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Führerschein

Ein EU-Führerschein schaut aus einer Hosentasche raus.

EU-Führerschein, © picture-alliance/ dpa

04.10.2021 - Artikel

Deutsche Auslandsvertretungen sind keine Führerscheinbehörden und können daher nur unterstützende Dienstleistungen in diesem Bereich anbieten.

Befristete Gültigkeit deutscher Führerscheine und Neuausstellung

Seit dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheine sind nach den Vorgaben der 3. EU-Führerscheinrichtlinie (Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den Führerschein) - unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis - auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Diese Regelung dient insbesondere der Aktualisierung von Namen sowie des Lichtbildes.

Alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine müssen nach einem Staffelschema bis spätestens 19.01.2033 umgetauscht werden. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch im Umlauf befindlichen Führerscheine einem einheitlichen Format entsprechen, das insbesondere aktuelle Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllt. Die Fristen für den verpflichtenden Umtausch sind gestaffelt nach Ausstellungsdatum bzw. Geburtsjahrgang des Führerscheininhabers zwischen Januar 2025 und Januar 2033. Das Staffelschema und weitere Hinweise finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.

Sollten Sie Ihren Wohnsitz in Nordmazedonien haben, erfolgt die Neuausstellung des Führerscheins unter Einbeziehung der Botschaft Skopje. Die zuständige Behörde ist bei Wohnsitz in einem Drittstaat weiterhin dies, die Ihren Führerschein ausgestellt hat (Ausstellungsbehörde). Die Antragsunterlagen und erforderlichen Unterlagen werden Ihnen über die jeweiligen Ausstellungsbehörden auf Anfrage direkt zugesandt. Anschließend senden Sie die ausgefüllten und unterschriebenen Antragsunterlagen inklusive eines biometrischen Fotos an die zuständige Behörde zurück. Der neue Führerschein wird produziert und an die Botschaft übersandt. Die Kosten für den Umtausch bei der zuständigen inländischen Behörde belaufen sich auf rund 25,- € zzgl. Versand. Die Aushändigung des neuen Führerscheins und gleichzeitige Einziehung des alten Führerscheins erfolgt dann durch die Botschaft. Hierfür ist die persönliche Vorsprache bei der Botschaft erforderlich.

Sobald Sie über das Vorliegen Ihres neuen Führerscheins informiert wurden, wenden Sie sich bitte zwecks (gebührenfreier) Aushändigung über das Kontaktformular an die Botschaft Skopje. Folgende Unterlagen sind bei Ihrer Vorsprache im Original vorzulegen:

  • Ihr gültiges Reise- bzw. Ausweisdokument
  • Ihren bisherigen Führerschein, der eingezogen wird und an die ausstellende Behörde übersandt wird.

Verlust des deutschen Führerscheins in Nordmazedonien

Haben Sie Ihren Führerschein verloren bzw. wurde er Ihnen gestohlen, müssen Sie den Verlust unverzüglich bei einer Polizeidienststelle in Nordmazedonien anzeigen. Deutsche Auslandsvertretungen sind keine Führerscheinbehörden. Die Botschaft kann daher bei Führerscheinverlusts keinen neuen Führerschein und keine Ersatzdokumente ausstellen. Auch liegen bei der Botschaft keine entsprechenden Antragsformulare vor. Allein die Fahrerlaubnisbehörden im Inland können Ihnen bei der Ausstellung eines Ersatzführerscheins bzw. internationalen Führerscheins weiterhelfen.

  • Sollten Sie in Deutschland gemeldet sein, wenden Sie sich bitte an die Führerscheinstelle Ihres deutschen Meldewohnsitzes.
  • Sollten Sie nicht mehr in Deutschland gemeldet sein, können Sie sich gemäß § 73 Abs. 3 Fahrerlaubnisverordnung als Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis an jede Fahrerlaubnisbehörde wenden, sofern Sie Ihren Wohnsitz in einem Drittstaat (außerhalb Deutschlands und der EU bzw. des EWR) haben. Aus praktischen Erwägungen empfiehlt es sich, sich an die Führerscheinstelle Ihres letzten deutschen Meldewohnsitzes oder die Führerscheinstelle zu wenden, die den abhanden gekommenen Führerschein ausgestellt hat.

Sofern Sie nach dem Verlust oder Diebstahl Ihres Führerscheins nach Deutschland zurückreisen wollen und die Zusendung des Ersatzführerscheins nicht abwarten können, empfiehlt es sich, neben der Verlust-/Diebstahlsanzeige der mazedonischen Polizei auch ein Bestätigungsschreiben der deutschen Führerscheinstelle mitzuführen, dass Sie sich per Fax oder Mail zusenden lassen können.

Im Rahmen der Beantragung eines Ersatzdokuments kann die Botschaft wie folgt tätig werden, falls erforderlich:

  • Unterschriftsbeglaubigung auf dem Antrag auf Ausstellung eines Ersatzführerscheins, sobald Ihnen die zuständige Führerscheinstelle die Antragsformulare etc. zugesandt und um Beglaubigung der Unterschrift auf dem Antragsformular gebeten hat. Die Gebühr hierfür beträgt 56,- €. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.
  • Aushändigung des Ersatzführerscheins: die deutsche Behörde übersendet den Führerschein an die Botschaft, bitte geben Sie in diesem Fall bei der deutschen Behörde an, wie die Botschaft Sie erreichen kann; gebührenfrei.
  • Unterschriftsbeglaubigung (Eidesstattliche Versicherung) auf dem Vordruck der Führerscheinstelle: Inländische Führerscheinstellen fordern bei Verlust des Führerscheins immer wieder eine eidesstattliche Versicherung als Verlusterklärung, sollte keine polizeiliche Verlustanzeige eingereicht werden können. Bitte lassen Sie sich einen Vordruck der Führerscheinstelle zukommen, auf dem Ihre Unterschrift beglaubigt werden kann. Die Gebühr für diese Unterschriftsbeglaubigung beträgt 50,- €. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.

Diese Angaben erfolgen auf Grund von Informationen, die der Botschaft Skopje zum Zeitpunkt der Abfassung vorlagen. Für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Informationen wird keine Gewähr übernommen.

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