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Merkblatt zum Nachweis von Sprachkenntnissen

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Antragsteller müssen im Visumverfahren für eine Vielzahl von Aufenthaltszwecken (u.a. Ehegattennachzug, Kindernachzug ab 16 Jahren, Erwerbstätigkeit in Gesundheitsberufen u. ä.) Sprachkenntnisse auf dem Niveau A1, A2, B1, B2, C1, C2 gemäß des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens des Europarats nachweisen. Als Nachweis muss bereits bei Antragstellung ein Sprachzertifikat vorgelegt werden, dass aufgrund einer standardisierten Sprachprüfung gemäß den Standards der „Association of Language Testers in Europe (ALTE)“ ausgestellt wurde. Welches Niveau für den jeweiligen Aufenthaltszweck erforderlich ist, können Sie den einzelnen Merkblättern entnehmen.

Die Termine der Sprachkursprüfungen sowie Informationen zu Inhalt und Niveau der Prüfung können auf der Homepage oder telefonisch beim jeweiligen Prüfungsanbieter abgerufen werden. Wo und wie die Sprachkenntnisse erworben werden ist unerheblich. Der Sprachnachweis wird auf Echtheit und bei konkreten Anhaltspunkten im Einzelfall auch auf seine Plausibilität und seine Aktualität im Hinblick auf das tatsächliche Sprachvermögen des Antragstellers durch die Visastelle überprüft.

Ebenso können KEINE Teil-Sprachzertifikate der einzelnen Fertigkeiten/Module „Sprechen, Schreiben, Lesen, Hören“ anerkannt werden, sondern nur Sprachprüfungszertifikate, die alle 4 Fertigkeiten/Module beinhalten. Bitte beachten Sie, dass das Sprachzertifikat am Tag der Antragstellung NICHT älter als 1 Jahr sein dаrf. Ältere Sprachzertifikate werden grundsätzlich nicht anerkannt.

Alle anderen Zertifikate sowie Bescheinigungen von Sprachschulen, die lediglich die Teilnahme an einem Sprachkurs bestätigen, sind im Visumverfahren NICHT anerkennungsfähig.

In Nordmazedonien haben derzeit folgende Institute die erforderliche Lizenz zur Abnahme von Sprachprüfungen der deutschen Sprache:

Goethe-Institut
Blvd. 8 Septemvri 18-1/5, 1000 Skopje
Tel./Fax: +389 2 3121 604
E-Mail: info-skopje@goethe.de
Internet: https://www.goethe.de/ins/mk/de/index.html

Lizenziertes ÖSD-Prüfungszentrum in Tetovo
German Language Examination Center
Ilindenska 335, 201.01/4, 1200 Tetovo
Mob.: +389 71 784 185
E-Mail: german.language@ecenter.com.mk
Internet: www.osd.at

LinguaLink – Sprachschule
Vasil Gjorgov 33, 1000 Skopje
Tel./Fax: +389 2 322 57 55, +389 2 322 2189; Mob.: +389 75 328 855, +389 70 212 129
E-Mail: LinguaLink@on.net.mk , lingualink2002@gmail.com
Internet: www.lingualink.com.mk

Als anerkennungsfähige Sprachzertifikate im Visumverfahren gelten NUR die entsprechenden Zertifikate der nachfolgenden Anbieter, unabhängig davon ob sie in Nordmazedonien oder in einem anderen Land ausgestellt wurden:

  • Goethe-Institut e.V (GI),
  • Verein Österreichisches Sprachdiplom Deutsch (ÖSD),
  • telc gGmbH (TELC) – ausgenommen sind Sprachzertifikate mit Prüfungsort in Serbien,
  • European Consortium for the Certificate of Attainment in Modern Languages (ECL), verfügt derzeit über kein Prüfzentrum in Nordmazedonien .

Anforderungen an Nachweise von Englischkenntnissen:
Im Rahmen von Visumanträgen zu Studienaufenthalten oder zur Chancenkarte kann ein Nachweis von Englischkenntnissen erforderlich sein.
Dabei werden teilweise auch online basierte Sprachtests akzeptiert.
Verschiedene Anbieter sind anerkennungsfähig:

  • Test of English as a Foreign Language, TOEFL (Nähere Informationen finden Sie hier (LINK: https://www.ets.org/toefl.html)
  • Sprachzertifikate von Anbietern, die von der Association of Language Tests in Europe (ALTE) zertifiziert sind, dazu gehören
    - Cambridge Assessment English
    IELTS B2 bis C1 (nähere Informationen finden Sie hier,
    Cambridge English: First (B2), Cambridge English: First for Schools (B2), Cambridge
    English: Vantage (B2), Cambridge English: Advanced (C1),
    Cambridge English: Business Higher (C1), (Nähere Informationen finden Sie hier)
  • LanguageCert Test of English B2-C1 Computer-adaptive Test, LTE-CAT (Nähere Informationen finden Sie hier).
    Trinity College London: Graded Exams in Spoken English, GESE, grades 7-11 für B2 bis C1 (Nähere Informationen finden Sie hier)
    Integrated Skills in English, ISE 2 & 3 (Nähere Informationen finden Sie hier)
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