Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Wohnortänderung

03.11.2021 - Artikel

Was ist zu tun bei einer Wohnortänderung?

Allgemeine Hinweise

Sollte der in Ihrem Reisepass eingetragene Wohnort nicht mehr aktuell sein, so können Sie diesen in der Botschaft amtlich ändern lassen. Diese Änderung ist kostenlos.

Die Änderung des Wohnorts kann nur persönlich beantragt werden. Bei Minderjährigen müssen die Sorgeberechtigten den Antrag stellen.

Terminvereinbarung

Zur Beantragung einer Wohnortänderungen ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Bitte vereinbaren Sie erst einen Termin, sobald Sie die erforderlichen Unterlagen vollständig zusammengestellt haben. Bitte beachten Sie, dass alle Antragsteller (auch Kinder) persönlich vorsprechen müssen. Ein Termin kann über das Kontaktformular des Rechts- und Konsularreferats vereinbart werden.

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Skopje
Rechts- und Konsularreferat (Passstelle)

Lerinska 59, 1000 Skopje
Fax:  +388 2 309 899

Erforderliche Unterlagen

  • ein vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Abmeldebestätigung aus Deutschland und Nachweis des neuen Wohnsitzes in Nordmazedonien (Aufenthaltserlaubnis)
  • gültiger deutscher Reisepass
  • Ggf. Unterlagen, welche Sie als Sorgeberechtigte des minderjährigen Passinhabers ausweisen.

Bearbeitungszeit

Die Änderung wird von der Botschaft vorgenommen, so dass der Reisepass anschließend direkt wieder ausgehändigt werden kann.

Bitte beachten Sie, dass mit der Wohnortänderung keine Verlängerung der Gültigkeitsdauer des  Ausweisdokumentes verbunden ist.

Die Botschaft kann keine Änderungen in Personalausweisen vornehmen. Die zuständige

Auslandsvertretung für Personalausweisfragen ist die Deutsche Botschaft in Belgrad

nach oben