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Beschleunigtes Fachkräfteverfahren

Artikel

 I Informationen zum Verfahren

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren verkürzt die Dauer des Anerkennungs- und Visumsverfahrens erheblich und kann genutzt werden für:

  • Fachkräfte mit Berufsausbildung (§§ 16d und 18a AufenthG)
  • Fachkräfte mit akademischer Ausbildung (18b AufenthG)
  • Hochqualifizierte
  • Forscher/Wissenschaftler
  • Führungskräfte
  • Berufsausbildung und innerbetriebliche Weiterbildung (§16a AufenthG)
  • IT-Fachkräfte ohne Hochschulabschluss

    Folgende Informationen bzw. Schritte sind dabei wichtig:

  1. Sie bevollmächtigen Ihren künftigen Arbeitgeber/Ausbildungseinrichtung, das beschleunigte Fachkräfteverfahren bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland einzuleiten. Die Mustervollmacht finden Sie hier.
  2. Die Ausländerbehörde berät Ihren Arbeitgeber/ Ihre Ausbildungseinrichtung, unterstützt ihn, das Verfahren zur Anerkennung Ihrer ausländischen Qualifikation durchzuführen, holt die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ein. Die Anerkennungsstellen und die Bundesagentur für Arbeit müssen innerhalb bestimmter Fristen entscheiden.
  3. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erteilt die Ausländerbehörde eine sogenannte Vorabzustimmung, die Ihr Arbeitgeber Ihnen zusendet. In der Vorabzustimmung ist angekreuzt, welche Unterlagen in Kopie geprüft wurden und von Ihnen bei Antragstellung im Original in der Botschaft vorgelegt werden müssen.
  4. Ihre Familienangehörigen registrieren sich parallel für einen Termin. unter “Termin-Warteliste für nationale Sichtvermerke„. Bitte geben Sie unter „Grund der Beantragung“ folgendes an: „Mein Partner/Elternteil stellt erst noch einen Antrag als Fachkraft (FEG)“.
  5. Bitte tragen Sie die Registrierungsdaten Ihrer Familienangehörigen in die nachfolgende Tabelle ein und bringen Sie diese zur Antragstellung mit. Ihre Familienangehörigen erhalten einen Termin, sobald Ihr Visumsantrag abschließend bearbeitet wurde. Ihre Familienangehörigen bereiten die Antragsunterlagen gemäß unseren Merkblättern vor.

Familienangehöriger

Ehepartner/in

Tochter/Sohn

Name

Vorname

Passnummer

Referenznummer

7. Wir entscheiden über Ihren vollständig gestellten Visumsantrag in der Regel innerhalb von drei Wochen. 

8. Die Gebühr für das beschleunigte Fachkräfteverfahren bei der Ausländerbehörde beträgt 411,- Euro. Hinzu kommt eine Visumgebühr von 75,- Euro sowie Gebühren für die Anerkennung der Qualifikation.

II Informationen über vorzulegende Unterlagen

Bitte lesen Sie dieses Merkblatt sorgfältig durch und bringen es ausgedruckt und unterschrieben zur Beantragung Ihres Visums mit. Bitte registrieren Sie sich nur für einen Termin, wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen und die erforderlichen Unterlagen vorlegen können. Werden die Voraussetzungen nicht erfüllt oder nicht anhand der geforderten Unterlagen nachgewiesen, kann eine Visumerteilung nicht erfolgen.

Bitte sortieren Sie die Unterlagen in der vorgegebenen Reihenfolge. Folgende Unterlagen müssen im Original und 2-facher Kopie vorgelegt werden.
Bitte befestigen Sie die Unterlagen nur mit Büroklammern (nicht zusammen heften)!

Bei Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen/nachzuweisen:

  • 2 Formulare - Visumantrag, vollständig in lateinischen Buchstaben (Deutsch oder Englisch) möglichst am Computer ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben. Hier können Sie den Antrag online ausfüllen oder hier das Formular herunterladen.
  • 2 Formulare - Belehrung, eigenhändig unterschrieben.
  • Zusatzangaben Erreichbarkeit, vollständig in lateinischen Buchstaben (Deutsch oder Englisch) möglichst am Computer ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben.
  • 3 aktuelle biometrische Passfotos, nicht älter als 6 Monate, vor weißem Hintergrund, in der Größe 45 х 35 Millimeter. 2 Fotos kleben Sie auf die Visumanträge, jeweils 1 Foto bitte lose beifügen.
  • Gültiger Reisepass, im Original und 2-facher Kopie. Der Reisepass muss mindestens 2 leere Seiten enthalten. Bitte bedenken Sie, dass die Gültigkeit des Passes die Dauer des Visums um mindestens drei Monate überschreiten muss.
  • Bargeld - Die Gebühr beträgt 75,00 Euro.
  • Vorabzustimmung der zuständigen Ausländerbehörde gem. §81a AufenthG, in 2-facher Kopie.
  • Nachweis über die abgeschlossene Ausbildung (Diplom und Notenübersicht), im Original mit Übersetzung ins Deutsche und je 2-fache Kopien.
  • Nachweis über Kenntnisse der deutschen Sprache. Soweit im Rahmen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens ein Sprachzertifikat eingereicht wurde, muss dieses bei Antragstellung vorgelegt werden, im Original und 2-facher Kopie.
    Anerkannte Sprachzertifikate sind die Sprachzertifikate des Goethe Instituts, des ÖSD oder einer von TELC oder ECL zertifizierten Sprachschule. Nähere Informationen finden Sie hier.

BELEHRUNG - ANTRAGSTELLUNG

Ich wurde darauf hingewiesen, dass mein Antrag nur vollständig unter Vorlage aller im Merkblatt aufgeführten Dokumente weitergeleitet werden kann. Unvollständige Anträge werden abgelehnt, eine Erstattung der Visumgebühr ist ausgeschlossen.

Skopje, den ___________________                                      Unterschrift ______________________

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