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Arbeitsplatzsuche mit akademischer Ausbildung (§20 AufenthG)

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Bitte lesen Sie dieses Merkblatt sorgfältig durch und bringen es ausgedruckt und unterschrieben zur Beantragung Ihres Visums mit. Bitte registrieren Sie sich nur für einen Termin, wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen und die erforderlichen Unterlagen vorlegen können. Werden die Voraussetzungen nicht erfüllt oder nicht anhand der geforderten Unterlagen nachgewiesen, kann eine Visumerteilung nicht erfolgen.

Sie können das Verfahren mit einer guten Vorbereitung positiv beeinflussen und verkürzen. Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden. Unvollständig ausgefüllte Anträge oder unvollständige Unterlagen können zur Ablehnung des Antrags führen.

Die Botschaft muss im Visumverfahren Auskünfte über Eintragungen in (Strafregistern) einholen. Das Verfahren kann in der Regel nach Antragsabgabe am Schalter bis zu 2 Wochen dauern, ggf. bei Voraufenthalten kann die Bearbeitung durch Beteiligung inländischer Behörden einige Zeit dauern. Sobald der Antrag abschließend bearbeitet wurde, werden Sie benachrichtigt. Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelarbeitszeit ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und verzögern die Bearbeitung.

Bitte sortieren Sie die Unterlagen in der vorgegebenen Reihenfolge.
Folgende Unterlagen müssen im Original und 1 Kopie vorgelegt werden.
Bitte befestigen Sie die Unterlagen nur mit Büroklammern (nicht zusammen heften)!

Bei Antragstellung sind vorzulegen/nachzuweisen:

  • 1 Formular - Visumantrag, vollständig in lateinischen Buchstaben (Deutsch oder Englisch) möglichst am Computer ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben. Hier können Sie den Antrag online ausfüllen und hier herunterladen.
  • 1 Formular - Belehrungeigenhändig unterschrieben.
  • Zusatzangaben Erreichbarkeit, vollständig in lateinischen Buchstaben (Deutsch oder Englisch) möglichst am Computer ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben.
  • 2 aktuelle biometrische Passfotos, nicht älter als 6 Monate, vor weißem Hintergrund, in der Größe 45 х 35 Millimeter. 1 Foto kleben Sie auf den Visumantrag, 1 Foto bitte lose beifügen.
  • Gültiger Reisepass, im Original und 1 Kopie. Der Reisepass muss mindestens 2 leere Seiten enthalten. Bitte bedenken Sie, dass die Gültigkeit des Passes die Dauer des Visums um mindestens drei Monate überschreiten muss.
  • Bargeld - Die Gebühr beträgt 75,00 Euro.
  • Lebenslauf auf Deutsch über den beruflichen Werdegang mit eigenhändiger Unterschrift.
  • Motivationsschreiben auf Deutsch mit Angaben zur geplanten Arbeitsplatzsuche (Branche, Region, geplanter Aufenthaltsort/Unterkunft etc.) mit eigenhändiger Unterschrift. Plausible Angaben, warum für die Arbeitsplatzsuche ein nationales Visum beantragt wird und nicht im Rahmen der visumfreien Einreise oder online die Arbeitsplatzsuche erfolgen kann.
  • Nachweis über bisherige Arbeitsplatzsuche (Bewerbungsschreiben und Antworten von potentiellen Arbeitgebern).
  • Nachweis über Finanzierung des Lebensunterhalts, monatlich muss Ihnen ein Nettobetrag in Höhe von 1.027,- € zur Verfügung stehen, und zwar durch:
    1. eine Verpflichtungserklärung (ausgestellt von der Ausländerbehörde) für den gesamten Aufenthalt von einer in Deutschland lebenden Person, im Original und 1 Kopie, oder
    2. eine Bestätigung einer deutschen Bank über die Einrichtung eines Sperrkontos auf Ihren Namen in Höhe von 1.027,- € monatlich im Original und 1 Kopie.
  • Nachweis über die abgeschlossene akademische Ausbildung (Diplom und Notenübersicht), im Original mit Übersetzung ins Deutsche und je 1 Kopie.
  • Nachweis über die Anerkennung der Hochschulausbildung, und zwar:
    a) Nachweis/Ausdruck von der Datenbank ANABIN, ob Ihr ausländischer Hochschulabschluss anerkannt oder vergleichbar ist, 1 Kopie.
    Die Abfrage in ANABIN ist immer sowohl in Bezug auf den Abschluss als auch in Bezug auf die Hochschule durchzuführen. (Vergleichbarkeit: Hochschule H + und Abschluss: entspricht).

    b) Zeugnisbewertung durch die Zentrastelle für ausländisches Bildungswesen – ZAB, im Original und 1 Kopie.
    Falls in der ANABIN-Datenbank der Hochschulabschluss nicht mit „entspricht“ oder „gleichwertig“ und/oder die Hochschule nicht mit „H+“ bewertet ist, muss die Gleichwertigkeit des Hochschulabschlusses bescheinigt werden.
    Informationen über das Verfahren, zuständige Behörden und notwendige Unterlagen zur Zeugnisbewertung Ihres ausländischen Hochschulabschlusses erfahren Sie hier.
  • Zusätzlich bei reglementierten Berufen, bei denen für die Berufsausübung eine Erlaubnis erforderlich ist (z.B. Ärzte, Ingenieure):
    Berufsausübungserlaubnis der zuständigen Anerkennungsstelle im Original und 1 Kopie.
    Die vollständige Liste der reglementierten Berufe finden Sie hier.
    Informationen über das Verfahren, zuständige Behörden und notwendige Unterlagen über das Anerkennungsverfahren finden Sie hier.

Ein Aufenthalt für die Arbeitsplatzsuche kann maximal für 6 Monate gestattet werden.

Nach positiver Entscheidung über den Visumantrag müssen Sie vor Aushändigung des Visums einen Nachweis über einen bestehenden Reisekrankenversicherungsschutz vorlegen, sofern ein Nachweis darüber nicht bereits vorgelegt worden ist, im Original und 1 Kopie.

BELEHRUNG - ANTRAGSTELLUNG

Ich wurde darauf hingewiesen, dass mein Antrag nur vollständig unter Vorlage aller im Merkblatt aufgeführten Dokumente weitergeleitet werden kann. Unvollständige Anträge werden abgelehnt, eine Erstattung der Visumgebühr ist ausgeschlossen.

Skopje, den ___________________                                      Unterschrift ______________________

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