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Bundestagswahl 2025: Informationen für Deutsche zur Wahlteilnahme aus dem Ausland
Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum Deutschen Bundestag statt.
Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben und im Bundesgebiet keine Wohnung mehr innehaben, können an der Wahl teilnehmen.
Bitte beachten Sie unseren Hinweis zu den knappen Fristen!
Bekanntmachung für Deutsche zur Wahl zum Deutschen Bundestag
Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum Deutschen Bundestag statt.
Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben und im Bundesgebiet keine Wohnung mehr innehaben, können bei Vorliegen der sonstigen wahlrechtlichen Voraussetzungen an der Wahl teilnehmen.
Für ihre Wahlteilnahme ist u. a. Voraussetzung, dass sie
- entweder nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland1) eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurück liegt, oder aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind;
sowie - in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen sind. Diese Eintragung erfolgt nur auf Antrag. Der Antrag ist auf einem Formblatt zu stellen; er kann bereits seit Mitte November 2024 gestellt, respektive abgesandt werden. Einem Antrag, der erst am 03. Februar 2025 oder später bei der zuständigen Gemeindebehörde eingeht, kann nicht mehr entsprochen werden (§ 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung).
Antragsvordrucke (Formblätter) sowie informierende Merkblätter sind online auf der Seite der Bundeswahlleiterin (www.bundeswahlleiterin.de) erhältlich. Sie können – sofern Sie über keinen Internetzugang verfügen sollten - auch bei
- den diplomatischen und berufskonsularischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland,
- den Kreiswahlleitern in der Bundesrepublik Deutschland
angefordert werden.
Weitere Auskünfte erteilen die Botschaften und berufskonsularischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland.
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
ul. Lerinska 59, 1000 Skopje
Montag – Donnerstag: 08:00 – 12:00 und 14:00 – 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
Tel.: +389 2 3093 900
Skopje, 30.12.2024
1) Zu berücksichtigen ist auch eine frühere Wohnung oder ein früherer Aufenthalt in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zuzüglich des Gebietes des früheren Berlin (Ost)).
Hinweis zu Fristen bei der Mitbenutzung des Kurierweges der Deutschen Botschaft Skopje
Wenn Wahlberechtigte mit Wohnsitz in Nordmazedonien eine Übersendung der Wahlunterlagen an die Deutsche Botschaft Skopje wünschen, müssen sie ihr Wahlamt auf Folgendes hinweisen: Die Wahlunterlagen müssen sich in einem gesonderten und verschlossenen Umschlag befinden, der deutlich als Wahlsache gekennzeichnet ist und den Namen des Wahlberechtigten enthält. Dieser Umschlag wird verschlossen in einem weiteren Briefumschlag mit folgender Adressierung durch die Wahlämter versendet und für den Versand innerhalb Deutschlands ausreichend frankiert:
Auswärtiges Amt
für Botschaft Skopje
Kurstraße 36
10117 Berlin
Gleichzeitig schicken Sie der Botschaft bitte eine E-Mail (info@skopje.diplo.de), damit wir Sie nach Eingang der Unterlagen informieren können. Die Wahlunterlagen müssen bei der Botschaft Skopje persönlich abgeholt werden. Eine Nachsendung per Post ist nicht möglich.
Der enge Zeitplan bei Mitbenutzung des Kurierweges ist voraussichtlich wie folgt:
02.02.2025:
Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss spätestens am 02. Februar 2025 bei der zuständigen Gemeinde in Deutschland eingehen.
Ab 04.02.2025:
Die Versendung der Briefwahlunterlagen an die Wähler im Ausland wird ab 4. Februar 2025 erfolgen.
Anschließend:
Vom Auswärtigen Amt werden diese Sendungen auf dem amtlichen Kurierweg an die Botschaft Skopje weitergeleitet, voraussichtlicher Eingang bei der Botschaft Skopje am 13.02.2025 (1. Kurier) sowie am 17.02.2025 (2. Sonderkurier).
14.02.2025 bzw. 18.02.2025, 08:00 h – 12:00 h:
Persönliche Abholung der Briefwahlunterlagen durch den Wahlberechtigten bei der Botschaft Skopje (auch ohne vorherige Unterrichtung)
14.02.2025 bzw. 18.02.2025, 08:00 h – 12:00 h:
Am selben Tag Abgabe der Wahlbriefe bei der Botschaft Skopje zur fristgerechten Rücksendung auf dem Kurierweg über das Auswärtige Amt an das zuständige Wahlamt in Deutschland. Eine spätere Rücksendung ist nicht mehr möglich.
Haftungsausschluss
Auf die sehr knappen Fristen wird ausdrücklich hingewiesen. Das Auswärtige Amt und die Botschaft Skopje übernehmen bei der Mitbenutzung des Kurierwegs und Weiterleitung der Wahlunterlagen keinerlei Haftung für Verlust, Beschädigung, verzögerte Zustellung oder nicht eingegangene Wahlunterlagen. Eine Nachverfolgung solcher Briefe ist nicht möglich.
Es steht daneben allen Wahlberechtigten frei, für die Korrespondenz mit ihrem jeweiligen Wahlamt selbst und auf eigene Kosten private Kurierdienste zu beauftragen, da dies unter Umständen der schnellere Versandweg sein könnte.