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Studium (§16 b AufenthG)

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Bitte lesen Sie dieses Merkblatt sorgfältig durch und bringen es ausgedruckt und unterschrieben zur Beantragung Ihres Visums mit. Bitte registrieren Sie sich nur für einen Termin, wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen und die erforderlichen Unterlagen vorlegen können. Werden die Voraussetzungen nicht erfüllt oder nicht anhand der geforderten Unterlagen nachgewiesen, kann eine Visumerteilung nicht erfolgen.

Sie können das Verfahren mit einer guten Vorbereitung positiv beeinflussen und verkürzen. Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden. Unvollständig ausgefüllte Anträge oder unvollständige Unterlagen können zur Ablehnung des Antrags führen.

Die Botschaft muss im Visumverfahren die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland beteiligen. Das Verfahren kann in der Regel nach Antragsabgabe am Schalter 10 bis 12 Wochen dauern, in Einzelfällen auch länger. Sobald der Antrag abschließend bearbeitet wurde, werden Sie benachrichtigt. Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelarbeitszeit ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und verzögern die Bearbeitung.

Bitte sortieren Sie die Unterlagen in der vorgegebenen Reihenfolge.
Folgende Unterlagen müssen im Original und 1 Kopie vorgelegt werden.
Bitte befestigen Sie die Unterlagen nur mit Büroklammern (nicht zusammen heften)!

Bei Antragstellung sind vorzulegen/nachzuweisen:

  • 1 Formular - Visumantrag vollständig in lateinischen Buchstaben (Deutsch oder Englisch) möglichst am Computer ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben. Bitte drucken Sie alle Seiten des Antrags aus und legen Sie alle Seiten zusammen mit dem QR-Code bei.
  • 1 Formular - Belehrung, eigenhändig unterschrieben.
  • Zusatzangaben Erreichbarkeit, vollständig in lateinischen Buchstaben (Deutsch oder Englisch) möglichst am Computer ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben.
  • 2 aktuelle biometrische Passfotos, nicht älter als 6 Monate, vor weißem Hintergrund, in der Größe 45 х 35 Millimeter. 1 Foto kleben Sie auf die Visumanträge, 1 Foto bitte lose beifügen.
  • Gültiger Reisepass, im Original und 1 Kopie. Der Reisepass muss mindestens 2 leere Seiten enthalten. Bitte bedenken Sie, dass die Gültigkeit des Passes die Dauer des Visums um mindestens drei Monate überschreiten muss.
  • Gebühr - Die Gebühr beträgt 75,00 Euro. Die Gebühren können in bar nur mit Euro-Scheinen (Münzen werden nicht angenommen) oder mit Kreditkarte beglichen werden.
    Ausnahme: bei Stipendiaten eines staatlichen Stipendiengebers ist die Gebühr frei.
  • Nachweis über einen anerkannten Abschluss:
    Bei Erststudium: anerkannter Abiturabschluss, (Diplom), im Original mit Übersetzung ins Deutsche und je 1 Kopie,
    Bei Austauschsemestern: Studienbuch, Nachweis der bisherigen Studienleistungen, im Original mit Übersetzung ins Deutsche und je 1 Kopie,
    Bei Masterstudiengängen: Studienabschluss (Diplom und Notenübersicht), im Original mit Übersetzung ins Deutsche und je 1 Kopie.
  • Nachweis über Finanzierung des Lebensunterhalts, monatlich muss Ihnen ein Nettobetrag in Höhe von 934,- € zur Verfügung stehen, und zwar durch:

    a) eine Verpflichtungserklärung (ausgestellt von der Ausländerbehörde) für den gesamten Studienaufenthalt von einer in Deutschland lebenden Person, im Original und 1 Kopie, oder

    b) Stipendienzusage, wenn Sie ein Stipendium erhalten haben, im Original und 1 Kopie,
    Bei einem Teilstipendium muss die Differenz per Verpflichtungserklärung oder Sperrkonto nachgewiesen werden. oder

    c) eine Bestätigung einer deutschen Bank über die Einrichtung eines Sperrkontos auf Ihren Namen in Höhe von 934,- € monatlich oder mindestens 11.208,- € für den Aufenthalt von 1 Jahr, im Original und 1 Kopie.
  • Nachweis über den Studienaufenthalt in Deutschland:

    a) Wenn Sie an der Hochschule schon zugelassen sind:
    Zulassungsbescheid der Hochschule in Deutschland.

    b) Wenn Sie Ihren Zulassungsbescheid schon beantragt, aber noch nicht erhalten haben:
    Eingangsbescheid der Hochschule in Deutschland.

    c) Wenn Sie vor Beginn des Studiums die erforderlichen Sprachkenntnisse erwerben müssen:
    Schreiben der Universität oder Schreiben der Sprachschule.
  • Nachweis der Sprachkenntnisse, sofern für Ihr Studium Sprachkenntnisse erforderlich sind, müssen Kenntnisse der deutschen Sprache oder bei englischsprachige Studiengänge Kenntnisse der englischen Sprache nachgewiesen werden:
    Offizielles Sprachzertifikat auf dem erforderlichen Sprachniveau, im Original und 1 Kopie.
    Sprachzertifikate oder Bescheinigungen, die lediglich die Teilnahme an einem Sprachkurs bestätigen, sind NICHT anerkennungsfähig.
    Nähere Informationen über anerkannte Sprachzertifikate zum Nachweis von Deutschkenntnissen finden Sie hier.

BELEHRUNG - ANTRAGSTELLUNG

Ich wurde darauf hingewiesen, dass mein Antrag nur vollständig unter Vorlage aller im Merkblatt aufgeführten Dokumente weitergeleitet werden kann. Unvollständige Anträge werden abgelehnt, eine Erstattung der Visumgebühr ist ausgeschlossen.

Skopje, den ___________________ Unterschrift ______________________

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