arbeit vergeben werden. Das entspricht in etwa der Zahl der im Jahr 2019 erteilten Visa in dieser Kategorie.
Die Westbalkan-Regelung gilt bis 31.12.2023. Erstanträge können nur an einer zuständigen deutschen Auslandsvertretung in einem der sechs Staaten gestellt werden, nicht direkt in Deutschland. Dies bedeutet, dass nur Antragsteller mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem dieser Staaten antragsberechtigt sind. Die Bundesagentur für Arbeit darf wie bisher nur zustimmen, wenn in den 24 Monaten vor Antragstellung keine Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen wurden.
Wichtiger Hinweis: Die COVID-Pandemie wirkt sich auf die Umsetzung der Westbalkan-Regelung aus:
Eine Einreise zur Beschäftigung nach § 26 Absatz 2 BeschV richtet sich nach den aktuell geltenden pandemiebedingten Einreisebeschränkungen und deren Ausnahmeregelungen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Informationen über die Terminregistrierung und Terminvergabe nach der Westbalkan-Regelung finden Sie hier.
Informationen über das Antragsverfahren und die vorzulegenden Antragsunterlagen nach der Westbalkan-Regelung finden Sie auf der Webseite der Botschaft.
Wenn Sie über eine qualifizierte berufliche oder akademische Ausbildung verfügen, können Sie deren Anerkennung in Deutschland beantragen. Weiter Informationen über das Antragsverfahren und die vorzulegenden Antragsunterlagen finden Sie auf der Webseite der Botschaft.