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Beschäftigung bei ausgeprägter berufspraktischer Erfahrung (§19c Abs. 2 AufenthG i.V.m. §6 BeschV)

Artikel

Erwerbstätige, die keinen Hochschul- oder Ausbildungsabschluss nachweisen können, aber über umfangreiche berufspraktische Kenntnisse und Erfahrungen in der von ihnen angestrebten Branche verfügen, können einen Aufenthaltstitel zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung erteilt werden.

Bitte lesen Sie dieses Merkblatt sorgfältig durch und bringen es ausgedruckt und unterschrieben zur Beantragung Ihres Visums mit. Bitte registrieren Sie sich nur für einen Termin, wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen und die erforderlichen Unterlagen vorlegen können. Werden die Voraussetzungen nicht erfüllt oder nicht anhand der geforderten Unterlagen nachgewiesen, kann eine Visumerteilung nicht erfolgen.

Sie können das Verfahren mit einer guten Vorbereitung positiv beeinflussen und verkürzen. Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden. Unvollständig ausgefüllte Anträge oder unvollständige Unterlagen können zur Ablehnung des Antrags führen.

Die Botschaft muss im Visumverfahren in der Regel die Bundesagentur für Arbeit und ggfs. die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland beteiligen. Das Verfahren dauert erfahrungsgemäß nach Antragsabgabe am Schalter 3 bis 4 Wochen, in Einzelfällen auch länger. Sobald der Antrag abschließend bearbeitet wurde, werden Sie benachrichtigt. Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelarbeitszeit ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und verzögern die Bearbeitung.

Bitte sortieren Sie die Unterlagen in der vorgegebenen Reihenfolge. Folgende Unterlagen müssen im Original und 1 Kopie vorgelegt werden.
Bitte befestigen Sie die Unterlagen nur mit Büroklammern (nicht zusammen heften)!

Bei Antragstellung sind vorzulegen/nachzuweisen:

  • 1 Formular - Visumantrag, vollständig in lateinischen Buchstaben (Deutsch oder Englisch) ) möglichst am Computer ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben. Bitte drucken Sie alle Seiten des Antrags aus und legen Sie alle Seiten zusammen mit dem QR-Code bei.
  • 1 Formular - Belehrung, eigenhändig unterschrieben.
  • 1 Formular Belehrung zum Vorliegen eines Arbeitsplatzangebots, eigenhändig unterschrieben
  • Zusatzangaben Erreichbarkeit, vollständig in lateinischen Buchstaben (Deutsch oder Englisch) möglichst am Computer ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben.
  • 2 aktuelle biometrische Passfotos, nicht älter als 6 Monate, vor weißem Hintergrund, in der Größe 45 х 35 Millimeter. 1 Foto kleben Sie auf die Visumanträge, 1 Foto bitte lose beifügen.
  • Gültiger Reisepass, im Original und 1 Kopie. Der Reisepass muss mindestens 2 leere Seiten enthalten. Bitte bedenken Sie, dass die Gültigkeit des Passes die Dauer des Visums um mindestens drei Monate überschreiten muss.
  • Gebühr - Die Gebühr beträgt 75,00 Euro. Die Gebühren können in bar nur mit Euro-Scheinen (Münzen werden nicht angenommen) oder mit Kreditkarte beglichen werden.
  • Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis - Bundesagentur für Arbeit, (nicht älter als 6 Monate): vom Arbeitgeber komplett (jeden Punkt) ausgefüllt und unterschrieben, im Original und 1 Kopie.
    Es ist ein Mindestgehalt erforderlich. Für das Jahr 2024 beträgt das Mindestbruttogehalt 54.360 Euro € im Jahr.
  • Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Hochschulstudium, im Original und eine Kopie.
  • Qualifikationsnachweis:
    - nicht erforderlich für Berufe im Bereich der Kommunikations- und Informationstechnologie
    - in Nordmazedonien staatlich anerkannter Hochschul- oder Ausbildungsabschluss.
    Die Bescheinigung können Sie hier für Hochschulabschlüsse und hier für Berufsausbildungen beantragen. ODER
    - im Ausland erworbener, von einer deutschen Auslandshandelskammer erteilter Berufsabschluss mit positivem Prüfungsvermerk des Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB).
  • Nachweis über eine zweijährige Berufserfahrung innerhalb der letzten fünf Jahre in der gleichen Branche, im Original und 1 Kopie.

BELEHRUNG - ANTRAGSTELLUNG

Ich wurde darauf hingewiesen, dass mein Antrag nur vollständig unter Vorlage aller im Merkblatt aufgeführten Dokumente weitergeleitet werden kann. Unvollständige Anträge werden abgelehnt, eine Erstattung der Visumgebühr ist ausgeschlossen.

Skopje, den ___________________ Unterschrift ______________________

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