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Rente

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Allgemeine Hinweise

Zwischen Deutschland und Nordmazedonien findet im Bereich der sozialen Sicherheit das deutsch-mazedonische Sozialversicherungsabkommen vom 8. Juli 2003 Anwendung. Die Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd ist eine der Verbindungsstellen für die Durchführung dieses Abkommens im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung.

Weitere Informationen und Hinweise finden Sie unter diesem Link.

Aktueller Hinweis zu Lebensbescheinigungen 2023
Weitere Informationen finden Sie in deutscher Sprache hier.

HINWEIS: Eine neue Richtlinie sieht für NS-Verfolgte, die bereits eine Einmalleistung aus dem Wiedergutmachungsdispositionsfonds (WDF) erhalten haben, eine Corona-Sonderzahlung in Höhe von jeweils 1.200€ für 2021 und 2022 vor. Die Corona-Sonderzahlung muss per Brief beim Bundesfinanzministerium in Deutschland beantragt werden. Einzelheiten zum Antrag und zur Berechtigung finden Sie hier. Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne per E-Mail an die Botschaft wenden.

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