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Schengen-Visa

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Informationen für nicht mazedonische Staatsangehörige zu Kurzaufenthalten in Deutschland und den Schengenstaaten

Informationen für nichtmazedonische Staatsangehörige zu Kurzaufenthalten in Deutschland und den Schengenstaaten

Allgemeine Informationen

Nur hier ansässige Drittstaatsangehörige können von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte betroffen sein! Staatsangehörige der Republik Nordmazedonien benötigen kein Visum für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen je 180 Tage im Schengenraum! Wenn Sie die mazedonische Staatsangehörigkeit besitzen, benötigen Sie lediglich für längerfristige Aufenthalte ein nationales Visa. Informationen über nationale Visa finden Sie hier.

Das Schengenvisum berechtigt zu Aufenthalten von maximal 90 Tagen je 180 Tage im Schengenraum (derzeit:  Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn).

Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Nordmazedonien kann Ihren Antrag bearbeiten, wenn Deutschland Ihr Hauptreiseziel ist und Sie als Staatsangehöriger eines Drittstaats in der Republik Nordmazedonien einen Wohnsitz bzw. einen Aufenthaltstitel haben, oder wenn Sie (für bestimmte Staatsangehörige) für einen Flug über einen deutschen Flughafen ein Transitvisum benötigen. Hier finden Sie alle notwendigen Informationen und Merkblätter.

Bitte beachten Sie: ab dem 02.02.2020 gilt der neue Visakodex. Wesentliche Neuerungen:

  • Die Antragsabgabe kann 6 Monate vor Reiseantritt erfolgen (bisher: 3 Monate). Nutzen Sie bitte die Möglichkeit, Ihre Anträge so frühzeitig wie möglich zu stellen.
  • Die Visumgebühr wird auf 80 Euro erhöht (bisher: 60 Euro). Für Kinder unter 12 Jahren gelten abweichende Bestimmungen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den unten stehenden Merkblättern.

Hier finden Sie die Staatenliste zur Visumflicht

Antragsformular / Application Form

Bereiten Sie Ihren Antrag in folgenden Schritten vor:

  1. Füllen Sie vor Ihrem Antragstermin das Antragsformular Schengenvisum online in deutscher oder englischer Sprache aus. Bitte bringen Sie das ausgefüllte und ausgedruckte Formular zu Ihrem Abgabetermin mit. Unterschreiben Sie bitte die Antragsformulare, sowie die Belehrung!
  2. Stellen Sie bitte die begleitenden Antragsunterlagen zusammen. Alle Unterlagen müssen (ggf.  übersetzt) in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden. Fehlende Unterlagen oder Nachweise können zur Ablehnung des Antrags führen. Informationen über die erforderlichen Dokumente können Sie unseren Merkblättern (siehe unten) entnehmen.

Merkblatt / Information Sheet

Hier finden Sie Merkblätter in englischer Sprache für die Beantragung eines Schengenvisums. Bitte suchen Sie das für Ihren Reisezweck passende Merkblatt heraus! Es ist wichtig, dass Sie das Merkblatt dann sehr aufmerksam durchlesen und Punkt für Punkt durcharbeiten.

In diesen Merkblättern finden Sie auch Informationen, welche Unterlagen und Dokumente Sie zusammen mit Ihrem Antrag vorlegen müssen. Es ist wichtig, dass Sie bereits bei Antragsabgabe die Unterlagen möglichst vollständig und im Original (wird Ihnen nach Bearbeitung zurückgegeben) sowie je eine Kopie der Originale vorlegen. Alle Unterlagen müssen (ggf.  übersetzt) in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden. So können Sie Nachforderungen vermeiden, die oft die Bearbeitungszeit verlängern.

Ferienbeschäftigung / Student Holiday Work

Besuch-/ Tourismusvisa - Visit / tourism visas

Geschäftsvisa / Business visa

Medizinische Behandlung / Visa for medical treatment

Terminvereinbarung/ Appointment

Eine Terminvereinbarung für Visumanträge für Kurzaufenthalte (Schengenvisum) ist nicht erforderlich. Die Annahme von Anträgen für ein Schengenvisum wird ausschließlich nachmittags von Montag bis Donnerstag zwischen 14:00 Uhr und 15:00 Uhr erfolgen.

Antrag stellen

Um Ihren Antrag zu stellen, erscheinen Sie bitte persönlich in der Botschaft. Hier geben Sie Ihre vollständigen Antragsunterlagen ab, zahlen die Gebühr und beantworten Fragen zur geplanten Reise. Außerdem werden Ihr Foto und Ihre Fingerabdrücke erfasst.

Während der Bearbeitung

Die deutsche Auslandsvertretung prüft und entscheidet über Ihren Antrag. Dazu prüft sie, ob Ihr Antrag den rechtlichen Voraussetzungen genügt. In der Regel dauert die Bearbeitungszeit eine Woche. Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand während dieser Bearbeitungszeit grundsätzlich nicht beantwortet werden können. Danach gilt: Es können nur Anfragen des Antragstellers selbst, seines gesetzlichen Vertreters oder eines schriftlich Bevollmächtigten beantwortet werden.

Rückgabe des Passes

Sobald Ihr Visumsantrag abschließend bearbeitet ist, werden Sie per Email aufgefordert den Reisepass abzuholen. Grundsätzlich müssen Sie Ihren Reisepass persönlich abholen. Bitte legen Sie den Kassenzettel mit der Barcodenummer, die Sie bei Antragstellung erhalten haben, vor. Die Passausgabe findet von Montag bis Donnerstag von 14:00 bis 15:00 Uhr statt.

Falls Ihr Visumantrag abgelehnt wurde, kann das verschiedene Gründe haben. Wir nennen Ihnen diese Gründe in einem Ablehnungsbescheid.

Sie können auch jederzeit einen neuen Antrag mit vollständigen, aussagekräftigen und überprüfbaren Unterlagen stellen.

Gute Reise! Hinweise für Visuminhaber

Wenn alle Angaben auf Ihrem Visumetikett korrekt sind, steht Ihrer Reise nichts mehr im Weg. Bitte prüfen Sie dies, sobald Sie Ihren Pass wieder in den Händen halten. Fehler sollten Sie uns bitte sofort mitteilen, damit wir Ihnen ein neues Visum ausstellen können.

Ihr Visum weist Ihren vollständigen Namen, Ihre Passnummer und Ihr Foto aus. Angegeben ist die Gültigkeitsdauer des Visums. Das ist die Zeitspanne, in der Ihre Reise stattfinden kann. Außerdem ist die Anzahl der Aufenthaltstage zu sehen. Das ist die Anzahl der Tage, die Sie sich maximal während des Gültigkeitszeitraums im Schengenraum aufhalten dürfen. Wir wollen Ihnen eine gewisse Flexibilität bei Ihrer Reise ermöglichen: Damit Sie Ihre Reisedaten bei Bedarf auch kurzfristig verschieben können, ist die Gültigkeit Ihres Visums i.d.R. 15 Tage länger als die Anzahl der beantragten Aufenthaltstage. Die Anzahl der gewährten Aufenthaltstage ändert sich dadurch jedoch nicht, lediglich der Reisezeitraum kann flexibler genutzt werden.

Die Erteilung eines Schengenvisums begründet keinen Anspruch auf Einreise. Die endgültige Entscheidung erfolgt bei Einreisekontrolle in das Schengengebiet durch die Grenzpolizei. Es ist möglich, dass die Grenzpolizei Sie bei Einreise neben Ihrem Pass mit dem gültigen Visum auch um Vorlage von Unterlagen bittet, die Auskunft über Ihre finanziellen Mittel, die Dauer und den Zweck des Aufenthaltes sowie den Krankenversicherungsschutz geben. Sie sollten daher einen Satz Ihrer Visumunterlagen (u. a. Einladung aus Deutschland, Hotelreservierung, Reisekrankenversicherung) auf die Reise mitnehmen.

Beschwerden zum Schengenvisum-Verfahren

WICHTIG: Hier werden ausschließlich Beschwerden zu Schengenvisa, d.h. kurzfristige Aufenthalte bis zu 90 Tagen und keine Beschwerden zu Arbeitsvisa und allen anderen Visumanträgen für längerfristige Aufenthalte entgegengenommen und bearbeitet!

Antragsteller von Schengenvisa können Beschwerden über das Verhalten des Konsulatspersonals oder den Prozess der Visumantragstellung über das Kontaktformular einreichen.

Bitte wählen Sie hierzu im Kontaktformular den Adressaten „Beschwerde zum Schengenvisum-Verfahren“. Bitte beachten Sie dabei, dass Beschwerden nur in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden können; Beschwerden in anderen Sprachen als Deutsch oder Englisch können wir nicht nachgehen. Bitte geben Sie im Kontaktformular im Feld „Betreff“ eine der zwei folgenden Varianten ein:

Beschwerde über Verhalten des Konsulatspersonals

Beschwerde über den Prozess der Visumantragstellung

Wichtiger Hinweis: Über das Beschwerde-Kontaktformular können keine Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen zur Verweigerung, Annullierung oder Aufhebung eines Visums d.h. insbesondere keine Remonstrationen – eingelegt werden

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