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Hilfe für Deutsche im Notfall

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Was kann ich in einem Notfall tun? Hier finden Sie nützliche Informationen dazu.

Ihr Pass ist während der Reise nach Nordmazedonien abgelaufen, wurde verloren oder gestohlen? Sie haben Ihre Bankkarten verloren? Es kam zu einem Unfall, medizinischen Notfall, zu einer Festnahme oder sogar zu einem Todesfall in Nordmazedonien? Hier finden Sie nützliche Informationen zu diesen Themen.

Wichtige Telefonnummern in einer Notlage

Polizei 192
Feuerwehr 193
Erste Hilfe 194
Road Help (AMSM) 196

Die o.g. Informationen können Änderungen unterliegen und sind daher ohne jegliche Gewähr.

Notreisedokument bei Passverlust, -ablauf

Sollten Sie während eines kurzfristigen Aufenthaltes in Nordmazedonien Ihre Ausweispapiere verloren haben bzw. sollten Ihre Ausweispapiere Ihnen gestohlen worden oder kurzfristig abgelaufen sein, kann die Deutsche Botschaft einen Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland ausstellen. Dieses Dokument wird für die Dauer der beabsichtigten Reise, höchstens jedoch für einen Monat ausgestellt. Mit diesem Dokument können Sie NUR nach Deutschland zurückreisen, nicht jedoch in andere Länder reisen, die nicht auf der Rückreiseroute nach Deutschland liegen.

Informationen über das Verfahren zur Ausstellung eines Reiseausweises zur Rückkehr finden Sie hier

Verlust des deutschen Führerscheins in Nordmazedonien

Haben Sie Ihren Führerschein verloren bzw. wurde er Ihnen gestohlen, müssen Sie den Verlust unverzüglich bei einer Polizeidienststelle in Nordmazedonien anzeigen. Das Verlustprotokoll kann Ihnen dabei helfen auf dem Rückweg eventuellen Missverständnissen vorzubeugen und Strafgebühren zu vermeiden.

Deutsche Auslandsvertretungen sind keine Führerscheinbehörden. Die Botschaft kann daher bei Führerscheinverlusts keinen neuen Führerschein und keine Ersatzdokumente ausstellen. Auch liegen bei der Botschaft keine entsprechenden Antragsformulare vor. Allein die Fahrerlaubnisbehörden im Inland können Ihnen bei der Ausstellung eines Ersatzführerscheins bzw. internationalen Führerscheins weiterhelfen.

Informationen über das Verfahren finden Sie hier

Geld-/EC-, Kreditkartenverlust

Bei Verlust oder Diebstahl von deutschen EC- oder Kreditkarten sollten Sie diese sofort sperren lassen.

Zentrale Notrufnummer zur Sperrung sämtlicher Kreditkarten, EC-Karten und Handy-Karten:

+49 116 116 oder +49-30-4050-4050.

Eine Sperrung ist auch über folgende Rufnummern möglich:

American Express: +49 - 69 – 9797 – 2000
MasterCard: Zentrale Sperrannahme MC Deutschland: 0800 819 1040
aus USA: +1 - 800 627 8372
aus anderen Ländern: +1 - 636 722 7111
Visa: Infos unter: https://www.visaeurope.com/lost-your-card
Innerhalb Deutschlands: 0800 811 8440 oder 116 116
Diners Club: +49 - 69 900 150 135 oder 136
VR-BankCard: +49 - 1805 021 021

Sie sollten zudem eine Verlust- bzw. Diebstahlsanzeige bei der mazedonischen Polizei melden und Anzeige erstatten.

Bei Geldverlust ist eine Versorgung mit Bargeld durch Geldüberweisung wie z.B. Western Union oder MoneyGram möglich. Verwandte oder Freunde können Ihnen hiermit weltweit Geld innerhalb weniger Minuten zukommen lassen. Western Union oder MoneyGram bieten schnelle und zuverlässige Geldüberweisungsmöglichkeiten von Deutschland in das Ausland. Beide Finanzinstitute bieten die Möglichkeit, in Deutschland Geld bar einzuzahlen und dieses binnen 30 Minuten nach Einzahlung bei jeder beliebigen Western-Union/MoneyGram Agentur in Nordmazedonien gegen Vorlage eines Personaldokuments in Empfang zu nehmen.

Die nächstgelegene Ein- bzw. Auszahlungsstelle und deren Öffnungszeiten finden Sie über die Standortsuche der WesternUnion oder MoneyGram. Die einzahlende Person erhält eine 10-stellige MTCN-Nummer. Bereits wenige Minuten nach Einzahlung können Sie sich unter Vorlage des Reisepasses/Personalausweises sowie Angabe der MTCN-Nummer den Geldbetrag bar bei einer Western Union Zweigstelle auszahlen lassen.

Auskünfte zum Verfahren:

  • ReiseBank:
    Hotline.: 0228-55 00 37 00
    ReiseBank Frankfurt/Main: 069-24 27 85 91 (täglich 7:30-21 Uhr)
    Internet: www.reisebank.de
  • Western Union:
    Hotline innerhalb DEU: 0800-181 17 97 (täglich 8-23 Uhr)
    Hotline außerhalb DEU: +32-(0)2-639 71 07
    Auskunft in Deutsch und Englisch: 069-85 09 83 73 (Mo-Fr 8-20 Uhr)
    Internet: www.westernunion.com

Krankheit/Unfall

Die ärztliche Versorgung in Nordmazedonien, insbesondere in staatlichen Krankenhäusern, entspricht nicht immer den Standards oder der Qualität wie man sie aus Deutschland gewohnt ist. Eine medizinische Erstversorgung ist in der Regel jedoch auch in Nordmazedonien gesichert. Es wird dringend geraten, vor Reiseantritt eine Auslandsreisekrankenversicherung sowie eine Rücktransportversicherung abzuschließen und regelmäßig einzunehmende Medikamente in ausreichendem Umfang mit sich zu führen. Mazedonische private medizinische Einrichtungen erheben für die Behandlung von Ausländern zum Teil höhere Gebühren als für Einheimische. Der Notruf für Erste Hilfe ist 194.

Auf der Ärzteliste der Botschaft sind (u.a. deutschsprachige) Ärzte und medizinische Einrichtungen verschiedener Fachrichtungen in Skopje aufgeführt. Die Angaben der Liste basieren auf Informationen, die der Auslandsvertretung zum Zeitpunkt der Erstellung vorlagen, und erfolgen ohne Gewähr. Bei Beauftragung einer Ärztin bzw. eines Arztes sind die Auftraggeber bzw. Patienten selbst für die Erstattung der anfallenden Kosten verantwortlich. Ein Anspruch auf Kostenübernahme durch die Auslandsvertretung oder das Auswärtige Amt kann nicht hergeleitet werden.

Im Falle eines Verkehrsunfalls beachten Sie bitte folgendes: Fahrer von Fahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen, die in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, sind nach mazedonischen Recht verpflichtet, den Unfall von der Polizei aufnehmen zu lassen. Der Polizeinotruf ist 192. Ohne Vorlage eines Polizeiprotokolls können Schadensersatzansprüche nicht geltend gemacht werden. Erfahrungsgemäß dauert die Erstellung eines solchen Protokolls durch die Polizei mehrere Wochen. Es muss nach Fertigstellung persönlich abgeholt werden.

Festnahme

Die mazedonischen Behörden sind dazu verpflichtet die deutsche Botschaft über Inhaftierungen deutscher Staatsangehöriger zeitnah zu informieren, wenn der Inhaftierte dies verlangt. Die Behörden müssen den Inhaftierten auch auf dieses Recht hinweisen. Dies ergibt sich aus Art. 36 des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen (WÜK).

Sofern Sie eine konsularische Betreuung durch die Botschaft wünschen, wird die Haftanstalt bzw. das Gericht dieses Anliegen an die Botschaft übermitteln. Über Art und Umfang der Betreuung informiert Sie hier in allgemeiner Form das Auswärtige Amt.

Die deutsche Botschaft kann Sie nicht rechtlich vertreten, dies kann nur ein in Nordmazedonien zugelassener Rechtsanwalt. Sie bekommen einen Pflichtverteidiger zur Verfügung gestellt, können aber auch auf eigene Kosten einen anderen Rechtsanwalt mit Ihrer Vertretung beauftragen. Auf der Rechtsanwaltsliste der deutschen Botschaft werden u.a. auch deutschsprachige Rechtsanwälte geführt. Die Angaben in der Liste erfolgen unverbindlich und ohne Gewähr; die Botschaft spricht ausdrücklich keine Empfehlungen aus.

Sterbefälle deutscher Staatsangehöriger

Ein Sterbefall in der Familie oder im Freundeskreis ist immer mit großen seelischen Belastungen für die Hinterbliebenen verbunden. Dennoch müssen unmittelbar nach dem Versterben des geliebten Menschen viele wichtige Entscheidungen getroffen werden. Ein Todesfall im Ausland kann zudem eine Vielzahl von kompliziert anmutenden Formalitäten mit sich bringen.

Im Folgenden möchten wir Ihnen einige praktische Hinweise geben, die Ihnen einen ersten Überblick bei Sterbefällen von Deutschen in Nordmazedonien verschaffen sollen. Für ergänzende Auskünfte und offene Fragen steht Ihnen die Botschaft selbstverständlich auch telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.

Grundsätzliches

a) Der Verstorbene hatte sich vor dem Auslandsaufenthalt für den Sterbefall versichert:

In diesem Fall übernimmt die Versicherung entweder die Kosten für eine Bestattung in Nordmazedonien oder für den Rücktransport des Leichnams / der Urne nach Deutschland zu den jeweils
geltenden Versicherungsbedingungen. Hierzu beauftragt die Versicherungsgesellschaft ein Bestattungsunternehmen.

Als Angehörige müssen Sie jedoch der Versicherung mitteilen, welche Wünsche Sie betreffend einer Überführung und/oder Bestattung haben.

Möglich wäre eine Sarg-Bestattung in Nordmazedonien.

Oder wünschen Sie eine Überführung des Leichnams nach Deutschland mit anschließender Sarg- oder Urnenbeisetzung?

Gleichzeitig empfiehlt es sich, möglichst umgehend den zu erwartenden Umfang der Kostenübernahme mit dem Versicherer abzuklären.

b) Der Verstorbene war für den Sterbefall im Ausland nicht versichert:

Angehörige, die nicht auf einen Versicherer zurückgreifen können, müssen das Bestattungsinstitut eigenständig kontaktieren und den Auftrag zur Bestattung erteilen.

Für eine Bestattung vor Ort in Nordmazedonien befindet sich eine Liste von Beerdigungsinstituten am Ende dieses Merkblatts unter Ziffer 6. Bitte beachten Sie, dass nicht bei allen Bestattungsinstituten Fremdsprachen-, insbesondere Deutschkenntnisse vorhanden sind.

Die entstehenden Bestattungskosten werden im Regelfall von Ihnen getragen werden müssen. Es empfiehlt sich daher, sich in jedem Fall vor Auftragserteilung ein detailliertes Angebot vorlegen zu lassen, um den Kostenrahmen vorab einschätzen zu können.

Für eine Überführung und Beisetzung in Deutschland muss auch ein deutsches Bestattungsinstitut beauftragt werden. Sollten Sie eine Rückführung Ihrer/Ihres verstorbenen Angehörigen nach Deutschland wünschen, setzt sich das örtliche Bestattungsunternehmen in der Regel mit dem deutschen Bestattungsunternehmen in Verbindung und klärt mit diesem die Transportmodalitäten direkt ab. Auch hier empfiehlt es sich, vor Auftragserteilung ein detailliertes Gesamtangebot einzuholen, dass alle Kosten (inkl. der Kosten im Ausland, der Überführung und der Beisetzung in Deutschland) enthält.

Sterbeurkunden

Zuerst muss eine Todesbescheinigung durch die Gerichtsmedizin ausgestellt werden. Zur Ausstellung der Todesbescheinigung muss folgendes vorgelegt werden:

  • Ggf. Geburtsurkunde mit Übersetzung ins Mazedonische
  • Reisepass oder Personalausweis im Original und Übersetzung ins Mazedonische.

Mit der Todesbescheinigung von der Gerichtsmedizin muss eine Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt beantragt werden. Ggfs. kann dies durch das Bestattungsunternehmen übernommen werden.

Überführung von Sarg oder Urne nach Deutschland

Nach Ausstellung der Sterbeurkunde muss eine Bescheinigung der Sanitätsbehörde (Државен санитарен и здравствен инспекторат – решение) und ein mazedonischer Leichenpass (Споровдница за пренесување на умрено лице) ausgestellt werden. Vor Ausstellung des mazedonischen Leichenpasses muss schon bekannt sein, wie die Leiche nach Deutschland transportiert wird, auf dem Luft- oder Landweg.

Zur Ausstellung des mazedonischen Leichenpasses müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  • Handelsregisterauszug des deutschen Bestattungsunternehmens (als Bestätigung, dass es sich um eine Bestattungsfirma handelt).
  • wenn die Leiche auf dem Landweg nach Deutschland transportiert wird muss noch zusätzlich vorgelegt werden:
    o Reisepass oder Personalausweis des Fahrers des Leichenwagens
    o Führerschein des Fahrers
    o Zulassung des Leichenwagens
  • wenn die Leiche auf dem Luftweg nach Deutschland transportiert wird muss noch zusätzlich vorgelegt werden:
    o Flugticket der Fluggesellschaft.


Nach Ausstellung aller Unterlagen kommt das mazedonische Bestattungsunternehmen zur Botschaft Skopje um einen deutschen Leichenpass auszustellen.


Eine Einäscherung des Leichnams wird aus kulturellen Gründen in Nordmazedonien nicht vorgenommen. Jedoch kann das Bestattungsunternehmen mit der Kremierung in Belgrad beauftragt werden.


Eine Überführung des Leichnams nach Deutschland erfolgt auf dem Land-/Luftweg. Die Vorbereitung nimmt i. d. R. zwischen zwei bis zehn Tagen in Anspruch. Ein Bestattungstermin in Deutschland sollte daher erst anberaumt werden, wenn das beauftragte Bestattungsunternehmen vor Ort in Verbindung mit dem in Deutschland beauftragten Bestattungsunternehmen die Überführungsdaten bestätigt hat.

Beisetzung Nordmazedonien

Grundsätzlich besteht für deutsche Staatsangehörige auch die Möglichkeit, auf dem örtlichen Friedhof in Nordmazedonien beigesetzt zu werden – vorbehaltlich dortiger Kapazitäten. Die Ausgestaltung einer örtlichen Beisetzung ist mit dem beauftragten Bestattungsunternehmen zu klären.

Anreise von Angehörigen

Es ist nicht erforderlich, dass Angehörige der/des Verstorbenen zur Abwicklung der Bestattungsformalitäten persönlich nach Nordmazedonien reisen. Ansässige Unternehmen erledigen in der Regel zuverlässig alle Überführungs- oder Beisetzungsformalitäten.


War die/der Verstorbene allerdings in Nordmazedonien ansässig und hinterlässt keine Anweisungen hinsichtlich ihres/seines Nachlasses, kann die Anreise eines Angehörigen erforderlich sein. In diesen Fällen wird gebeten, zunächst mit einem lokalen Rechtsanwalt Kontakt aufzunehmen, um festzustellen, welche Schritte ggfs. einzuleiten sind. Eine Rechtsanwaltsliste ist auf der Website der Botschaft verfügbar (Anwälte).

Ansprechpartner/-innen, Anschriften und Telefonverbindungen

Deutsche Botschaft in Skopje
Kontaktperson: Herr Köberling
Adresse: Lerinska 59, 1000 Skopje
Tel.: +389 (0) 2 3093 900
E-Mail: rk-10@skop.diplo.de
Website: www.skopje.diplo.de
Zeitunterschied zu Deutschland: keine


Bestattungsunternehmen
Name: Unternehmen Butel
Adresse: Lazar Trpovski 67a, 1000 Skopje
Ansprechpartnerin: Aneta Stefanovska
Tel.: +389 (0)71 237 012
E-Mail: astefanovska@butel.mk
Sprachen: Englisch

Direktor: Toni Zajkov
Tel.: +389 (0)70 306 841
Sprachen: Englisch

Sowie: Friedhof BUTEL: +389 (0) 2612 060, E-Mail: butel@pogrebenservis.mk

Die o. g. Auflistung erfolgt ohne Gewähr und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

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