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Anerkennung der Vaterschaft, Sorgeerklärung
Informationen zur Anerkennung einer Vaterschaft und Sorgeerklärung finden Sie hier.
Ihre Tochter oder Ihr Sohn wurde geboren, Sie sind aber nicht mit der Mutter des Kindes verheiratet? Dann ist es unter Umständen erforderlich, dass Sie die Vaterschaft zu Ihrem Kind anerkennen, um auch nach den deutschen Gesetzen der rechtliche Vater zu sein. Zusätzlich muss die Mutter des Kindes der Vaterschaftsanerkennung zustimmen. Weitere Informationen zu diesen Themen finden Sie hier.
In der Regel hat eine nicht verheiratete Mutter nach der Geburt des Kindes mit Wohnsitz in Deutschland die alleinige elterliche Sorge. Durch eine Sorgeerklärung bestimmen die nicht miteinander verheirateten Eltern eines Kindes, dass sie die elterliche Sorge für das Kind gemeinsam übernehmen wollen. Für Kinder mit Wohnsitz in Nordmazedonien besteht immer das gemeinsame Sorgerecht, unabhängig davon, ob die Eltern miteinander verheiratet sind. Weitere Informationen zu diesen Themen finden Sie hier.