Ablehnung des Visumsantrags: Was kann ich tun?
Remonstration
Wenn Ihr Antrag abgelehnt wurde und Sie damit nicht einverstanden sind, können Sie eine Remonstration gegen die Ablehnung einlegen (der Ablehnung sozusagen widersprechen).
Die Remonstration muss in Schriftform erfolgen, auf Deutsch oder Englisch verfasst (oder übersetzt) und eigenhändig unterschrieben sein. Bitte geben Sie auch das Datum im Schreiben an.
Nur der Antragsteller selbst (bei Minderjährigen die sorgeberechtigten Eltern) oder ein schriftlich bevollmächtigter Dritter können die Remonstration einlegen. Die Vollmacht muss in diesem Fall beigefügt sein.
Die Remonstration muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Ablehnung in der Botschaft eingehen. Der Tag der Bekanntgabe ist gewöhnlich der Tag, an dem die Ablehnung per E-Mail an Sie versandt wurde.
Wichtige Hinweise
Eine Remonstration macht nur Sinn, wenn Sie Tatsachen benennen oder Unterlagen beifügen können, die die Gründe für die Ablehnung widerlegen oder wenn der Sachverhalt sich zu Ihren Gunsten verändert hat.
Verfahren
Nach Eingang der Remonstration wird Ihr Antrag erneut geprüft. Neue Informationen und Dokumente werden in die Prüfung einbezogen.
Wenn nach Prüfung Ihrer Remonstration die Ablehnungsgründe beseitigt sind, wird das Visum erteilt. Bleiben die Ablehnungsgründe bestehen, erhalten Sie einen ausführlich begründeten Remonstrationsbescheid. Gegen diesen kann ebenfalls innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht werden.
Rechnen Sie mit einer regelmäßigen Bearbeitungsdauer von etwa 3 Monaten ab Eingang der Remonstration. Wenn Innenbehörden, insbesondere Ausländerbehörden beteiligt werden müssen, kann das Verfahren auch länger dauern. Bitte sehen Sie deshalb von Sachstandsanfragen vor dem Ablauf von 3 Monaten ab.