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Sorgeerklärung

02.06.2022 - Artikel

In der Regel hat eine nicht verheiratete Mutter nach der Geburt des Kindes mit Wohnsitz in Deutschland die alleinige elterliche Sorge. Durch eine Sorgeerklärung bestimmen die nicht miteinander verheirateten Eltern eines Kindes, dass sie die elterliche Sorge für das Kind gemeinsam übernehmen wollen.
Für Kinder mit Wohnsitz in Nordmazedonien besteht immer das gemeinsame Sorgerecht unabhängig davon, ob die Eltern miteinander verheiratet sind.

Zur Prüfung des Sachverhalts und Vorbereitung des Beurkundungstextes übersenden Sie der Botschaft vorab am besten per E-Mail Kopien folgender Dokumente:

  • Geburts- oder Abstammungsurkunde des Kindes (abhängig vom Geburtsort deutsche Urkunde oder internationale mazedonische Urkunde);
    bei pränataler Sorgeerklärung: ärztliches Attest (ggf. mit deutscher Übersetzung) über die Schwangerschaft mit Angabe des voraussichtlichen Entbindungstermins
  • Reisepässe oder Personalausweise beider Elternteile
  • Deutsche Meldebescheinigung des Kindes und der Mutter mit E-Mail-Adresse und Telefonnummer (bei pränataler Sorgeerklärung nur der Mutter)
  • vollständige Wohnanschrift des Vaters mit E-Mail-Adresse und Telefonnummer
  • Vaterschaftsanerkennung und Zustimmung der Mutter

In Einzelfällen können weitere Unterlagen notwendig werden.

Der Termin für die Beurkundung wird per E-Mail oder telefonisch direkt mit Ihnen vereinbart. Dies ist aber erst nach Vorbereitung des Beurkundungstextes möglich.

Für die Vorbereitung und Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung müssen Sie mit Gebühren in Höhe von etwa 230 EUR rechnen. Wenn für die Beurkundung ein Dolmetscher benötigt wird, kommen noch etwa 50 bis 80 EUR dazu.
Weitere Kosten können für etwa notwendige Kopiebeglaubigungen oder andere konsularische Dienstleistungen entstehen.

Die Sorgeerklärung nach deutschem Recht kann auch gleichzeitig mit der Vaterschaftsanerkennung und der Zustimmungserklärung der Mutter beurkundet werden. Die jeweils notwendigen Dokumente überschneiden sich weitgehend und die Gebühren fallen dann nur einmal an.

Alle Angaben beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.

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