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Hospitation
Hospitationen dienen der Sammlung von Eindrücken und Kenntnissen ohne Eingliederung in die Struktur des aufnehmenden Betriebs. Es besteht keine Weisungsgebundenheit der Hospitanten und keine festen Anwesenheitszeiten oder –pflichten. Hospitanten dürfen nicht arbeiten und üben dadurch keine Erwerbstätigkeit aus. Antragsteller aus Nordmazedonien, die einen Hospitationsaufenthalt von bis zu 90 Tagen beabsichtigen, können ohne Visa einreisen. Wenn ein Aufenthalt von mehr als 90 Tagen beabsichtigt ist, muss ein Antrag auf ein nationales Visum gestellt werden.
Bitte lesen Sie dieses Merkblatt sorgfältig durch und bringen es ausgedruckt und unterschrieben zur Beantragung Ihres Visums mit. Bitte registrieren Sie sich nur für einen Termin, wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen und die erforderlichen Unterlagen vorlegen können. Werden die Voraussetzungen nicht erfüllt oder nicht anhand der geforderten Unterlagen nachgewiesen, kann eine Visumerteilung nicht erfolgen.
Sie können das Verfahren mit einer guten Vorbereitung positiv beeinflussen und verkürzen. Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden. Unvollständig ausgefüllte Anträge oder unvollständige Unterlagen können zur Ablehnung des Antrags führen.
Die Botschaft muss im Visumverfahren die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland beteiligen. Das Verfahren kann in der Regel nach Antragsabgabe am Schalter 10 bis 12 Wochen dauern, in Einzelfällen auch länger. Sobald der Antrag abschließend bearbeitet wurde, werden Sie benachrichtigt. Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelarbeitszeit ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und verzögern die Bearbeitung.
Bitte sortieren Sie die Unterlagen in der vorgegebenen Reihenfolge.
Folgende Unterlagen müssen im Original und 1 Kopie vorgelegt werden.
Bitte befestigen Sie die Unterlagen nur mit Büroklammern (nicht zusammen heften)!
Bei Antragstellung sind vorzulegen/nachzuweisen:
- 1 Formular - Visumantrag, vollständig in lateinischen Buchstaben (Deutsch oder Englisch) möglichst am Computer ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben. Bitte drucken Sie alle Seiten des Antrags aus und legen Sie alle Seiten zusammen mit dem QR-Code bei.
- 1 Formular - Belehrung, eigenhändig unterschrieben.
- Zusatzangaben Erreichbarkeit, vollständig in lateinischen Buchstaben (Deutsch oder Englisch) möglichst am Computer ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben.
- 2 aktuelle biometrische Passfotos, nicht älter als 6 Monate, vor weißem Hintergrund, in der Größe 45 х 35 Millimeter. 1 Foto kleben Sie auf die Visumanträge, 1 Foto bitte lose beifügen.
- Gültiger Reisepass, im Original und 1 Kopie. Der Reisepass muss mindestens 2 leere Seiten enthalten. Bitte bedenken Sie, dass die Gültigkeit des Passes die Dauer des Visums um mindestens drei Monate überschreiten muss.
- Gebühr - Die Gebühr beträgt 75,00 Euro. Die Gebühren können in bar nur mit Euro-Scheinen (Münzen werden nicht angenommen) oder mit Kreditkarte beglichen werden.
- Hospitationsvertrag (nicht älter als 6 Monate): vom Unternehmen und dem Hospitanten unterschrieben aus dem Tätigkeit, Beginn, Dauer und Einsatzbereiche des Hospitationsaufenthaltes und Vertragsdatum hervorgehen, im Original und 1 Kopie.
- Hospitationsplan, sofern der Zweck der Hospitation aus dem Vertrag nicht hervorgeht, im Original und 1 Kopie.
- Lebenslauf auf Deutsch, mit Darstellung der bisherigen Ausbildung, ggf. Berufstätigkeit, eigenhändig unterschrieben.
- Motivationsschreiben mit Angaben zu Ihren beruflichen Perspektiven nach dem Hospitationsaufenthalts auf Deutsch mit eigenhändiger Unterschrift.
- Nachweis über Finanzierung des Lebensunterhalts, monatlich muss Ihnen ein Nettobetrag in Höhe von 1.027,- € zur Verfügung stehen, und zwar durch:
a) eine Verpflichtungserklärung (ausgestellt von der Ausländerbehörde) für den gesamten Aufenthalt von einer in Deutschland lebenden Person, im Original und 1 Kopie, oder
b) eine Bestätigung einer deutschen Bank über die Einrichtung eines Sperrkontos auf Ihren Namen in Höhe von 1.027,- € monatlich, im Original und 1 Kopie.
Sollte Ihnen eine kostenlose Unterkunft oder Verpflegung gewährt werden, haben Sie Nachweise vorzulegen. - Ausbildungsnachweis (Immatrikulationsbescheinigung, Diplom, Notenübersicht u.ä.), im Original mit Übersetzung ins Deutsche und jeweils 1 Kopie.
- Nachweis über eine Krankenversicherung für den gesamten Aufenthaltszeitraum, im Original und 1 Kopie.
BELEHRUNG - ANTRAGSTELLUNG
Ich wurde darauf hingewiesen, dass mein Antrag nur vollständig unter Vorlage aller im Merkblatt aufgeführten Dokumente weitergeleitet werden kann. Unvollständige Anträge werden abgelehnt, eine Erstattung der Visumgebühr ist ausgeschlossen.
Skopje, den ___________________ Unterschrift ______________________