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Kurzzeitig kontingentierte Beschäftigung (§19c Abs. 1 i.V.m. §15d BeschV)

Artikel

Um kurzfristige Saisonspitzen ausgleichen zu können besteht innerhalb bestimmter Branchen die Möglichkeit einer kurzzeitigen Beschäftigung. Innerhalb eines weltweiten Jahreskontingents haben Arbeitgeber die Möglichkeit sich im Inland an die für sie zuständige Bundesagentur für Arbeit zu wenden, um dort eine Vorabzustimmung zu beantragen.
Dabei muss es sich bei der angestrebten nicht um eine qualifizierte Erwerbstätigkeit handeln.
Mit einer durch die Bundesagentur für Arbeit kann erfolgreich ein Visum zur Ausübung einer kurzzeitigen Beschäftigung i.S.d. §15d BeschV beantragt werden.

Bitte lesen Sie dieses Merkblatt sorgfältig durch und bringen es ausgedruckt und unterschrieben zur Beantragung Ihres Visums mit. Bitte registrieren Sie sich nur für einen Termin, wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen und die erforderlichen Unterlagen vorlegen können. Werden die Voraussetzungen nicht erfüllt oder nicht anhand der geforderten Unterlagen nachgewiesen, kann eine Visumerteilung nicht erfolgen.

Sie können das Verfahren mit einer guten Vorbereitung positiv beeinflussen und verkürzen. Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden. Unvollständig ausgefüllte Anträge oder unvollständige Unterlagen können zur Ablehnung des Antrags führen.

Die Botschaft muss im Visumverfahren ggfs. die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland beteiligen. Das Verfahren kann dann sich dann leider verlängern. Aufgrund des kurzfristigen Zwecks dieser Rechtsgrundlage, wird sich um eine möglichst kurzzeitige Bearbeitung bemüht. Sobald der Antrag abschließend bearbeitet wurde, werden Sie benachrichtigt. Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelarbeitszeit von bis zu vier Wochen ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und verzögern die Bearbeitung.

Bitte sortieren Sie die Unterlagen in der vorgegebenen Reihenfolge. Folgende Unterlagen müssen im Original und 1 Kopie vorgelegt werden.
Bitte befestigen Sie die Unterlagen nur mit Büroklammern (nicht zusammenheften)!

Bei Antragstellung sind vorzulegen/nachzuweisen:

  • 1 Formular - Visumantrag, vollständig in lateinischen Buchstaben (Deutsch oder Englisch) möglichst am Computer ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben. Bitte drucken Sie alle Seiten des Antrags aus und legen Sie alle Seiten zusammen mit dem QR-Code bei.
  • 1 Formular - Belehrung, eigenhändig unterschrieben.
  • 1 Formular Belehrung zum Vorliegen eines Arbeitsplatzangebots, eigenhändig unterschrieben
  • Zusatzangaben Erreichbarkeit, vollständig in lateinischen Buchstaben (Deutsch oder Englisch) möglichst am Computer ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben.
  • 2 aktuelle biometrische Passfotos, nicht älter als 6 Monate, vor weißem Hintergrund, in der Größe 45 х 35 Millimeter. 1 Foto kleben Sie auf die Visumanträge, 1 Foto bitte lose beifügen.
  • Gültiger Reisepass, im Original und 1 Kopie. Der Reisepass muss mindestens 2 leere Seiten enthalten.
  • Gebühr - Die Gebühr beträgt 75,00 Euro. Die Gebühren können in bar nur mit Euro-Scheinen (Münzen werden nicht angenommen) oder mit Kreditkarte beglichen werden.
  • Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit, im Original und eine Kopie
  • Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis - Bundesagentur für Arbeit, (nicht älter als 6 Monate): vom Arbeitgeber komplett (jeden Punkt) ausgefüllt und unterschrieben, im Original und 1 Kopie.
  • Zusatzblatt für einen Aufenthalt im Rahmen der kurzzeitigen kontingentierten Beschäftigung, Zusatzblatt D - Bundesagentur für Arbeit, (nicht älter als 6 Monate): vom Arbeitgeber ausgefüllt und unterschrieben, im Original und 1 Kopie.


BELEHRUNG - ANTRAGSTELLUNG

Ich wurde darauf hingewiesen, dass mein Antrag nur vollständig unter Vorlage aller im Merkblatt aufgeführten Dokumente weitergeleitet werden kann. Unvollständige Anträge werden abgelehnt, eine Erstattung der Visumgebühr ist ausgeschlossen.

Skopje, den ___________________ Unterschrift ______________________

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