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Nachzug sonstiger Familienangehöriger

Artikel

Ein Familiennachzug zu sonstigen Familienangehörigen ist grundsätzlich nur zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte (vgl. § 36 Abs. 2 AufenthG) möglich. Es wird ein erhebliches Abweichen von der regulären Familienzusammenführung (§§ 27 bis 32 AufenthG) verlangt. Hierzu muss ein Lebenssachverhalt vorliegen, der im Einzelfall so gravierend ist, dass die Versagung der Aufenthaltserlaubnis zu einer unerträglichen Belastung des Ausländers führen würde, die ausnahmsweise die Erteilung des Visums erfordert. Nachweise hierfür müssen daher umfassend und plausibel dargelegt werden. Lediglich die Tatsache, dass eine Behinderung oder Erkrankung besteht ist nicht ausreichend.

Bitte lesen Sie dieses Merkblatt sorgfältig durch und bringen es ausgedruckt und unterschrieben zur Beantragung Ihres Visums mit. Bitte registrieren Sie sich nur für einen Termin, wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen und die erforderlichen Unterlagen vorlegen können. Werden die Voraussetzungen nicht erfüllt oder nicht anhand der geforderten Unterlagen nachgewiesen, kann eine Visumerteilung nicht erfolgen.

Sie können das Verfahren mit einer guten Vorbereitung positiv beeinflussen und verkürzen. Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden. Unvollständig ausgefüllte Anträge oder unvollständige Unterlagen können zur Ablehnung des Antrags führen.

Die Botschaft muss im Visumverfahren die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland beteiligen. Das Verfahren kann in der Regel nach Antragsabgabe am Schalter 10 bis 12 Wochen dauern, in Einzelfällen auch länger. Sobald der Antrag abschließend bearbeitet wurde, werden Sie benachrichtigt. Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelarbeitszeit ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und verzögern die Bearbeitung.

Bitte sortieren Sie die Unterlagen in der vorgegebenen Reihenfolge.
Folgende Unterlagen müssen im Original und 1 Kopie vorgelegt werden.
Bitte befestigen Sie die Unterlagen nur mit Büroklammern (nicht zusammenheften)!

  • 1 Formular – Visumantrag, vollständig in lateinischen Buchstaben (Deutsch
  • oder Englisch) möglichst am Computer ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben. Hier können Sie den Antrag online ausfüllen oder hier das Formular herunterladen.
  • 1 Formular - Belehrung, eigenhändig unterschrieben.
  • Zusatzangaben Erreichbarkeit, vollständig in lateinischen Buchstaben (Deutsch oder Englisch) möglichst am Computer ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben.
  • 2 aktuelle biometrische Passfotos, nicht älter als 6 Monate, vor weißem Hintergrund, in der Größe 45 х 35 Millimeter. 1 Foto kleben Sie auf die Visumanträge, 1 Foto bitte lose beifügen.
  • Gültiger Reisepass, im Original und 1 Kopie. Der Reisepass muss mindestens 2 leere Seiten enthalten. Bitte bedenken Sie, dass die Gültigkeit des Passes die Dauer des Visums um mindestens drei Monate überschreiten muss.
  • Gebühr - Die Gebühr beträgt 75,00 Euro. Die Gebühren können in bar nur mit Euro-Scheinen (Münzen werden nicht angenommen) oder mit Kreditkarte beglichen werden.
  • Internationale Geburtsurkunde, im Original und 1 Kopie.
  • Meldebescheinigung der in Deutschland lebenden Referenzperson, im Original und 1 Kopie.
  • Passkopie der in Deutschland lebenden Referenzperson, ggf. mit Aufenthaltstitel, falls die Referenzperson nicht deutscher Staatsangehöriger ist.
  • Internationale Geburtsurkunde der in Deutschland lebenden Referenzperson, im Original und 1 Kopie.
  • Nachweis der außergewöhnlichen Härte (je nach Einzelfall):
    Nachweise über Art und Schwere der Krankheit/Behinderung und der Pflegebedürftigkeit, im Original mit Übersetzung ins Deutsche und je 1 Kopie.
    Nachweise über das Fehlen möglicher Bezugspersonen/Betreuungsmöglichkeiten in Nordmazedonien (z.B. internationale Sterbeurkunden, Gerichtsurteile etc.), im Original und ggf. Übersetzung ins Deutsche und je 1 Kopie.
    Sonstige Nachweise zum Angewiesensein des/der Nachziehenden auf die Lebenshilfe des Familienmitglieds in Deutschland, im Original und ggf. Übersetzung ins Deutsche und je 1 Kopie.

BELEHRUNG - ANTRAGSTELLUNG

Ich wurde darauf hingewiesen, dass mein Antrag nur vollständig unter Vorlage aller im Merkblatt aufgeführten Dokumente weitergeleitet werden kann. Unvollständige Anträge werden abgelehnt, eine Erstattung der Visumgebühr ist ausgeschlossen.

Skopje, den ___________________ Unterschrift ______________________

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