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BLAUE KARTE EU (§18g AufenthG)

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Bitte lesen Sie dieses Merkblatt sorgfältig durch und bringen es ausgedruckt und unterschrieben zur Beantragung Ihres Visums mit. Bitte registrieren Sie sich nur für einen Termin, wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen und die erforderlichen Unterlagen vorlegen können. Werden die Voraussetzungen nicht erfüllt oder nicht anhand der geforderten Unterlagen nachgewiesen, kann eine Visumerteilung nicht erfolgen.

Sie können das Verfahren mit einer guten Vorbereitung positiv beeinflussen und verkürzen. Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden. Unvollständig ausgefüllte Anträge oder unvollständige Unterlagen können zur Ablehnung des Antrags führen.

Die Botschaft muss im Visumverfahren in der Regel die Bundesagentur für Arbeit und ggfs. die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland beteiligen. Das Verfahren dauert erfahrungsgemäß nach Antragsabgabe am Schalter 3 bis 4 Wochen, in Einzelfällen auch länger. Sobald der Antrag abschließend bearbeitet wurde, werden Sie benachrichtigt. Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelarbeitszeit ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und verzögern die Bearbeitung.

Bitte sortieren Sie die Unterlagen in der vorgegebenen Reihenfolge. Folgende Unterlagen müssen im Original und 1 Kopie vorgelegt werden.
Bitte befestigen Sie die Unterlagen nur mit Büroklammern (nicht zusammen heften)!

Bei Antragstellung sind vorzulegen/nachzuweisen:

  • 1 Formular - Visumantrag, vollständig in lateinischen Buchstaben (Deutsch oder Englisch) am Computer ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben. Bitte drucken Sie alle Seiten des Antrags aus und legen Sie alle Seiten zusammen mit dem QR-Code bei.
  • 1 Formular - Belehrung, eigenhändig unterschrieben.
  • 1 Formular Belehrung zum Vorliegen eines Arbeitsplatzangebots, eigenhändig unterschrieben
  • 1 Formular Belehrung zur Mitteilungspflicht bei Arbeitgeberwechsel, eigenhändig unterschrieben
  • Zusatzangaben Erreichbarkeit, vollständig in lateinischen Buchstaben (Deutsch oder Englisch) möglichst am Computer ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben.
  • 2 aktuelle biometrische Passfotos, nicht älter als 6 Monate, vor weißem Hintergrund, in der Größe 45 х 35 Millimeter. 1 Foto kleben Sie auf den Visumantrag, 1 Foto bitte lose beifügen.
  • Gültiger Reisepass, im Original und 1 Kopie. Der Reisepass muss mindestens 2 leere Seiten enthalten. Bitte bedenken Sie, dass die Gültigkeit des Passes die Dauer des Visums um mindestens drei Monate überschreiten muss.
  • Gebühr - Die Gebühr beträgt 75,00 Euro. Die Gebühren können in bar nur mit Euro-Scheinen (Münzen werden nicht angenommen) oder mit Kreditkarte beglichen werden.
  • Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis - Bundesagentur für Arbeit, (nicht älter als 6 Monate): vom Arbeitgeber komplett (jeden Punkt) ausgefüllt und unterschrieben, im Original und 1 Kopie.
    Die Beschäftigung muss der Qualifikation angemessen sein.

  • Für das Jahr 2023 gilt grundsätzlich der Nachweis eines jährlichen Mindestbruttogehalts von 43.800,00 €.
  • Im Jahr 2024 muss das jährliche Mindestbruttogehalt 45.300,00 € nachgewiesen werden.

Welche Erwerbstätigkeiten fallen unter die Mangelberufe:

  • Führungskräfte in der Produktion bei der Herstellung von Waren, im Bergbau und im Bau sowie in der Logistik
  • Führungskräfte in der Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologie
  • Führungskräfte in der Erbringung von speziellen Dienstleistungen (bspw. Kinderbetreuung, Gesundheitswesen, Altenbetreuung, Sozialfürsorge, Bildungswesen, Finanz- und Versicherungsdienstleistungen)
  • Naturwissenschaftler, Mathematiker und Ingenieure
  • Ärzte
  • Akademische und vergleichbare Krankenpflege- und Geburtshilfefachkräfte
  • Tierärzte
  • Sonstige akademische und verwandte Gesundheitsberufe (bspw. Zahnärzte)
  • Lehrkräfte
  • Akademische und vergleichbare Fachkräfte in der Informations- und Kommunikationstechnologie.

Für das Jahr 2023 gilt grundsätzlich der Nachweis eines jährlichen Mindestbruttogehalts von 39.682,80 €.

Im Jahr 2024 muss das jährliche Mindestbruttogehalt 41.041,80 € nachgewiesen werden.

  • Kommt infrage für Antragsteller, die ihren Hochschulabschluss vor weniger als drei Jahren vor Beantragung des Visums erworben haben UND mindestens ein jährliches Bruttogehalt von 39.682,80 € (2023) vorweisen.
  • Im Jahr 2024 muss das jährliche Mindestbruttogehalt 41.041,80 € nachgewiesen werden.

  • Lebenslauf auf Deutsch mit eigenhändiger Unterschrift.
  • Nachweis über die abgeschlossene akademische Ausbildung (Diplom und Notenübersicht), im Original mit Übersetzung ins Deutsche und je 1 Kopie.
  • Nachweis über die Anerkennung der Hochschulausbildung, und zwar:
    a) Nachweis/Ausdruck von der Datenbank ANABIN, ob Ihr ausländischer Hochschulabschluss anerkannt oder vergleichbar ist. Die Abfrage in ANABIN ist immer sowohl in Bezug auf den Abschluss als auch in Bezug auf die Hochschule durchzuführen. (Vergleichbarkeit: Hochschule H + und Abschluss: entspricht).

    oder

    b) Zeugnisbewertung durch die Zentrastelle für ausländisches Bildungswesen – ZAB, im Original und 1 Kopie.

    Falls in der ANABIN-Datenbank der Hochschulabschluss nicht mit „entspricht“ oder „gleichwertig“ und/oder die Hochschule nicht mit „H+“ bewertet ist, muss die Gleichwertigkeit des Hochschulabschlusses bescheinigt werden.
    Informationen über das Verfahren, zuständige Behörden und notwendige Unterlagen zur Zeugnisbewertung Ihres ausländischen Hochschulabschlusses erfahren Sie hier.
  • Zusätzlich bei reglementierten Berufen, bei denen für die Berufsausübung eine Erlaubnis erforderlich ist (z.B. Ärzte, Ingenieure):

    - Berufsausübungserlaubnis der zuständigen Anerkennungsstelle, im Original und 1 Kopie.
    Die vollständige Liste der reglementierten Berufe finden Sie hier.
    Informationen über das Verfahren, zuständige Behörden und notwendige Unterlagen über das Anerkennungsverfahren finden Sie hier.

  • Zusätzlich bei reglementierten Berufen (Ärzte, Tierärzte, Zahnärzte, Apotheker, usw.):
    - Nachweis über Fachsprachkenntnisse auf dem Niveau C1, im Original und 1 Kopie.
    - Anerkannte Sprachzertifikate sind die Sprachzertifikate des Goethe Instituts, des ÖSD oder einer von TELC oder ECL zertifizierten Sprachschule. Nähere Informationen finden Sie hier.
  • Zusätzlich bei Berufen im Gesundheits-und Pflegebereich:
    - Nachweis über Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau B2, im Original und 1 Kopie.
  • Weitere Informationen über Blaue Karte EU (EU Blue Card) erfahren Sie hier.

BELEHRUNG - ANTRAGSTELLUNG

Ich wurde darauf hingewiesen, dass mein Antrag nur vollständig unter Vorlage aller im Merkblatt aufgeführten Dokumente weitergeleitet werden kann. Unvollständige Anträge werden abgelehnt, eine Erstattung der Visumgebühr ist ausgeschlossen.

Skopje, den ___________________ Unterschrift ______________________

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