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Beglaubigungen und Beurkundungen

Foto eines Stempels

Foto eines Stempels, © colourbox

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Sie benötigen beglaubigte Kopien zur Verwendung in Deutschland? Oder Sie wollen Ihre Unterschrift beglaubigen lassen? Hier finden Sie dazu weitere Informationen.

Allgemeine Hinweise, Termin und Vorsprache

Sofern Sie Unterlagen wie Zeugnisse, Identitätsdokumente oder Personenstandsurkunden bei einer deutschen Behörde einreichen müssen, die Originale aber behalten möchten, kann die Botschaft Kopien dieser Dokumente beglaubigen.

In Nordmazedonien lebende Personen benötigen gelegentlich auch Beglaubigungen von Unterschriften, Handzeichen, Namensunterschriften und Beurkundungen. Nicht immer können der mazedonische Notar oder die mazedonische Behörde helfen, wenn es um Eheverträge, Erklärungen in Kindschaftssachen, Testamente, Erbscheinsanträge oder auch Grundstückskaufverträge geht, die in Deutschland benötigt werden. Der richtige Ansprechpartner ist dann die Botschaft.

Sie benötigen für die Beglaubigungen von Fotokopien bei der Botschaft Skopje keinen Termin. Das gleiche gilt für Unterschriftsbeglaubigungen (z.B. Beantragung eines Führungszeugnisses, Beantragung einer AZR- oder SIS-Auskunft). Sie können an einem beliebigen Arbeitstag von Montag bis Donnerstag von 14:00 bis 15:00 Uhr bei der Botschaft vorsprechen. Eine Unterschriftsbeglaubigung kann nur bei einer persönlichen Vorsprache erfolgen, bei Kopiebeglaubigungen dagegen müssen Sie nicht persönlich vorsprechen, die Kopiebeglaubigung kann auch durch einen von Ihnen bevollmächtigten Vertreter erfolgen.

Beglaubigung von Kopien

Bei Vorsprache für eine Kopiebeglaubigung legen Sie bitte nur Originale (Zeugnisse, Zertifikate, Urkunden, Ausweisdokumente oder Bescheinigungen etc.), die beglaubigt werden sollen, vor. Eine Kopie der Originale muss nicht vorgelegt werden.

Sollte kein Original vorgelegt werden, kann eine einfache Kopie eines Originals nicht beglaubigt werden.

Gebühren

Die Gebühr für eine Kopiebeglaubigung beträgt 24,- €. Bei einer Zahlung per Kreditkarte achten Sie bitte darauf, dass diese für internationale Zahlungen freigeschaltet ist. Der Karteninhaber muss mit vorsprechen.

Sollten Sie die Beglaubigungen für Studienzwecke oder ein Anerkennungsverfahren Ihrer Ausbildung oder Ihres Studiums benötigen, bringen Sie uns bitte einen Nachweis dazu mit. Nur bei einer Beglaubigung von Kopien für Studienzwecke fallen keine Gebühren an. Für die Beglaubigung von Kopien zu Studienzwecken in Deutschland können bis zu drei Kopien gebührenfrei amtlich beglaubigt werden. Weitere Kopien können nur gegen Gebühr beglaubigt werden. Beglaubigt werden allerdings nur Kopien von Dokumenten, deren Vorlage bei der jeweiligen Hochschule auch tatsächlich in amtlich beglaubigter Form gefordert wird.

Hinweis: Sollten Sie sehr umfangreiche Unterlagen vorlegen, kann es sein, dass unter Umständen je nach Kapazität die Beglaubigung einige Tage in Anspruch nimmt.

Beglaubigung von Unterschriften

Sie sollen vor einem Konsularbeamten einer deutschen Auslandsvertretung ein Dokument unterschreiben? Das deutsche Recht kennt grundsätzlich zwei verschiedene Formen bei der Erstellung öffentlicher Urkunden: Die Form der Unterschriftsbeglaubigung und die Form der notariellen Beurkundung. Bei beiden Formen erfolgt die Unterzeichnung eines Dokuments. Gesetzgeber und Rechtsprechung legen fest, in welchem Fall welche Form erforderlich ist.

Unterschriftsbeglaubigung

Mit der Unterschriftsbeglaubigung bestätigt der Notar bzw. Konsularbeamte, dass die genannte Person das Dokument vor ihm unterzeichnet hat. In den allermeisten Fällen ist die Unterschriftsbeglaubigung ausreichend.

Die Unterschrift muss persönlich vor dem zuständigen Konsularbeamten geleistet oder vor ihm anerkannt werden. Eine Belehrung über die rechtliche Bedeutung des zu unterzeichnenden Dokuments erfolgt dabei nicht. Die Auslandsvertretung kann dazu weder Übersetzungen anfertigen noch ad hoc eine mündliche Übersetzung der vorgelegten Erklärung in eine Fremdsprache vornehmen.

Beispiele für Unterschriftsbeglaubigungen:

  • Genehmigungserklärung: Erklärung, mit der eine Person, die beim Abschluss eines Vertrags in Deutschland vertreten wurde, den Vertrag im Nachhinein genehmigt.
  • Vollmachten, mit denen sich der Vollmachtgeber nicht unwiderruflich bindet.
  • Anträge für Eintragungen in ein deutsches Handelsregister.
  • Beantragung eines Führungszeugnisses
  • Erklärung zur Ausschlagung einer Erbschaft
  • Erklärungen im Rahmen der Beantragung eines Ersatzführerscheins
  • Auskunft aus dem Ausländerzentralregister
  • Anmeldung der Eheschließung in Deutschland

Bitte legen Sie bei Vorsprache für die Unterschriftsbeglaubigung folgenden Unterlagen vor:

  1. Ausgefülltes nicht unterschriebenes Original des Schreibens, Antrages oder Formulars, unter dem Ihre Unterschrift beglaubigt werden soll,
  2. Ihr gültiges Reise- bzw. Ausweisdokument.

Gebühren

Die Gebühr für eine Unterschriftsbeglaubigung beträgt häufig 56,- € (z.B. Anträge auf Erteilung einer Selbstauskunft im AZR oder bei der Anmeldung für die Eheschließung in Deutschland und ähnliches).

Die Gebühr für die Beglaubigung einer Unterschrift unter einer Erklärung zur Namensführung beträgt 80,- €.
Bei einer Zahlung per Kreditkarte achten Sie bitte darauf, dass diese für internationale Zahlungen freigeschaltet ist. Der Karteninhaber muss mit vorsprechen.

Beurkundungen

Die Beurkundung ist die „strengere“ Form bei der Vornahme von Rechtsgeschäften. Auch bei der Beurkundung bestätigt der Konsularbeamte die Identität des Unterzeichnenden, zusätzlich belehrt er aber den Unterzeichnenden über die rechtliche Bedeutung und die Konsequenzen seiner Erklärung. Beurkundungen können nur von besonders ermächtigten Beamten durchgeführt werden.

Vor einer Beurkundung muss die Botschaft den Sachverhalt prüfen und die Urkunde vorbereiten. Diese Vorbereitung ist zuweilen aufwändig, sodass die Beurkundung selbst erst nach vorheriger Terminabsprache erfolgen kann.

Wenn Sie eine Beurkundung benötigen, wenden Sie sich deshalb bitte immer vorab per E-Mail an die Botschaft und schildern den Sachverhalt soweit möglich unter Beifügung geeigneter Dokumente. Die Botschaft wird Ihnen dann im Einzelfall mitteilen, ob die Beurkundung durchgeführt werden kann und welche Angaben und Unterlagen benötigt werden.

Für die Berechnung der Gebühr ist der Aufwand der Beurkundung maßgebend, sie kann zwischen ca. 90 EUR und 550 EUR betragen.

Die folgenden Rechtsgeschäfte können bei der Botschaft Skopje grundsätzlich beurkundet werden:

  • Vaterschaftsanerkennung
  • Zustimmung zur Vaterschaftsanerkennung
  • Sorgeerklärung
  • Antrag auf Erteilung eines Erbscheins
  • Antrag auf Erteilung eines europäischen Nachlasszeugnisses
  • Eidesstattliche Versicherungen

Übersetzungen

Die Botschaft nimmt keine Übersetzungen vor. Die Botschaft kann keine Prüfung von Übersetzungen vornehmen oder die inhaltliche Richtigkeit bestätigen (Übersetzungsbeglaubigung).

Inländische Behörden legen ihre Anforderungen an Übersetzungen aus Nordmazedonien selbst fest. Die Botschaft erhält immer wieder Informationen, dass inländische Behörden, wie beispielsweise die Arbeitsagenturen oder Anerkennungsbehörden in Deutschland, nur Übersetzungen von in Deutschland anerkannten Übersetzern akzeptieren. Bitte klären Sie in Ihrem eigenen Interesse vorab, welche Anforderungen an die Übersetzung von mazedonischen Dokumenten von Ihrer zuständigen Behörde in Deutschland gestellt werden. Die Botschaft verfügt über keine durch sie „anerkannten“ Übersetzer in Nordmazedonien.

Übersetzerlisten

Die Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der deutschen Landesjustizverwaltungen, die nach dem jeweiligen Landesrecht die allgemein beeidigten, öffentlich bestellten bzw. allgemein ermächtigten Dolmetscher und Übersetzer auflistet, finden Sie hier.

Auf der Webseite des Justizministeriums der Republik Nordmazedonien finden Sie eine Datenbank mit den in Nordmazedonien lizenzierten Gerichtsdolmetschern und -Übersetzern.

Alle Angaben beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft im Zeitpunkt der Textabfassung.
Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich
eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.

Kontakt zum Rechts- und Konsularreferat

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