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Berufskraftfahrer (§ 24a BeschV)
Bitte lesen Sie dieses Merkblatt sorgfältig durch und bringen es ausgedruckt und unterschrieben zur Beantragung Ihres Visums mit. Bitte registrieren Sie sich nur für einen Termin, wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen und die erforderlichen Unterlagen vorlegen können. Werden die Voraussetzungen nicht erfüllt oder nicht anhand der geforderten Unterlagen nachgewiesen, kann eine Visumerteilung nicht erfolgen.
Sollten Sie bereits eine EU/EWR Fahrererlaubnis sowie eine notwendige Qualifikation (Grundqualifikation gem. §2 Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) und/oder Weiterbildung gem. §5 BKrFQG) haben, beachten Sie bitte die Nachweise, die Sie unter Variante 1 erbringen müssen. Wenn Sie keine EU/EWR Fahrererlaubnis und/oder notwendige Qualifikation haben, gilt für Sie die Variante 2.
Sie können das Verfahren mit einer guten Vorbereitung positiv beeinflussen und verkürzen. Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden. Unvollständig ausgefüllte Anträge oder unvollständige Unterlagen können zur Ablehnung des Antrags führen.
Die Botschaft muss im Visumverfahren in der Regel die Bundesagentur für Arbeit und ggfs. die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland beteiligen. Das Verfahren dauert erfahrungsgemäß nach Antragsabgabe am Schalter 3 bis 4 Wochen, in Einzelfällen auch länger. Sobald der Antrag abschließend bearbeitet wurde, werden Sie benachrichtigt. Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelarbeitszeit ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und verzögern die Bearbeitung.
Bitte sortieren Sie die Unterlagen in der vorgegebenen Reihenfolge.
Folgende Unterlagen müssen im Original und 1 Kopie vorgelegt werden.
Bitte befestigen Sie die Unterlagen nur mit Büroklammern (nicht zusammenheften)!
Bei Antragstellung sind grundsätzlich vorzulegen/nachzuweisen:
- 1 Formular – Visumantrag, vollständig in lateinischen Buchstaben (Deutsch oder Englisch) am Computer ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben. Bitte drucken Sie alle Seiten des Antrags aus und legen Sie alle Seiten zusammen mit dem QR-Code bei.
- 1 Formular - Belehrung, eigenhändig unterschrieben.
- 1 Formular Belehrung zum Vorliegen eines Arbeitsplatzangebots, eigenhändig unterschrieben
- Zusatzangaben Erreichbarkeit, vollständig in lateinischen Buchstaben (Deutsch oder Englisch) möglichst am Computer ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben.
- 2 aktuelle biometrische Passfotos, nicht älter als 6 Monate, vor weißem Hintergrund, in der Größe 45 х 35 Millimeter. 1 Foto kleben Sie auf den Visumantrag, 1 Foto bitte lose beifügen.
- Gültiger Reisepass, im Original und 1 Kopie. Der Reisepass muss mindestens 2 leere Seiten enthalten. Bitte bedenken Sie, dass die Gültigkeit des Passes die Dauer des Visums um mindestens drei Monate überschreiten muss.
- Gebühr - Die Gebühr beträgt 75,00 Euro. Die Gebühren können in bar nur mit Euro-Scheinen (Münzen werden nicht angenommen) oder mit Kreditkarte beglichen werden.
- Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis - Bundesagentur für Arbeit, (nicht älter als 6 Monate): vom Arbeitgeber komplett (jeden Punkt) ausgefüllt und unterschrieben, im Original und 1 Kopie.
Dem Arbeitgeber wird empfohlen, vor Vertragsabschluss das orts- und branchenübliche Lohnniveau bei der Bundesagentur für Arbeit in Deutschland zu erfragen. - Zusatzblatt C - Bundesagentur für Arbeit, (nicht älter als 6 Monate): Vom Arbeitgeber vollständig ausgefüllt und unterschrieben, im Original und 1 Kopie.
- Für Antragsteller ab 45 Jahre, zusätzlich:
Nachweis über eine ausreichende Altersversorgung. Der Nachweis ist zu erbringen durch:
- ein monatliches Bruttomindestgehalt von 4.015 € (2023)
- ein monatliches Bruttomindestgehalt von 4.152,50 € (2024) oder
Nachweise über eine angemessene Altersvorsorge, im Original und 1 Kopie, ggf. Übersetzungen ins Deutsche (gesetzliche/private Rentenversicherungsansprüche, Lebensversicherungen und Ähnliches.
Zudem müssen Sie je nach für Sie zutreffende Konstellation nachfolgende Unterlagen vorlegen:
- EU- oder EWR-Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE, im Original und 1 Kopie.
- Nationale Fahrerlaubnis als Berufskraftfahrer der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE, im Original und 1 Kopie.
Hinweis: Bei einer mazedonische Fahrerlaubnis Klasse D, ausgestellt vor dem 09.10.2008, oder Klasse CE, C, ausgestellt vor dem 09.10.2009 ist keine Grundqualifikation erforderlich, jedoch eine Weiterbildung gem. §5 BKrFQG vor Aufnahme einer Beschäftigung als Berufskraftfahrer. - Zweite Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis - Bundesagentur für Arbeit, (nicht älter als 6 Monate): vom Arbeitgeber komplett (jeden Punkt) ausgefüllt und unterschrieben, im Original und 1 Kopie.
Der Arbeitgeber muss unter Nr. 6 der Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis angeben: welche Tätigkeit während der Qualifizierungsmaßnahme ausgeübt werden soll.
BELEHRUNG - ANTRAGSTELLUNG
Ich wurde darauf hingewiesen, dass mein Antrag nur vollständig unter Vorlage aller im Merkblatt aufgeführten Dokumente weitergeleitet werden kann. Unvollständige Anträge werden abgelehnt, eine Erstattung der Visumgebühr ist ausgeschlossen.
Skopje, den ___________________ Unterschrift ______________________