Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Nachzug zum minderjährigen deutschen Kind

Artikel

Bitte lesen Sie dieses Merkblatt sorgfältig durch und bringen es ausgedruckt und unterschrieben zur Beantragung Ihres Visums mit. Bitte registrieren Sie sich nur für einen Termin, wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen und die erforderlichen Unterlagen vorlegen können. Werden die Voraussetzungen nicht erfüllt oder nicht anhand der geforderten Unterlagen nachgewiesen, kann eine Visumerteilung nicht erfolgen.

Sie können das Verfahren mit einer guten Vorbereitung positiv beeinflussen und verkürzen. Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden. Unvollständig ausgefüllte Anträge oder unvollständige Unterlagen können zur Ablehnung des Antrags führen.

Die Botschaft muss im Visumverfahren die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland beteiligen. Das Verfahren kann in der Regel nach Antragsabgabe am Schalter 10 bis 12 Wochen dauern, in Einzelfällen auch länger. Sobald der Antrag abschließend bearbeitet wurde, werden Sie benachrichtigt. Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelarbeitszeit ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und verzögern die Bearbeitung.

Bitte sortieren Sie die Unterlagen in der vorgegebenen Reihenfolge.
Folgende Unterlagen müssen im Original und 1 Kopie vorgelegt werden.
Bitte befestigen Sie die Unterlagen nur mit Büroklammern (nicht zusammen heften)!

Bei Antragstellung sind je nach Kategorie folgende Unterlagen vorzulegen/nachzuweisen:

A. Nachzug zum minderjährigen deutschen Kind, wenn die Eltern verheiratet sind

  • 1 Formular - Visumantrag, vollständig in lateinischen Buchstaben (Deutsch oder Englisch) möglichst am Computer ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben. Hier können Sie den Antrag online ausfüllen oder hier das Formular herunterladen.
  • 1 Formular - Belehrung, eigenhändig unterschrieben.
  • Zusatzangaben Erreichbarkeit, vollständig in lateinischen Buchstaben (Deutsch oder Englisch) möglichst am Computer ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben.
  • 2 aktuelle biometrische Passfotos, nicht älter als 6 Monate, vor weißem Hintergrund, in der Größe 45 х 35 Millimeter. 1 Foto kleben Sie auf die Visumanträge, 1 Foto bitte lose beifügen.
  • Gültiger Reisepass, im Original und 1 Kopie. Der Reisepass muss mindestens 2 leere Seiten enthalten. Bitte bedenken Sie, dass die Gültigkeit des Passes die Dauer des Visums um mindestens drei Monate überschreiten muss.
  • Geburtsurkunde des deutschen Kindes, im Original und 1 Kopie.
  • Passkopie des deutschen Kindes, ggf. Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit.
  • Internationale Heiratsurkunde, ggf. deutsche Heiratsurkunde, im Original und 1 Kopie.
  • Meldebescheinigung des Ehepartners, im Original und 1 Kopie.
  • Passkopie des Ehepartners, ggf. mit Aufenthaltstitel, falls Ehegatte nicht deutscher Staatsangehöriger ist.

    B. Nachzug zum minderjährigen deutschen Kind, wenn die Eltern nicht verheiratet sind

  • 1 Formulare - Visumantrag, vollständig in lateinischen Buchstaben (Deutsch oder Englisch) möglichst am Computer ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben. Hier können Sie den Antrag online ausfüllen oder hier das Formular herunterladen.
  • 1 Formulare - Belehrung, eigenhändig unterschrieben.
  • Zusatzangaben Erreichbarkeit, vollständig in lateinischen Buchstaben (Deutsch oder Englisch) möglichst am Computer ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben.
  • 2 aktuelle biometrische Passfotos, nicht älter als 6 Monate, vor weißem Hintergrund, in der Größe 45 х 35 Millimeter. 1 Foto kleben Sie auf die Visumanträge, jeweils 1 Foto bitte lose beifügen.
  • Gültiger Reisepass, im Original und 1 Kopie. Der Reisepass muss mindestens 2 leere Seiten enthalten. Bitte bedenken Sie, dass die Gültigkeit des Passes die Dauer des Visums um mindestens drei Monate überschreiten muss.
  • Geburtsurkunde des deutschen Kindes, im Original und 1 Kopie.
  • Passkopie des deutschen Kindes, ggf. Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit.
  • Meldebescheinigung des deutschen Kindes, bzw. Nachweis über den Wohnort des in Deutschland lebenden Elternteils, im Original und 1 Kopie.
  • Passkopie des in Deutschland lebenden Elternteils.
  • Vaterschaftsanerkennung, im Original und 1 Kopie.
  • Sorgerechtsbeschluss, im Original und 1 Kopie.

BELEHRUNG - ANTRAGSTELLUNG

Ich wurde darauf hingewiesen, dass mein Antrag nur vollständig unter Vorlage aller im Merkblatt aufgeführten Dokumente weitergeleitet werden kann. Unvollständige Anträge werden abgelehnt, eine Erstattung der Visumgebühr ist ausgeschlossen.

  • Ich wurde auf die Unvollständigkeit meines Antrags hingewiesen und sehe daher von der Beantragung ab.
  • Ich wurde auf die Unvollständigkeit meines Antrags hingewiesen und bestehe auf die Beantragung.

Skopje, den ___________________ Unterschrift ______________________

nach oben