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Arbeitsaufnahme nach der Westbalkanregelung

Artikel

Aufnahme einer Beschäftigung unabhängig von einer anerkannten Qualifikation nach §19 c AufenthG, §26 Abs. 2 BeschV

Für die Einreise nach Deutschland benötigen Sie ein verbindliches Arbeitsplatzangebot eines Arbeitgebers in Deutschland und ein nationales Visum.

Terminvereinbarung für den Visumantrag

Sie können ihr Visumverfahren durch Einholung der Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit wesentlich beschleunigen: Hierzu beantragt Ihr künftiger Arbeitgeber die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit, bevor Sie einen Termin zur Visumbeantragung vereinbaren. Sobald Ihr künftiger Arbeitgeber die Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit erhalten hat, können Sie mit der (persönlich auf Sie ausgestellten) Kundennummer auf der Vorabzustimmung einen Termin bei unserem offiziellen externen Dienstleister VisaMetric vereinbaren.

Über Ihre Terminbuchung erhalten Sie eine Bestätigungsmail seitens VisaMetric. Bitte kontrollieren Sie regelmäßig Ihren Spam-Ordner.

Die Auslandsvertretung vergibt keine Sondertermine, bitte sehen Sie daher von entsprechenden Anfragen ab.

Antragsannahme bei VisaMetric

Die Annahme der Anträge gem. der Westbalkan-Regelung erfolgt im Annahmezentrum von VisaMetric.

Bei Vorsprache ist neben der Visumgebühr i. H. v. 75,00€ (in MKD) auch eine Servicegebühr i. H. v. 37,50€ zu zahlen. Die Gebühren müssen in Landeswährung gezahlt werden. Die genaue Summe finden Sie hier.

Vor Ort können Sie darüber hinaus bei Bedarf zusätzliche gebührenpflichtige Dienstleistungen in Anspruch nehmen (wie zum Beispiel: Kopien, Passfotos oder Zustellung des Passes nach Abschluss des Visumverfahrens per Post). Eine Übersicht finden Sie ebenfalls auf der Website von VisaMetric.

Bei Vorsprache müssen Sie die erforderlichen Dokumente einreichen und Ihre Biometriedaten (Fotos und Fingerabdrücke) abgeben.

Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden. Unvollständig ausgefüllte Anträge oder unvollständige Unterlagen können zur Ablehnung des Antrags führen.

Sobald der Antrag abschließend bearbeitet wurde, werden Sie durch VisaMetric benachrichtigt. Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und verzögern die Bearbeitung.

Erforderliche Unterlagen zur Antragstellung

Bitte füllen Sie den Visumsantrag vollständig in lateinischen Buchstaben am Computer aus. Es müssen alles Seiten, inklusive des QR-Codes, ausgedruckt und zum Termin beim offiziellen Dienstleister VisaMetric mitgebracht werden.

Zusätzlich benötigen Sie am Tag der persönlichen Vorsprache bei VisaMetric folgende Unterlagen:

  • 1 Formular - Belehrung, eigenhändig unterschrieben.
  • 1 Formular Belehrung zum Vorliegen eines Arbeitsplatzangebots, eigenhändig unterschrieben
  • Zusatzangaben Erreichbarkeit, vollständig in lateinischen Buchstaben (Deutsch oder Englisch) möglichst am Computer ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben.
  • aktuelles biometrisches Passfotos, nicht älter als 6 Monate, vor weißem Hintergrund, in der Größe 45 х 35 Millimeter.
  • Gültiger Reisepass, im Original und 1 Kopie. Der Reisepass muss mindestens 2 gegenüberliegende leere Seiten enthalten. Bitte bedenken Sie, dass die Gültigkeit des Passes die Dauer des Visums um mindestens drei Monate überschreiten muss.
  • Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis - Bundesagentur für Arbeit, (nicht älter als 6 Monate)
  • Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit

Für Antragsteller, die zur Ausübung ihrer Tätigkeit Fahrzeuge führen sollen, z.B. für eine Beschäftigung als Auslieferungs-, Kurier-, Bagger- oder Kranfahrer:

  • Kopie der entsprechenden Fahrerlaubnis sowie unterschriebene Bestätigung des Arbeitgebers, welche Arten von Fahrzeugen gefahren werden sollen (inkl. Tonnenanzahl) und wo diese gefahren werden (Firmengelände oder regulärer Straßenverkehr)

Für Antragsteller ab 45 Jahre, zusätzlich:

Nachweis über eine ausreichende Altersversorgung. Der Nachweis ist zu erbringen durch:

  • ein monatliches Bruttomindestgehalt von 4.152,50 € (2024) oder
  • Nachweise über eine angemessene Altersvorsorge, im Original und 1 Kopie, ggf. Übersetzungen ins Deutsche (gesetzliche/private Rentenversicherungsansprüche, Lebensver-sicherungen und Ähnliches).

Nähere Informationen für Gesundheits- und Krankenpflegehelfer finden Sie hier.

Entscheidung

Die Entscheidung über die Visaanträge erfolgt weiterhin ausschließlich durch die Botschaft. VisaMetric und seine Arbeitnehmer haben keinen Einfluss auf den Ausgang des Antragsverfahrens.

Sollten Sie den Versandservice ausgewählt haben, wird Ihnen Ihr Pass durch VisaMetric übersandt. Im Falle einer Erteilung befindet sich Ihr erteiltes Visum bereits eingeklebt in Ihrem Pass.

Wenn Sie sich für die Abholung Ihres Passes bei VisaMetric entschieden haben, werden Sie direkt durch VisaMetric zur Passabholung aufgefordert.

Eine Ablehnung erhalten Sie weiterhin per Mail durch die Visastelle der Botschaft. Ihr Pass wird auch in diesem Fall an VisaMetric zurückgesendet.

Gegen die Ablehnung können Sie remonstrieren. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Remonstration gegen die Entscheidung weiterhin direkt an die Visastelle richten müssen. Die Remonstration muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Ablehnung in der Botschaft eingehen. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

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