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Ausbildungsplatzsuche (§17 Abs. 1 AufenthG)

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Bitte lesen Sie dieses Merkblatt sorgfältig durch und bringen es ausgedruckt und unterschrieben zur Beantragung Ihres Visums mit. Bitte registrieren Sie sich nur für einen Termin, wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen und die erforderlichen Unterlagen vorlegen können. Werden die Voraussetzungen nicht erfüllt oder nicht anhand der geforderten Unterlagen nachgewiesen, kann eine Visumerteilung nicht erfolgen.

Sie können das Verfahren mit einer guten Vorbereitung positiv beeinflussen und verkürzen. Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden. Unvollständig ausgefüllte Anträge oder unvollständige Unterlagen können zur Ablehnung des Antrags führen.

Die Botschaft muss im Visumverfahren Auskünfte über Eintragungen in (Strafregistern) einholen. Das Verfahren kann in der Regel nach Antragsabgabe am Schalter bis zu 2 Wochen dauern, ggf. bei Voraufenthalten kann die Bearbeitung durch Beteiligung inländischer Behörden einige Zeit dauern. Sobald der Antrag abschließend bearbeitet wurde, werden Sie benachrichtigt. Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelarbeitszeit ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und verzögern die Bearbeitung.

Bitte sortieren Sie die Unterlagen in der vorgegebenen Reihenfolge.
Folgende Unterlagen müssen im Original und 1 Kopie vorgelegt werden.
Bitte befestigen Sie die Unterlagen nur mit Büroklammern (nicht zusammen heften)!

Bei Antragstellung sind vorzulegen/nachzuweisen:

  • 1 Formular - Visumantrag, vollständig in lateinischen Buchstaben (Deutsch oder Englisch) möglichst am Computer ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben. Bitte drucken Sie alle Seiten des Antrags aus und legen Sie alle Seiten zusammen mit dem QR-Code bei.
  • 1 Formular - Belehrung, eigenhändig unterschrieben.
  • Zusatzangaben Erreichbarkeit, vollständig in lateinischen Buchstaben (Deutsch oder Englisch) möglichst am Computer ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben.
  • 2 aktuelle biometrische Passfotos, nicht älter als 6 Monate, vor weißem Hintergrund, in der Größe 45 х 35 Millimeter. 1 Foto kleben Sie auf den Visumantrag, 1 Foto bitte lose beifügen.
  • Gültiger Reisepass, im Original und 1 Kopie. Der Reisepass muss mindestens 2 leere Seiten enthalten. Bitte bedenken Sie, dass die Gültigkeit des Passes die Dauer des Visums um mindestens drei Monate überschreiten muss.
  • Gebühr - Die Gebühr beträgt 75,00 Euro. Die Gebühren können in bar nur mit Euro-Scheinen (Münzen werden nicht angenommen) oder mit Kreditkarte beglichen werden.
  • Lebenslauf auf Deutsch über die bisherige Ausbildung und ggf. Berufstätigkeit mit eigenhändiger Unterschrift.
  • Motivationsschreiben auf Deutsch mit Angaben zur geplanten Ausbildung (Branche, Region, geplanter Aufenthaltsort, Unterkunft etc.) mit eigenhändiger Unterschrift.
  • Nachweis über Finanzierung des Lebensunterhalts, monatlich muss Ihnen ein Nettobetrag in Höhe von 1.027,- € zur Verfügung stehen, und zwar durch:

    a) eine Verpflichtungserklärung (ausgestellt von der Ausländerbehörde) für den gesamten Aufenthalt von einer in Deutschland lebenden Person, im Original und 1 Kopie, oder

    b) eine Bestätigung einer deutschen Bank über die Einrichtung eines Sperrkontos auf Ihren Namen in Höhe von 1.027,- € monatlich im Original und 1 Kopie.
  • Ausbildungsnachweis (Diplom) über einen anerkannten ausländischen oder vergleichbaren Schulabschluss, der in Deutschland zum Hochschulzugang berechtigt, im Original mit Übersetzung ins Deutsche und je 1 Kopie.
  • Nachweis/Ausdruck von der Datenbank ANABIN (LINK: http://anabin.kmk.org), ob Ihr ausländischer Schulabschluss zum Hochschulzugang in Deutschland berechtigt ist.
  • Nachweis über Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau B2, im Original und 1 Kopie.
    Anerkannte Sprachzertifikate sind die Sprachzertifikate des Goethe Instituts, des ÖSD oder einer von TELC oder ECL zertifizierten Sprachschule. Nähere Informationen finden Sie hier.

Bitte beachten Sie:

  • Eine Antragstellung ist bis zum 25. Lebensjahr möglich.
  • Ein Aufenthalt für die Ausbildungsplatzsuche kann für Maximum 6 Monate gestattet werden.

BELEHRUNG - ANTRAGSTELLUNG

Ich wurde darauf hingewiesen, dass mein Antrag nur vollständig unter Vorlage aller im Merkblatt aufgeführten Dokumente weitergeleitet werden kann. Unvollständige Anträge werden abgelehnt, eine Erstattung der Visumgebühr ist ausgeschlossen.

Skopje, den ___________________ Unterschrift ______________________

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