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CHANCENKARTE

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Sie sind auf der Suche nach einem Arbeitsplatz in Deutschland?

Oder möchten Berufsqualifikationen anerkennen lassen um in Deutschland zu arbeiten?

Sie bringen mindestens einen Berufsabschluss oder einen Hochschulabschluss mit?

Sie sprechen Englisch oder Deutsch?

Dann ist die Chancenkarte eine Möglichkeit für Sie, in Deutschland einen Arbeitsplatz zu finden, ohne dass Sie bereits Deutsch sprechen müssen oder bereits eine Jobzusage haben.
Prüfen Sie direkt mit dem Self-Check, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.

Die Chancenkarte berechtigt zur Einreise nach Deutschland für bis zu 12 Monate, um dort einen Arbeitsplatz zu suchen oder Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen durchzuführen.

Voraussetzung ist, dass Ihr Lebensunterhalt für die Zeit des Aufenthalts finanziert werden kann. Sie können während der Arbeitssuche auch einer Nebenbeschäftigung nachgehen (20 Stunden pro Woche) oder Probearbeiten. Wenn Sie bereits eine geplante Nebenbeschäftigung nachweisen können, kann dies in die Prüfung der Finanzierung des Lebensunterhalts einbezogen werden.

Mit einem deutschen Abschluss oder einem ausländischen Berufs- oder Hochschulabschluss, der als mit deutschen Abschlüssen gleichwertig oder vergleichbar bewertet wird, gelten Sie in Deutschland als „Fachkraft“ und müssen neben der Finanzierung des Lebensunterhalts keine weiteren besonderen Voraussetzungen erfüllen.

Aber auch ohne einen gleichwertigen oder vergleichbaren Abschluss können Sie unter den nachfolgenden Voraussetzungen eine Chancenkarte erhalten:

  • Sie können einfache Deutschkenntnisse (A1) oder
  • gute Englischkenntnisse (B2) nachweisen,

sowie eine der drei nachfolgenden Kriterien erfüllen:

  • Sie besitzen eine mindestens zweijährige ausländische Berufsausbildung, die in dem Land, in dem sie erworben wurde, staatlich anerkannt ist, oder
  • Sie haben einen ausländischen Hochschulabschluss, der in dem Land, in dem er erworben wurde, staatlich anerkannt ist, oder
  • Sie haben einen Berufsabschluss einer deutschen Außenhandelskammer, der eine Ausbildung voraussetzt, die mit den Anforderungen, die in Deutschland an einen vergleichbaren Berufsabschluss gestellt werden, übereinstimmt.

Nähere Informationen finden Sie hier.

Den Antrag auf Chancenkarte bereiten Sie online im Auslandsportal vor.
Die Visastelle gibt Ihnen dabei individuelles Feedback zu Ihrem Antrag, sodass Sie bei Ihrem Vorsprachetermin nur mit den erforderlichen Originaldokumenten vorsprechen müssen.

Unabhängig davon, ob Sie bereits als Fachkraft (gem. §18 Abs. 3 AufenthG) gelten oder sich über das Punktesystem für die Chancenkarte qualifizieren, sind die folgenden Dokumente in jedem Fall erforderlich:

AntragsformularDas Antragsformular können Sie direkt im Auslandsportal ausfüllen und die erforderlichen Unterlagen dort hochladen.
Passfoto1 aktuelles biometrisches Passfoto, nicht älter als 6 Monate, vor weißem Hintergrund, in der Größe 45 х 35 Millimeter. (Original bei Vorsprache erforderlich)
Gebühren75,00 Euro (bar in Euro-Scheinen oder per Kreditkarte)
Gültiger Reisepass

Der Reisepass muss mindestens 2 leere Seiten enthalten und 3 Monate über die Dauer des Visums hinaus gültig sein. (Original bei Vorsprache erforderlich)

Nachweis über Finanzierung des Lebensunterhalts, monatlich muss Ihnen ein Nettobetrag in Höhe von 1.027,- € zur Verfügung stehen

ENTWEDER DURCH:

  • eine Verpflichtungserklärung (ausgestellt von der Ausländerbehörde) für den gesamten Aufenthalt von einer in Deutschland lebenden Person (Original bei Vorsprache erforderlich)

ODER

  • eine Bestätigung einer deutschen Bank über die Einrichtung eines Sperrkontos auf Ihren Namen in Höhe von 1.027,- € monatlich (Original bei Vorsprache erforderlich)
  • Ggf. Teilzeitbeschäftigung (max. 20 Stunden/Woche) als zusätzliche Einnahmequelle.

Option 1: Darüber hinaus benötigen Sie folgende Dokumente, wenn Sie einen Antrag auf die Chancenkarte als Fachkraft stellen:

Nachweis über die Berufsausbildung oder Hochschulabschluss (Diplom)
  • Diplom mit deutscher Übersetzung (Original bei Vorsprache erforderlich)
  • Notenübersicht mit deutscher Übersetzung (Original bei Vorsprache erforderlich)
Nachweis über die Anerkennung des ausländischen Abschlusses in Deutschland

ODER

Berufsausübungserlaubnis

NUR für reglementierte Berufe, z.B. Ärzte, Ingenieure
(Original bei Vorsprache erforderlich.)

Option 2: Darüber hinaus benötigen Sie folgende Dokumente, wenn Sie einen Antrag auf die Chancenkarte über das Punktesystem gem. §20a Abs. 3 Nr. 2 i. V. m. §20b AufenthG stellen:

Um Punkte über das Punktesystem sammeln zu können, müssen zwei grundlegende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Nachweis über staatlich anerkannte akademische oder berufspraktische Ausbildung (Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren)

ODER

  • Berufsabschluss einer deutschen Außenhandelskammer, der eine Ausbildung voraussetzt, die mit den Anforderungen, die in Deutschland an einen vergleichbaren Berufsabschluss gestellt werden, übereinstimmt

Sprachkenntnisse
  • Deutschkenntnisse (A1)

ODER

  • Englischkenntnisse (B2)

Wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie über folgende Kriterien Punkte sammeln (Sie benötigen mindestens 6 Punkte):

Gleichwertigkeit der Qualifikation

4 Punkte

Nachzuweisen durch Bescheid der zuständigen deutschen Behörde im Anerkennungsverfahren über die teilweise Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses mit einem deutschen Abschluss.

Diese vier Punkte gibt es auch dann, wenn im Fall eines reglementierten Berufs für die Berufsausübungserlaubnis noch Ausgleichsmaßnahmen erforderlich sind.

Qualifikation im Mangelberuf

1 Punkt

Die umfassten Berufe finden sich in den Gruppen 132, 133, 134, 21, 221, 222, 225, 226, 23 oder 25 der internationalen Standardklassifikation für Berufe. Zu den Berufen gehören insbesondere:
• einige Führungskräfte
• Naturwissenschaftler, Mathematiker und Ingenieure
• einige Gesundheitsberufe (u.a. Humanmediziner, Tierärzte, Apotheker, etc.)
• Lehrkräfte
• IT-Fachkräfte
Die genaue Auflistung der umfassten Berufe entnehmen Sie bitte der Empfehlung der Kommission vom 29 Oktober 2009 über die Verwendung der Internationalen Standardklassifikation der Berufe (ISCO-08)

Berufserfahrung
Anerkannt werden kann nur bisherige Berufserfahrung, die Sie nach Ihrem Abschluss gesammelt haben und die im Zusammenhang mit Ihrer formalen Qualifikation steht

bspw. Arbeitszeugnisse, Bescheinigungen früherer Arbeitgeber

  • 2 Punkte für mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in den letzten fünf Jahren
  • 3 Punkte für mindestens fünf Jahre Berufserfahrung in den letzten sieben Jahren
Sprachkenntnisse

Sprachkenntnisse sind durch ALTE-zertifizierte Sprachzertifikate nachzuweisen. Eine Auflistung der anerkennungsfähigen Sprachzertifikate finden Sie hier.

  • Deutschkenntnisse
    1 Punkt Niveau A2 oder
    2 Punkte Niveau B1 oder
    3 Punkte Niveau B2 oder besser
  • Englischkenntnisse
    1 Punkt Niveau C1
Voraufenthalt in Deutschland

1 Punkt

Diesen Punkt erhalten Sie, wenn Sie nachweisen können, dass Sie sich in den letzten fünf Jahren mindestens sechs Monate lang rechtmäßig und ununterbrochen in Deutschland aufgehalten haben. Dazu gehören zum Beispiel Aufenthalte zum Studium, Sprachkurs oder zur Beschäftigung. Rein touristische oder Besuchsaufenthalte sind ausgeschlossen. Als Nachweis können Sie Kopien von alten Reisepässen und darin enthaltene Visa und Einreisestempel einreichen.

Potenzial des Ehegatten/Lebenspartners als Fachkraft

1 Punkt

Diesen Punkt erhalten Sie, wenn Sie verheiratet sind und gemeinsam mit Ihrem Partner/Ihrer Partnerin nach Deutschland einwandern möchten und Ihr Partner oder Ihre Partnerin bereits die Voraussetzungen für die Chancenkarte erfüllt.

Wichtig: Ihr Ehegatte muss auch die Grundvoraussetzungen (s. Punkt 1. und 2. bei Option 2) erfüllen und 5 Punkte erreichen bzw. die Voraussetzungen nach Option 1 erfüllen und das Visum muss bei der gleichen Visastelle beantragt werden und die Einreise muss gemeinsam erfolgen bzw. eine gemeinsame Einreise muss beabsichtigt sein.

Alter
  • 2 Punkte bei Antragstellung bis spätestens zum 35. Geburtstag
  • 1 Punkt bei Antragstellung bis spätestens zum 40. Geburtstag (und ab dem Tag nach dem 35. Geburtstag)

Es gibt keine Punkte bei Antragstellung ab dem Tag nach dem 40. Geburtstag.

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