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Arbeitsplatzsuche mit anerkannter Berufsausbildung (§20 AufenthG)
Bitte lesen Sie dieses Merkblatt sorgfältig durch und bringen es ausgedruckt und unterschrieben zur Beantragung Ihres Visums mit. Bitte registrieren Sie sich nur für einen Termin, wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen und die erforderlichen Unterlagen vorlegen können. Werden die Voraussetzungen nicht erfüllt oder nicht anhand der geforderten Unterlagen nachgewiesen, kann eine Visumerteilung nicht erfolgen.
Sie können das Verfahren mit einer guten Vorbereitung positiv beeinflussen und verkürzen. Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden. Unvollständig ausgefüllte Anträge oder unvollständige Unterlagen können zur Ablehnung des Antrags führen.
Die Botschaft muss im Visumverfahren Auskünfte über Eintragungen in (Strafregistern) einholen. Das Verfahren kann in der Regel nach Antragsabgabe am Schalter bis zu 2 Wochen dauern, ggf. bei Voraufenthalten kann die Bearbeitung durch Beteiligung inländischer Behörden einige Zeit dauern. Sobald der Antrag abschließend bearbeitet wurde, werden Sie benachrichtigt. Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelarbeitszeit ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und verzögern die Bearbeitung.
Bitte sortieren Sie die Unterlagen in der vorgegebenen Reihenfolge. Folgende Unterlagen müssen im Original und 1 Kopie vorgelegt werden.
Bitte befestigen Sie die Unterlagen nur mit Büroklammern (nicht zusammen heften)!
Bei Antragstellung sind vorzulegen/nachzuweisen:
- 1 Formular - Visumantrag, vollständig in lateinischen Buchstaben (Deutsch oder Englisch) möglichst am Computer ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben. Hier können Sie Ihren Antrag online ausfüllen und hier das Formular herunterladen.
- 1 Formular - Belehrung, eigenhändig unterschrieben.
- Zusatzangaben Erreichbarkeit, vollständig in lateinischen Buchstaben (Deutsch oder Englisch) möglichst am Computer ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben.
- 2 aktuelle biometrische Passfotos, nicht älter als 6 Monate, vor weißem Hintergrund, in der Größe 45 х 35 Millimeter. 1 Foto kleben Sie auf den Visumantrag, 1 Foto bitte lose beifügen.
- Gültiger Reisepass, im Original und 1 Kopie. Der Reisepass muss mindestens 2 leere Seiten enthalten. Bitte bedenken Sie, dass die Gültigkeit des Passes die Dauer des Visums um mindestens drei Monate überschreiten muss.
- Bargeld - Die Gebühr beträgt 75,00 Euro.
- Lebenslauf auf Deutsch über den beruflichen Werdegang mit eigenhändiger Unterschrift.
- Motivationsschreiben auf Deutsch mit Angaben zur geplanten Arbeitsplatzsuche (Branche, Region, geplanter Aufenthaltsort/Unterkunft etc.) mit eigenhändiger Unterschrift. Plausible Angaben, warum für die Arbeitsplatzsuche ein nationales Visum beantragt wird und nicht im Rahmen der visumfreien Einreise oder online die Arbeitsplatzsuche erfolgen kann.
- Nachweis über bisherige Arbeitsplatzsuche (Bewerbungsschreiben und Antworten von potentiellen Arbeitgebern).
- Nachweis über Finanzierung des Lebensunterhalts, monatlich muss Ihnen ein Nettobetrag in Höhe von 1.027,- € zur Verfügung stehen, und zwar durch:
- eine Verpflichtungserklärung (ausgestellt von der Ausländerbehörde) für den gesamten Aufenthalt von einer in Deutschland lebenden Person, im Original und 1 Kopie, oder
- eine Bestätigung einer deutschen Bank über die Einrichtung eines Sperrkontos auf Ihren Namen in Höhe von 1.027,- € monatlich im Original und 1 Kopie.
- Nachweis über die Berufsausbildung, (Diplom über den Berufsabschluss), im Original mit Übersetzung ins Deutsche und je 1 Kopie.
- Nachweis über die Anerkennung der ausländischen Berufsausbildung in Deutschland:
Urkunde von einer deutschen Anerkennungsbehörde über die Feststellung der Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsausbildung, im Original und 1 Kopie.
Zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung in Deutschland ist eine anerkannte Berufsaus-bildung Voraussetzung. Die Gleichwertigkeit Ihres ausländischen Ausbildungsabschlusses müssen Sie vor der Antragstellung in einem Anerkennungsverfahren in Deutschland feststellen lassen. Die für Ihren Beruf zuständige Anerkennungsbehörde stellt fest, dass Ihre Qualifikation mit einem deutschen Abschluss gleichwertig ist und erteilt Ihnen die Erlaubnis zur Führung des anerkannten Berufes.
Informationen über das Anerkennungsverfahren finden Sie hier. - Nachweis über Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau B2, im Original und 1 Kopie.
Gesundheits- und Krankenpfleger müssen Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 nachweisen, im Original und 1 Kopie
Anerkannte Sprachzertifikate sind die Sprachzertifikate des Goethe Instituts, des ÖSD oder einer von TELC oder ECL zertifizierten Sprachschule. Nähere Informationen finden Sie hier.
Ein Aufenthalt für die Arbeitsplatzsuche kann für maximal 6 Monate gestattet werden. Nach positiver Entscheidung über den Visumantrag müssen Sie vor Aushändigung des Visums einen Nachweis über einen bestehenden Reisekrankenversicherungsschutz vorlegen, sofern ein Nachweis darüber nicht bereits vorgelegt worden ist, im Original und 1 Kopie. |
BELEHRUNG - ANTRAGSTELLUNG
Ich wurde darauf hingewiesen, dass mein Antrag nur vollständig unter Vorlage aller im Merkblatt aufgeführten Dokumente weitergeleitet werden kann. Unvollständige Anträge werden abgelehnt, eine Erstattung der Visumgebühr ist ausgeschlossen.
Skopje, den ___________________ Unterschrift ______________________