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Hilfe für Deutsche im Notfall

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Was kann ich in einem Notfall tun? Hier finden Sie nützliche Informationen dazu.

Ihr Pass ist während der Reise nach Nordmazedonien abgelaufen, wurde verloren oder gestohlen? Sie haben Ihre Bankkarten verloren? Es kam zu einem Unfall, medizinischen Notfall, zu einer Festnahme oder sogar zu einem Todesfall in Nordmazedonien? Hier finden Sie nützliche Informationen zu diesen Themen.

Wichtige Telefonnummern in einer Notlage

Polizei 192
Feuerwehr 193
Erste Hilfe 194
Road Help (AMSM) 196

Die o.g. Informationen können Änderungen unterliegen und sind daher ohne jegliche Gewähr.

Notreisedokument bei Passverlust, -ablauf

Sollten Sie während eines kurzfristigen Aufenthaltes in Nordmazedonien Ihre Ausweispapiere verloren haben bzw. sollten Ihre Ausweispapiere Ihnen gestohlen worden oder kurzfristig abgelaufen sein, kann die Deutsche Botschaft einen Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland ausstellen. Dieses Dokument wird für die Dauer der beabsichtigten Reise, höchstens jedoch für einen Monat ausgestellt. Mit diesem Dokument können Sie NUR nach Deutschland zurückreisen, nicht jedoch in andere Länder reisen, die nicht auf der Rückreiseroute nach Deutschland liegen.

Informationen über das Verfahren zur Ausstellung eines Reiseausweises zur Rückkehr finden Sie hier

Verlust des deutschen Führerscheins in Nordmazedonien

Haben Sie Ihren Führerschein verloren bzw. wurde er Ihnen gestohlen, müssen Sie den Verlust unverzüglich bei einer Polizeidienststelle in Nordmazedonien anzeigen. Das Verlustprotokoll kann Ihnen dabei helfen auf dem Rückweg eventuellen Missverständnissen vorzubeugen und Strafgebühren zu vermeiden.

Deutsche Auslandsvertretungen sind keine Führerscheinbehörden. Die Botschaft kann daher bei Führerscheinverlusts keinen neuen Führerschein und keine Ersatzdokumente ausstellen. Auch liegen bei der Botschaft keine entsprechenden Antragsformulare vor. Allein die Fahrerlaubnisbehörden im Inland können Ihnen bei der Ausstellung eines Ersatzführerscheins bzw. internationalen Führerscheins weiterhelfen.

Informationen über das Verfahren finden Sie hier

Geld-/EC-, Kreditkartenverlust

Bei Verlust oder Diebstahl von deutschen EC- oder Kreditkarten sollten Sie diese sofort sperren lassen.

Zentrale Notrufnummer zur Sperrung sämtlicher Kreditkarten, EC-Karten und Handy-Karten:

+49 116 116 oder +49-30-4050-4050.

Eine Sperrung ist auch über folgende Rufnummern möglich:

American Express: +49 - 69 – 9797 – 2000
MasterCard: Zentrale Sperrannahme MC Deutschland: 0800 819 1040
aus USA: +1 - 800 627 8372
aus anderen Ländern: +1 - 636 722 7111
Visa: Infos unter: https://www.visaeurope.com/lost-your-card
Innerhalb Deutschlands: 0800 811 8440 oder 116 116
Diners Club: +49 - 69 900 150 135 oder 136
VR-BankCard: +49 - 1805 021 021

Sie sollten zudem eine Verlust- bzw. Diebstahlsanzeige bei der mazedonischen Polizei melden und Anzeige erstatten.

Bei Geldverlust ist eine Versorgung mit Bargeld durch Geldüberweisung wie z.B. Western Union oder MoneyGram möglich. Verwandte oder Freunde können Ihnen hiermit weltweit Geld innerhalb weniger Minuten zukommen lassen. Western Union oder MoneyGram bieten schnelle und zuverlässige Geldüberweisungsmöglichkeiten von Deutschland in das Ausland. Beide Finanzinstitute bieten die Möglichkeit, in Deutschland Geld bar einzuzahlen und dieses binnen 30 Minuten nach Einzahlung bei jeder beliebigen Western-Union/MoneyGram Agentur in Nordmazedonien gegen Vorlage eines Personaldokuments in Empfang zu nehmen.

Die nächstgelegene Ein- bzw. Auszahlungsstelle und deren Öffnungszeiten finden Sie über die Standortsuche der WesternUnion oder MoneyGram. Die einzahlende Person erhält eine 10-stellige MTCN-Nummer. Bereits wenige Minuten nach Einzahlung können Sie sich unter Vorlage des Reisepasses/Personalausweises sowie Angabe der MTCN-Nummer den Geldbetrag bar bei einer Western Union Zweigstelle auszahlen lassen.

Auskünfte zum Verfahren:

  • ReiseBank:
    Hotline.: 0228-55 00 37 00
    ReiseBank Frankfurt/Main: 069-24 27 85 91 (täglich 7:30-21 Uhr)
    Internet: www.reisebank.de
  • Western Union:
    Hotline innerhalb DEU: 0800-181 17 97 (täglich 8-23 Uhr)
    Hotline außerhalb DEU: +32-(0)2-639 71 07
    Auskunft in Deutsch und Englisch: 069-85 09 83 73 (Mo-Fr 8-20 Uhr)
    Internet: www.westernunion.de

Krankheit/Unfall

Die ärztliche Versorgung in Nordmazedonien, insbesondere in staatlichen Krankenhäusern, entspricht nicht immer den Standards oder der Qualität wie man sie aus Deutschland gewohnt ist. Eine medizinische Erstversorgung ist in der Regel jedoch auch in Nordmazedonien gesichert. Es wird dringend geraten, vor Reiseantritt eine Auslandsreisekrankenversicherung sowie eine Rücktransportversicherung abzuschließen und regelmäßig einzunehmende Medikamente in ausreichendem Umfang mit sich zu führen. Mazedonische private medizinische Einrichtungen erheben für die Behandlung von Ausländern zum Teil höhere Gebühren als für Einheimische. Der Notruf für Erste Hilfe ist 194.

Auf der Ärzteliste der Botschaft sind (u.a. deutschsprachige) Ärzte und medizinische Einrichtungen verschiedener Fachrichtungen in Skopje aufgeführt. Die Angaben der Liste basieren auf Informationen, die der Auslandsvertretung zum Zeitpunkt der Erstellung vorlagen, und erfolgen ohne Gewähr. Bei Beauftragung einer Ärztin bzw. eines Arztes sind die Auftraggeber bzw. Patienten selbst für die Erstattung der anfallenden Kosten verantwortlich. Ein Anspruch auf Kostenübernahme durch die Auslandsvertretung oder das Auswärtige Amt kann nicht hergeleitet werden.

Im Falle eines Verkehrsunfalls beachten Sie bitte folgendes: Fahrer von Fahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen, die in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, sind nach mazedonischen Recht verpflichtet, den Unfall von der Polizei aufnehmen zu lassen. Der Polizeinotruf ist 192. Ohne Vorlage eines Polizeiprotokolls können Schadensersatzansprüche nicht geltend gemacht werden. Erfahrungsgemäß dauert die Erstellung eines solchen Protokolls durch die Polizei mehrere Wochen. Es muss nach Fertigstellung persönlich abgeholt werden.

Festnahme

Die mazedonischen Behörden sind dazu verpflichtet die deutsche Botschaft über Inhaftierungen deutscher Staatsangehöriger zeitnah zu informieren, wenn der Inhaftierte dies verlangt. Die Behörden müssen den Inhaftierten auch auf dieses Recht hinweisen. Dies ergibt sich aus Art. 36 des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen (WÜK).

Sofern Sie eine konsularische Betreuung durch die Botschaft wünschen, wird die Haftanstalt bzw. das Gericht dieses Anliegen an die Botschaft übermitteln. Über Art und Umfang der Betreuung informiert Sie hier in allgemeiner Form das Auswärtige Amt.

Die deutsche Botschaft kann Sie nicht rechtlich vertreten, dies kann nur ein in Nordmazedonien zugelassener Rechtsanwalt. Sie bekommen einen Pflichtverteidiger zur Verfügung gestellt, können aber auch auf eigene Kosten einen anderen Rechtsanwalt mit Ihrer Vertretung beauftragen. Auf der Rechtsanwaltsliste der deutschen Botschaft werden u.a. auch deutschsprachige Rechtsanwälte geführt. Die Angaben in der Liste erfolgen unverbindlich und ohne Gewähr; die Botschaft spricht ausdrücklich keine Empfehlungen aus.

Todesfall

Bei Todesfällen deutscher Staatsangehöriger in Nordmazedonien informieren die mazedonischen Behörden die deutsche Auslandsvertretung zeitnah.

Die Botschaft ist bei der Vermittlung eines lokalen Bestattungsunternehmens behilflich, das entweder die Überführung des Leichnams nach Deutschland oder die Bestattung in Nordmazedonien in die Wege leitet, und stellt – sofern der Leichnam nach Deutschland überführt wird – den hierfür erforderlichen Leichenpass aus. Bitte beachten Sie, dass die Botschaft für die im Rahmen der Überführung oder Bestattung entstehenden Kosten nicht in Vorlage treten kann; diese sind von den Angehörigen direkt an das Bestattungsinstitut zu entrichten.

Die vorstehenden Angaben erfolgen unverbindlich und ohne Gewähr für die Korrektheit der Angaben und die Qualität der Dienstleistung. Die Nennung externer Dienstleister stellt keine Empfehlung dar. Kunden sind für alle Kosten und Gebühren, die im Zusammenhang mit der Beauftragung der aufgeführten Dienstleister entstehen, selbst verantwortlich.

Anschrift und Kontakt des staatlichen Bestattungsunternehmens in Skopje:

Bestattungsunternehmen/Friedhof BUTEL in Skopje
Lazar Trpovski 67a
1000 Skopje
Telefon: 02 / 2612 060
E-Mail: butel@pogrebenservis.mk

Zur Ausstellung eines Leichenpasses ist grundsätzlich ein Termin erforderlich. Ein Termin kann über das Kontaktformular des Rechts- und Konsularreferats vereinbart werden. In eiligen Fällen erreichen Sie das Rechts- und Konsularreferat montags bis donnerstags von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr bzw. freitags von 8:00 Uhr bis 13:30 Uhr unter der Telefonnummer +389 2 309 900, je nach Kapazität kann Ihnen ggf. ein kurzfristiger Sondertermin gewährt werden. Folgend unsere Anschrift:

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Skopje
Rechts- und Konsularreferat

Lerinska 59, 1000 Skopje
Telefon: +389 2 309 900
E-Mail: info@skop.diplo.de

Bereitschaftsdienst außerhalb der Öffnungszeiten

Außerhalb der Öffnungszeiten, die für montags bis donnerstags von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr, für freitags von 8:00 Uhr bis 13:30 Uhr festgelegt sind, ist für konsularische Notfälle ein Bereitschaftsdienst eingerichtet. Diesen erreichen Sie unter +389 70 22 09 93 (grundsätzlich nur bis 0:00 Uhr und ab 8:00 Uhr). Der Bereitschaftsdienst ist für hilfsbedürftige Deutsche in akuten Notlagen bestimmt. Bitte beachten Sie, dass unter dieser Nummer keine Auskünfte zu laufenden Verfahren in Visa- und Passangelegenheiten oder zur Terminsituation, und/oder -buchung erteilt werden!

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