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CHANCENKARTE

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Eine Chancenkarte kann beantragen, wer in Deutschland nach einer Erwerbstätigkeit suchen möchte. Die angestrebte Erwerbstätigkeit sollte dabei in einem Zusammenhang zu dem erreichten Bildungsabschluss stehen.

Während eines Aufenthalts von maximal einem Jahr kann ein zukünftiger Arbeitgeber, ein Anerkennungspartner oder Maßnahmen zur Anerkennung eines in Nordmazedonien erreichten Abschlusses (vgl. § 16d AufenthG), gesucht werden.

Bitte lesen Sie dieses Merkblatt sorgfältig durch und bringen es ausgedruckt und unterschrieben zur Beantragung Ihres Visums mit. Bitte registrieren Sie sich nur für einen Termin, wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen und die erforderlichen Unterlagen vorlegen können. Werden die Voraussetzungen nicht erfüllt oder nicht anhand der geforderten Unterlagen nachgewiesen, kann eine Visumerteilung nicht erfolgen.

Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden. Unvollständig ausgefüllte Anträge oder unvollständige Unterlagen können zur Ablehnung des Antrags führen.

Die Botschaft muss im Visumverfahren Auskünfte über Eintragungen in (Strafregistern) einholen. Das Verfahren kann in der Regel nach Antragsabgabe am Schalter bis zu 2 Wochen dauern, ggf. bei Voraufenthalten kann die Bearbeitung durch Beteiligung inländischer Behörden einige Zeit dauern. Sobald der Antrag abschließend bearbeitet wurde, werden Sie benachrichtigt. Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelarbeitszeit ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und verzögern die Bearbeitung.

Bitte sortieren Sie die Unterlagen in der vorgegebenen Reihenfolge.
Folgende Unterlagen müssen im Original und 1 Kopie vorgelegt werden.
Bitte befestigen Sie die Unterlagen nur mit Büroklammern (nicht zusammenheften)!

  • 1 Formular – Visumantrag , vollständig in lateinischen Buchstaben (Deutsch oder Englisch) am Computer ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben. Bitte drucken Sie alle Seiten des Antrags aus und legen Sie alle Seiten zusammen mit dem QR-Code bei.
  • 1 Formular - Belehrung, eigenhändig unterschrieben.
  • Zusatzangaben Erreichbarkeit, vollständig in lateinischen Buchstaben (Deutsch oder Englisch) möglichst am Computer ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben.
  • 2 aktuelle biometrische Passfotos, nicht älter als 6 Monate, vor weißem Hintergrund, in der Größe 45 х 35 Millimeter. 1 Foto kleben Sie auf den Visumantrag, 1 Foto bitte lose beifügen.
  • Gültiger Reisepass, im Original und 1 Kopie. Der Reisepass muss mindestens 2 leere Seiten enthalten. Bitte bedenken Sie, dass die Gültigkeit des Passes die Dauer des Visums um mindestens drei Monate überschreiten muss.
  • Gebühr - Die Gebühr beträgt 75,00 Euro. Die Gebühren können in bar nur mit Euro-Scheinen (Münzen werden nicht angenommen) oder mit Kreditkarte beglichen werden.
  • Nachweis über Finanzierung des Lebensunterhalts, monatlich muss Ihnen ein Nettobetrag in Höhe von 1.027,- € zur Verfügung stehen, und zwar durch:
    a) eine Verpflichtungserklärung (ausgestellt von der Ausländerbehörde) für den gesamten Aufenthalt von einer in Deutschland lebenden Person, im Original und 1 Kopie, oder
    b) eine Bestätigung einer deutschen Bank über die Einrichtung eines Sperrkontos auf Ihren Namen in Höhe von 1.027,- € monatlich, im Original und 1 Kopie.
    c) Ggf. unter Hinzunahme einer bereits nachweisbaren Teilzeitbeschäftigung, welche einen Umfang von maximal 20 Wochenstunden nicht überschreitet.

  • Nachweis über die Berufsausbildung, (Diplom über den Berufsabschluss), im Original mit Übersetzung ins Deutsche und je 1 Kopie.
  • Nachweis über die Anerkennung des ausländischen Abschlusses in Deutschland:
    Die Gleichwertigkeit Ihres ausländischen Ausbildungsabschlusses müssen Sie vor der Antragstellung in einem Anerkennungsverfahren in Deutschland feststellen lassen. Informationen über das Anerkennungsverfahren finden Sie hier.

    Oder durch einen Nachweis/Ausdruck von der Datenbank ANABIN für einen Hochschulabschluss
    Die Abfrage in ANABIN ist immer sowohl in Bezug auf den Abschluss als auch in Bezug auf die Hochschule durchzuführen. (Vergleichbarkeit: Hochschule H + und Abschluss: entspricht).
  • Zusätzlich bei reglementierten Berufen, bei denen für die Berufsausübung eine Erlaubnis erforderlich ist (z.B. Ärzte, Ingenieure):
    - Berufsausübungserlaubnis der zuständigen Anerkennungsstelle, im Original und 1 Kopie.
    Vollständige Liste der reglementierten Berufe finden Sie hier.
    Informationen über das Verfahren, zuständige Behörden und notwendige Unterlagen über das Anerkennungsverfahren finden Sie hier.

  • Nachweis über die abgeschlossene akademische oder berufspraktische Ausbildung (Diplom), im Original mit Übersetzung ins Deutsche und je 1 Kopie.
    Bei einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder Hochschulstudium ist ein Nachweis einzureichen, dass diese Abschlüsse in Nordmazedonien staatlich anerkannt sind (sog. ZAB-Bescheinigung). Weitere Informationen für Ausbildungsabschlüsse finden Sie hier für Hochschulabschlüsse hier.

    Nachweis eines AHK-Abschlusses (vgl. § 20a Abs. 4 lit c) AufenthG, Informationen hierzu stellt die AHK zur Verfügung.

  • Nachweis von deutschen oder englischen Sprachkenntnissen
    Es muss zwingend entweder ein Nachweis über Deutschkenntnisse auf dem Niveau A1 oder Englischkenntnisse auf Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens nachgewiesen werden. Hinweise zur Anerkennungsfähigkeit einzureichender Sprachnachweise finden Sie hier.
  • Für eine fachkraftunabhängige Chancenkarte werden Punkte anhand versch. Kategorien vergeben. Bitte reichen Sie daher zusätzlich Nachweise zu folgenden Themen ein:
    - Berufserfahrung (bspw. Arbeitszeugnisse, Bescheinigungen früherer Arbeitgeber)
    - Lebenslauf auf englischer oder deutscher Sprache
    - Voraufenthalte im Bundesgebiet (bspw. durch Ein- und Ausreisestempel)
    - Informationen zu evtl mitreisenden und/oder mit beantragenden Ehe-/Lebenspartnern.

BELEHRUNG - ANTRAGSTELLUNG
Ich wurde darauf hingewiesen, dass mein Antrag nur vollständig unter Vorlage aller im Merkblatt aufgeführten Dokumente weitergeleitet werden kann. Unvollständige Anträge werden abgelehnt, eine Erstattung der Visumgebühr ist ausgeschlossen.

Skopje, den ___________________ Unterschrift ______________________

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