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Au-Pair (§12 BeschV)
Bitte lesen Sie dieses Merkblatt sorgfältig durch und bringen es ausgedruckt und unterschrieben zur Beantragung Ihres Visums mit. Bitte registrieren Sie sich nur für einen Termin, wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen und die erforderlichen Unterlagen vorlegen können. Werden die Voraussetzungen nicht erfüllt oder nicht anhand der geforderten Unterlagen nachgewiesen, kann eine Visumerteilung nicht erfolgen.
Sie können das Verfahren mit einer guten Vorbereitung positiv beeinflussen und verkürzen. Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden. Unvollständig ausgefüllte Anträge oder unvollständige Unterlagen können zur Ablehnung des Antrags führen.
Die Botschaft muss im Visumverfahren in der Regel die Bundesagentur für Arbeit und ggfs. die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland beteiligen. Das Verfahren dauert erfahrungsgemäß nach Antragsabgabe am Schalter 3 bis 4 Wochen, in Einzelfällen auch länger. Sobald der Antrag abschließend bearbeitet wurde, werden Sie benachrichtigt. Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelarbeitszeit ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und verzögern die Bearbeitung.
Bitte sortieren Sie die Unterlagen in der vorgegebenen Reihenfolge. Folgende Unterlagen müssen im Original und 1 Kopie vorgelegt werden.
Bitte befestigen Sie die Unterlagen nur mit Büroklammern (nicht zusammen heften)!
Bei Antragstellung sind vorzulegen/nachzuweisen:
- 1 Formular - Visumantrag, vollständig in lateinischen Buchstaben (Deutsch oder Englisch) möglichst am Computer ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben. Bitte drucken Sie alle Seiten des Antrags aus und legen Sie alle Seiten zusammen mit dem QR-Code bei.
- 1 Formular - Belehrung, eigenhändig unterschrieben.
- 1 Formular Belehrung zum Vorliegen eines Arbeitsplatzangebots, eigenhändig unterschrieben
- Zusatzangaben Erreichbarkeit, vollständig in lateinischen Buchstaben (Deutsch oder Englisch) möglichst am Computer ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben.
- 2 aktuelle biometrische Passfotos, nicht älter als 6 Monate, vor weißem Hintergrund, in der Größe 45 х 35 Millimeter. 1 Foto kleben Sie auf die Visumanträge, 1 Foto bitte lose beifügen.
- Gültiger Reisepass, im Original und 1 Kopie. Der Reisepass muss mindestens 2 leere Seiten enthalten. Bitte bedenken Sie, dass die Gültigkeit des Passes die Dauer des Visums um mindestens drei Monate überschreiten muss.
- Gebühr - Die Gebühr beträgt 75,00 Euro. Die Gebühren können in bar nur mit Euro-Scheinen (Münzen werden nicht angenommen) oder mit Kreditkarte beglichen werden..
- Au-Pair-Vertrag, von beiden Parteien (Gastfamilie und Au-Pair) unterschrieben, mit allen erforderlichen Angaben, insbes. Beginn und Dauer des Au-Pair-Aufenthalts, Tätigkeitsbeschreibung, Anzahl und Alter der Kinder, Gehalt, Abschluss einer Krankenversicherung, im Original und 1 Kopie.
AU-Pair Mustervertrag - Au-Pair Fragebogen für die Gastfamilie, bitte vollständig durch die Gastfamilie ausfüllen und unterschreiben lassen, Original und eine Kopie.
- Motivationsschreiben auf Deutsch, mit Angaben weshalb ein Au-Pair-Aufenthalt in Deutschland angestrebt wird, mit eigenhändiger Unterschrift.
- Zusätzlich bei Studenten:
- Immatrikulationsbescheinigung, im Original mit Übersetzung ins Deutsche und je 1 Kopie.
Hinweise: |
- Die geforderten Grundkenntnisse der deutschen Sprache werden entweder bei Antragstellung in einem Gespräch überprüft oder können mit einem anerkannten Sprachzertifikat nachgewiesen werden.
- Anerkannte Sprachzertifikate sind die Sprachzertifikate des Goethe Instituts, des ÖSD oder einer von TELC oder ECL zertifizierten Sprachschule. Nähere Informationen finden Sie hier.
- Anerkannte Sprachzertifikate sind die Sprachzertifikate des Goethe Instituts, des ÖSD oder einer von TELC oder ECL zertifizierten Sprachschule. Nähere Informationen finden Sie hier.
- Der Beginn der Au-Pair Tätigkeit kann frühestens nach Vollendung des 18. Lebensjahrs erfolgen. Die Antragstellung ist längstens mit 26 Jahren möglich.
- Die Visumbeantragung darf nicht länger als 6 Monate vor dem vertraglich vereinbarten Beginn der Au-Pair-Beschäftigung erfolgen.
- Die Aufnahme einer Tätigkeit als Au-Pair ist nur ein Mal möglich.
BELEHRUNG - ANTRAGSTELLUNG
Ich wurde darauf hingewiesen, dass mein Antrag nur vollständig unter Vorlage aller im Merkblatt aufgeführten Dokumente weitergeleitet werden kann. Unvollständige Anträge werden abgelehnt, eine Erstattung der Visumgebühr ist ausgeschlossen.
Skopje, den ___________________ Unterschrift ______________________