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Qualifizierte Beschäftigung (Fachkräfte mit Berufsausbildung) (§18 a AufenthG)

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Bitte lesen Sie dieses Merkblatt sorgfältig durch und bringen es ausgedruckt und unterschrieben zur Beantragung Ihres Visums mit. Bitte registrieren Sie sich nur für einen Termin, wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen und die erforderlichen Unterlagen vorlegen können. Werden die Voraussetzungen nicht erfüllt oder nicht anhand der geforderten Unterlagen nachgewiesen, kann eine Visumerteilung nicht erfolgen.

Sie können das Verfahren mit einer guten Vorbereitung positiv beeinflussen und verkürzen. Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden. Unvollständig ausgefüllte Anträge oder unvollständige Unterlagen können zur Ablehnung des Antrags führen.

Die Botschaft muss im Visumverfahren in der Regel die Bundesagentur für Arbeit und ggfs. die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland beteiligen. Das Verfahren dauert erfahrungsgemäß nach Antragsabgabe am Schalter 3 bis 4 Wochen, in Einzelfällen auch länger. Sobald der Antrag abschließend bearbeitet wurde, werden Sie benachrichtigt. Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelarbeitszeit ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und verzögern die Bearbeitung.

Bitte sortieren Sie die Unterlagen in der vorgegebenen Reihenfolge. Folgende Unterlagen müssen im Original und 2-facher Kopie vorgelegt werden.
Bitte befestigen Sie die Unterlagen nur mit Büroklammern (nicht zusammen heften)!

Bei Antragstellung sind vorzulegen/nachzuweisen:

  • 2 Formulare - Visumantrag, vollständig in lateinischen Buchstaben (Deutsch oder Englisch) möglichst am Computer ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben. Hier können Sie den Antrag online ausfüllen oder hier das Formular herunterladen.
  • 2 Formulare - Belehrung, eigenhändig unterschrieben.
  • Zusatzangaben Erreichbarkeit, vollständig in lateinischen Buchstaben (Deutsch oder Englisch) möglichst am Computer ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben.
  • 3 aktuelle biometrische Passfotos, nicht älter als 6 Monate, vor weißem Hintergrund, in der Größe 45 х 35 Millimeter. 2 Fotos kleben Sie auf die Visumanträge, jeweils 1 Foto bitte lose beifügen.
  • Gültiger Reisepass, im Original und 2-facher Kopie. Der Reisepass muss mindestens 2 leere Seiten enthalten. Bitte bedenken Sie, dass die Gültigkeit des Passes die Dauer des Visums um mindestens drei Monate überschreiten muss.
  • Bargeld - Die Gebühr beträgt 75,00 Euro.
  • Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis - Bundesagentur für Arbeit, (nicht älter als 6 Monate): vom Arbeitgeber komplett (jeden Punkt) ausgefüllt und unterschrieben, im Original und 2-facher Kopie.
    Dem Arbeitgeber wird empfohlen, vor Vertragsabschluss das orts- und branchenübliche Lohnniveau bei der Bundesagentur für Arbeit in Deutschland zu erfragen.
  • Nachweis über die Anerkennung der ausländischen Berufsausbildung in Deutschland:
    Urkunde von einer deutschen Anerkennungsbehörde über die Feststellung der Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsausbildung, im Original und 2-facher Kopie.

    Zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung in Deutschland ist eine anerkannte Berufs-ausbildung Voraussetzung. Die Gleichwertigkeit Ihres ausländischen Ausbildungsabschlusses müssen Sie vor der Antragstellung in einem Anerkennungsverfahren in Deutschland feststellen lassen. Die für Ihren Beruf zuständige Anerkennungsbehörde stellt fest, dass Ihre Qualifikation mit einem deutschen Abschluss gleichwertig ist und erteilt Ihnen die Erlaubnis zur Führung des anerkannten Berufes.

    Informationen über das Anerkennungsverfahren finden Sie hier.
  • Qualifikationsnachweise, Diplom über die abgeschlossene Berufsausbildung, im Original mit Übersetzung ins Deutsche und je 2-fache Kopien.
  • Für Antragsteller ab 45 Jahre, zusätzlich:
    Nachweis über eine ausreichende Altersversorgung. Der Nachweis ist zu erbringen durch:
    - ein monatliches Bruttomindestgehalt von 4.015,00 € (2023)
    oder
    - Nachweise über eine angemessene Altersvorsorge, im Original und 2-facher Kopie, ggf. Übersetzungen ins Deutsche (gesetzliche/private Rentenversicherungsansprüche, Lebensver-sicherungen und Ähnliches).
  • Nähere Informationen für Gesundheits- und Krankenpfleger finden Sie hier.
  • Informationen über das beschleunigte Fachkräfteverfahren finden Sie hier.

BELEHRUNG - ANTRAGSTELLUNG

Ich wurde darauf hingewiesen, dass mein Antrag nur vollständig unter Vorlage aller im Merkblatt aufgeführten Dokumente weitergeleitet werden kann. Unvollständige Anträge werden abgelehnt, eine Erstattung der Visumgebühr ist ausgeschlossen.

Skopje, den ___________________                                      Unterschrift ______________________

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