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IT-Fachkräfte ohne Hochschulabschluss (§19c Abs. 2 AufenthG i.V.m. §6 BeschV)
IT-Fachkräfte die keinen Hochschul- oder Ausbildungsabschluss nachweisen können, aber über umfangreiche berufspraktische Kenntnisse und Erfahrungen in der Informations- und Kommunikationstechnologie verfügen, kann ein Aufenthaltstitel zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung erteilt werden. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
- Mind. eine 3-jährige Berufserfahrung in den letzten 7 Jahren,
- Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau B1,
- Mindestbruttogehalt von 52.560 € im Jahr.
Bitte lesen Sie dieses Merkblatt sorgfältig durch und bringen es ausgedruckt und unterschrieben zur Beantragung Ihres Visums mit. Bitte registrieren Sie sich nur für einen Termin, wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen und die erforderlichen Unterlagen vorlegen können. Werden die Voraussetzungen nicht erfüllt oder nicht anhand der geforderten Unterlagen nachgewiesen, kann eine Visumerteilung nicht erfolgen.
Sie können das Verfahren mit einer guten Vorbereitung positiv beeinflussen und verkürzen. Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden. Unvollständig ausgefüllte Anträge oder unvollständige Unterlagen können zur Ablehnung des Antrags führen.
Die Botschaft muss im Visumverfahren in der Regel die Bundesagentur für Arbeit und ggfs. die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland beteiligen. Das Verfahren dauert erfahrungsgemäß nach Antragsabgabe am Schalter 3 bis 4 Wochen, in Einzelfällen auch länger. Sobald der Antrag abschließend bearbeitet wurde, werden Sie benachrichtigt. Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelarbeitszeit ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und verzögern die Bearbeitung.
Bitte sortieren Sie die Unterlagen in der vorgegebenen Reihenfolge. Folgende Unterlagen müssen im Original und 2-facher Kopie vorgelegt werden.
Bitte befestigen Sie die Unterlagen nur mit Büroklammern (nicht zusammen heften)!
Bei Antragstellung sind vorzulegen/nachzuweisen:
- 2 Formulare - Visumantrag, vollständig in lateinischen Buchstaben (Deutsch oder Englisch) möglichst am Computer ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben. Hier können Sie den Antrag online ausfüllen oder hier das Formular herunterladen.
- 2 Formulare - Belehrung, eigenhändig unterschrieben.
- Zusatzangaben Erreichbarkeit, vollständig in lateinischen Buchstaben (Deutsch oder Englisch) möglichst am Computer ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben.
- 3 aktuelle biometrische Passfotos, nicht älter als 6 Monate, vor weißem Hintergrund, in der Größe 45 х 35 Millimeter. 2 Fotos kleben Sie auf die Visumanträge, jeweils 1 Foto bitte lose beifügen.
- Gültiger Reisepass, im Original und 2-facher Kopie. Der Reisepass muss mindestens 2 leere Seiten enthalten. Bitte bedenken Sie, dass die Gültigkeit des Passes die Dauer des Visums um mindestens drei Monate überschreiten muss.
- Bargeld - Die Gebühr beträgt 75,00 Euro.
- Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis - Bundesagentur für Arbeit, (nicht älter als 6 Monate): vom Arbeitgeber komplett (jeden Punkt) ausgefüllt und unterschrieben, im Original und 2-facher Kopie.
Zur Ausübung einer Tätigkeit als IT-Fachkraft ist ein Mindestgehalt erforderlich. Für das Jahr 2023 beträgt das Mindestbruttogehalt 52.560 € im Jahr. - Nachweis über die Berufserfahrung in der Informations- und Kommunikationstechnologie, mindestens drei Jahre in den letzten sieben Jahren, im Original und 2-facher Kopie.
Auflistung der Renten- und Sozialversicherung, die Liste soll alle Arbeitsverhältnisse in den letzten 7 Jahren enthalten, im Original mit Übersetzung ins Deutsche und je 2-fache Kopien. - sofern vorhanden: Nachweis über einschlägige theoretische Kenntnisse, absolvierte Schulungen oder Prüfungen, im Original mit Übersetzung ins Deutsche und je 2-fache Kopien.
- Lebenslauf auf Deutsch mit eigenhändiger Unterschrift in 2-facher Ausfertigung.
- Nachweis über Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau B1, im Original und 2-facher Kopie.
Anerkannte Sprachzertifikate sind die Sprachzertifikate des Goethe Instituts, des ÖSD oder einer von TELC oder ECL zertifizierten Sprachschule. Nähere Informationen finden Sie hier. - Informationen über das beschleunigte Fachkräfteverfahren finden Sie hier.
BELEHRUNG - ANTRAGSTELLUNG
Ich wurde darauf hingewiesen, dass mein Antrag nur vollständig unter Vorlage aller im Merkblatt aufgeführten Dokumente weitergeleitet werden kann. Unvollständige Anträge werden abgelehnt, eine Erstattung der Visumgebühr ist ausgeschlossen.
Skopje, den ___________________ Unterschrift ______________________