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Erbrecht

Auf einem Stück Papier mit Unterschrift liegt ein Stempel Erbschaft

Ausschlagung einer Erbschaft, © Colourbox

04.10.2021 - Artikel

Internationaler Erbfall

Seit dem 17. August 2015 gilt die Europäische Erbrechtsverordnung (Verordnung EU Nr. 650/2012, EU-ErbVO). Diese EU-Verordnung regelt, welches Erbrecht aus deutscher Sicht (und aus der anderer EU-Mitgliedsstaaten) auf einen internationalen Erbfall anzuwenden ist. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

Erbschein

Als Nachweis, wer Erbe geworden ist, dient der Erbschein, den das zuständige Nachlassgericht in Deutschland auf Antrag eines Erben oder mehrerer Miterben ausstellt. Die Zuständigkeit des Nachlassgerichts richtet sich in der Regel nach dem letzten Wohnsitz des Erblassers. Durch den Antrag auf Ausstellung eines Erbscheins gibt der Erbe zu erkennen, dass er die Erbschaft angenommen hat.

Der Antrag auf Erteilung eines Erbscheines enthält eine eidesstattliche Versicherung und muss daher öffentlich beurkundet werden. Er kann entweder direkt beim zuständigen Gericht oder über die örtlich zuständige deutsche Auslandsvertretung gestellt werden. Wenn Sie einen Erbschein bei der Botschaft in Skopje beantragen wollen, wenden Sie sich bitte zuerst per E-Mail an uns und schildern kurz die Situation und Ihr Begehren. Die Botschaft wird Ihnen dann detaillierte Informationen über die notwendigen Unterlagen und das weitere Verfahren zusenden.

Erbausschlagung

In manchen Fällen, wenn der Nachlass zum Beispiel überschuldet ist, kann es sinnvoll sein, die Erbschaft auszuschlagen.

Nach deutschem Recht kann eine Erbschaft von dem Erben grundsätzlich innerhalb von 6 Wochen - bei Aufenthalt außerhalb Deutschlands innerhalb von 6 Monaten - nach Kenntnis vom Erbfall durch Erklärung gegenüber dem deutschen Nachlassgericht ausgeschlagen werden.

Die Unterschrift(en) unter einer Ausschlagungserklärung muss öffentlich beglaubigt werden. Diese Unterschriftsbeglaubigung kann in Deutschland entweder direkt beim zuständigen Gericht oder einem Notar erfolgen, im Ausland auch bei der örtlich zuständigen deutschen Auslandsvertretung. Weitere Informationen zu Unterschriftsbeglaubigungen durch die Botschaft Skopje finden Sie hier.

Einen unverbindlichen Mustertext für eine Ausschlagungserklärung finden Sie hier zum Download.
Beachten Sie: Dieser Mustertext muss durch die Ausschlagenden inhaltlich an die konkrete Situation angepasst werden muss.

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