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Häufige Fragen zum Thema Visum

Artikel

Termine zur Antragstellung / Panel Visumtermine über Agenturen

FAQ

Für die Beantragung eines nationalen Visums benötigen Sie einen Termin.
Beachten Sie bitte, dass jedes Familienmitglied einen eigenen Termin anfragen muss. Dies gilt auch für minderjährige Kinder. Jeder Antragsteller muss bei der Beantragung persönlich anwesend sein.
Die Registrierung für einen Termin läuft über das Terminportal der Botschaft.

Bitte lesen Sie die Informationen zum Terminvergabeverfahren für die unterschiedlichen Zwecke.
Wenn Sie ein Schengenvisum beantragen möchten, können Sie von Montag bis Donnerstag zwischen 14.00 und 15.00 Uhr ohne Termin vorsprechen.

Wenn Sie einen zugewiesenen Termin aus eigenem Verschulden verpasst haben, müssen Sie sich erneut Registrieren. Wenn Sie einen triftigen Grund haben, warum Sie den Termin nicht wahrnehmen konnten (Krankheit, Unfall etc.) können Sie nur im Ausnahmefall und nach zweifelfreiem Nachweis einen Ersatztermin bekommen. Schicken Sie den Nachweis mit Ihrer Referenznummer und der Erläuterung (und ggf. Nachweise) des Umstands an visa@skop.diplo.de.

Die Wartezeit für einen Termin zur Beantragung eines Visums zum Familiennachzug beträgt ca. 8 Monate. Die Wartezeit kann zumutbar mit visumfreien Besuchsaufenthalten (90 Tage in 6 Monaten) überbrückt werden.
Eine Vorabzustimmung der Ausländerbehörde führt zu keiner bevorzugten Terminvergabe. Eine Schwangerschaft ist kein Grund zur Ausnahme.
Bei Elternnachzug zum deutschen Kind, kann eine bevorzugte Terminvergabe geprüft werden, wenn das Sorgerecht vorliegt. Hierfür übersenden Sie uns bitte Ihre Referenznummer, einen Nachweis der Abstammung, des Sorgerechts und der deutschen Staatsangehörigkeit des Kindes an visa@skop.diplo.de.

Eine bloße Terminregistrierung stellt keinen Antrag dar. Sollte in absehbarer Zeit eine Altersgrenze erreicht werden, bei der andere Voraussetzungen für die Visumbeantragung gelten (bspw. bei Kindernachzug das 16. oder 18. Lebensjahr), kann für diesen Fall die Anerkennung einer Antragstellung per E-Mail zunächst ohne Vorsprache beantragt werden (sogenannte Fristwahrung).
Bitte senden Sie uns hierzu eine E-Mail an visa@skop.diplo.de mit der Bitte um Anerkennung einer formlosen Antragstellung zur Fristwahrung und der dazugehörigen Referenznummer der Terminregistrierung und der Passkopie des minderjährigen Kindes.

Das Terminsystem ist automatisiert, eine nachträgliche Änderung die Grunddaten, die Sie bei der Terminregistrierung eingegeben haben, ist leider nicht möglich. Sie sollten daher bei der Registrierung mit größter Sorgfalt vorgehen und unbedingt Ihre E-Mailadresse und das Passwort bis zum Abschluss des Visumverfahrens unverändert lassen.
Bitte stornieren Sie eine fehlerhafte Registrierung über den Link in der Bestätigungsmail, die Sie erhalten haben und registrieren Sie sich mit korrekten Daten neu für einen Termin.

Falls Sie keinen Zugriff mehr auf ihre Registrierungsbestätigungsmail haben, senden Sie uns bitte folgende Daten an visa@skop.diplo.de:
Vor- und Nachname
Reisepasskopie
Registrierungsnummer

Wir stornieren Ihre Registrierung. Sie erhalten eine E-Mailnachricht und können sich dann umgehend neu registrieren.

Falls Sie sich auf der Terminliste für einen Termin in der Kategorie Westbalkan registriert haben, kann keine Änderung der E-Mailadresse vorgenommen werden. Sie können sich im Folgemonat erneut registrieren.

Bitte prüfen Sie zunächst Ihren Spam-Ordner und stellen sicher, dass E-Mails, die als Spam eingeordnet werden, nicht sofort gelöscht werden. Sofern sich die Bestätigungs-E-Mail dort nicht befindet, haben Sie vermutlich Ihre E-Mail-Adresse fehlerhaft angegeben.

In diesem Fall müssen Sie eine neue Terminregistrierung unter Angabe einer gültigen E-Mailadresse vornehmen. Zuvor muss die alte Registrierung mit der fehlerhaften E-Mailadresse storniert werden (Siehe: Kein Zugriff auf E-Mailadresse der Terminbuchung).

Bitte registrieren Sie sich selbst für einen Termin bei der Botschaft. Die Registrierung ist kostenlos und einfach.

Eine Beauftragung von Dritten mit der Terminbuchung ist weder notwendig noch sinnvoll. Die Botschaft Skopje arbeitet weder mit Reisebüros, Anwaltskanzleien noch mit anderen privaten Anbietern zusammen, sie genießen auch keinerlei Privilegien. Insbesondere haben diese keinen vereinfachten Zugang zu unserer Terminvergabe.

Ab September 2023 arbeitet die Auslandsvertretung mit dem Dienstleister VisaMetric bei der Annahme von Anträgen gem. der Westbalkan-Regelung (§26 Abs. 2 BeschV) zusammen. Nähere Informationen finden Sie hier.

Antragstellung

FAQ

Antragsformulare für ein Visum sollen online ausgefüllt und ausgedruckt werden.
Unter diesem Link können Sie die Anträge für ein nationales Visum ausfüllen.
Unter diesem Link können Sie die Anträge für ein Schengenvisum ausfüllen.

Die Antragstellung kann nur persönlich zum zugewiesenen Termin erfolgen. Ausnahmen hierzu gibt es nicht. Übersandte Unterlagen werden ohne weitere Information an den Absender vernichtet.

Wenn Sie in der Zwischenzeit einen neuen Pass haben, kommen Sie zum Termin mit Ihrem neuen und alten Pass (zumindest Kopie des alten Passes).

Die Visagebühr beträgt in der Regel 75,00 Euro und wird in bar (ausschließlich in EURO) direkt in der Visastelle bei Beantragung des Visums entrichtet.

Die geeigneten Unterlagen zur Zusammenstellung Ihres Visumantrags sind je nach Reisezweck in den Merkblättern im Bereich Visakategorien aufgelistet. Nutzen Sie das für Sie passende Merkblatt als Checkliste, um Ihre Antragsunterlagen vollständig vorzubereiten. Lesen Sie das Merkblatt für Ihre Antragstellung aufmerksam durch, beschaffen Sie die darin aufgeführten Dokumente vollständig VOR Visumantragstellung und bringen Sie das Merkblatt, ausgedruckt und unterschrieben zusammen mit allen Unterlagen zur Beantragung Ihres Visums mit. Bitte beachten Sie, dass vollständige Unterlagen die Antragsbearbeitung deutlich verkürzen.

Mazedonische Staatsbürger können bei der Deutschen Botschaft in Skopje nur einen Antrag auf ein Visum stellen, wenn sie in Nordmazedonien ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Wenn Sie bereits in Deutschland Ihren gewöhnlichen Aufenthalt (bspw. auch bei Duldung) haben, dann ist die Ausländerbehörde zuständig, ein Visum zur Einreise kann dann nicht mehr erteilt werden. Wenn Sie in einem anderen Land Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, dann wenden Sie sich bitte an die Deutsche Botschaft dieses Landes.

Staatsangehörige anderer Länder können bei der Visastelle der deutschen Botschaft in Skopje nur dann ein Visum beantragen, wenn sie über einen gültigen Aufenthaltstitel in Nordmazedonien verfügen.

Laufende Visumverfahren

FAQ

Wenn Sie alle Unterlagen vollständig und in der erforderlichen Form einreichen, wird die Bearbeitungszeit Ihres Antrags deutlich verkürzt.

Zur Bearbeitungsdauer kann die Botschaft keine genauen Angaben machen, da dies von mehreren Faktoren abhängig ist, von der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen, von früheren Aufenthalten in Deutschland oder in anderen Schengen-Ländern, sowie von der Notwendigkeit einer Beteiligung deutscher Behörden (Ausländerbehörde, Bundesagentur für Arbeit).

Die Regelbearbeitungsdauer von nationalen Visa beträgt ca. 8-12 Wochen. Bitte sehen Sie von Anfragen vor Ablauf dieser Zeit ab.

Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand während der ersten 8 Wochen nach Antragstellung grundsätzlich nicht beantwortet werden. Danach gilt: Es werden nur Anfragen des Antragstellers selbst, seines gesetzlichen Vertreters oder eines schriftlich Bevollmächtigten beantwortet. Die Anfrage nach dem Bearbeitungsstand kann ohne Angabe des Aktenzeichens nicht beantwortet werden. Das Aktenzeichen (Barcodenummer) finden Sie auf dem Kassenzettel, der Ihnen bei Antragstellung übergeben wurde.

Für Terminangelegenheiten nennen Sie bei Anfrage bitte immer die 8-stellige Referenznummer.

Leider können wir aus Datenschutzgründen keine Angaben zum konkreten Visumverfahren an Dritte ohne entsprechende Vollmacht machen. Auskunftsberechtigt sind die Antragstellenden und Personen, die eine schriftliche Bevollmächtigung nachweisen können.

Senden Sie uns nur Unterlagen, die wir von Ihnen im Visumverfahren anfordern. Unaufgefordert übersandte Unterlagen werden vernichtet oder gelöscht. Diese können nicht für spätere Visumverfahren aufbewahrt werden.

Ob eine Nachreichung persönlich oder per E-Mail zu erfolgen hat, teilen wir Ihnen bei Antragstellung oder in der entsprechenden E-Mail im Nachhinein mit.

Wenn Ihr Antrag abgelehnt wurde und Sie damit nicht einverstanden sind, können Sie eine Remonstration gegen die Ablehnung (Widerspruch) einlegen und Gründe und Unterlagen vorlegen, die eine erneute Prüfung des gleichen Antrags rechtfertigen. Nähere Informationen hierzu finden Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung Ihres Ablehnungsbescheides und auf unserer Website.

Das nationale Visum, das Sie von der Botschaft erhalten haben, wird in Deutschland bei der zuständigen Ausländerbehörde der Stadt- oder Kreisverwaltung verlängert. Hierfür müssen Sie sich frühzeitig, am besten sofort nach Einreise, bei der Ausländerbehörde melden.

Sonstiges

FAQ

Wenn Sie Ihren gültigen Aufenthaltstitel verloren haben oder dieser kürzlich abgelaufen ist, können Sie ein Visum zur Wiedereinreise beantragen. Hierfür können Sie einen Termin direkt buchen. In dringenden Fällen schicken Sie Ihre Referenznummer, eine Kopie des Aufenthaltstitels, eine Meldebescheinigung und idealerweise eine Vorabzustimmung der Ausländerbehörde an visa@skop.diplo.de, damit kann das Verfahren beschleunigt werden. Weitere Informationen finden Sie auf dem entsprechenden Merkblatt.

Das Dokument der Grenzübertrittbescheinigung muss persönlich bei der Visastelle, unter Vorlage des Reisepasses, an einem Arbeitstag von Montag bis Donnerstag um 14:00 Uhr, ohne Termin abgegeben werden. Eine Zusendung per Post ist nicht möglich. Ausführliche Informationen finden Sie hier.

Ein Krankenversicherungsnachweis ist bei Antragstellung in der Botschaft nicht notwendig. Erst die Ausländerbehörde fordert für die Verlängerung des Visums die Vorlage einer gültigen Krankenversicherung. Diese können Sie bei einer deutschen Krankenversicherung abschließen oder sie legen den Nachweis der mazedonischen Krankenversicherung über das bilaterale Sozialversicherungsabkommen vor.

Lebnsunterhalt und vorhandene Wohnungsgröße werden ausschließlich durch die Ausländerbehörde geprüft.

Bei Antragstellung wird im Gespräch geprüft, ob die derzeit vorhandenen Sprachkenntnisse dem erreichten Niveau gemäß Sprachzertifikat entsprechen.

Sprachzertifikate werden im Visumverfahren nur akzeptiert, wenn sie bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sind.

Ausführliche Informationen über den Nachweis von Sprachkenntnissen im Visumverfahren finden Sie hier.

Das Sprachzertifikat ist bei Antragstellung im Original und einer Kopie vorzulegen.

Ein Sperrkonto dient zum Nachweis des Lebensunterhaltes. Der Lebensunterhalt kann im Visumverfahren durch die Einrichtung eines Sperrkontos nachgewiesen werden. Bei der Wahl des Anbieters sind Sie frei. Ausführliche Informationen zur Eröffnung eines Sperrkontos in Deutschland finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes hier.

Im Visumverfahren muss die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland zwingend beteiligt werden. Dies geschieht bei diesem Antragszweck in der Regel im Schweigefristverfahren (Dauer: drei Wochen und zwei Werktage). Sollte die Ausländerbehörde keine Bedenken bei Ihrem Antrag haben, dann gilt die Zustimmung mit Ablauf der Schweigefrist gegeben. Erst im Anschluss kann die Botschaft den Vorgang weiterbearbeiten. Eine Beschleunigung seitens der Botschaft ist nicht möglich. Bitte buchen Sie sich rechtzeitig einen Termin. Falls keine früheren Termine mehr verfügbar sind wenden Sie sich mit der Bitte um einen vorzeitigen Termin an visa@skop.diplo.de.

Die in Deutschland lebende Person, welche sich für Sie verpflichten möchte, erhält die Verpflichtungserklärung bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde. Es handelt sich bei der Verpflichtungserklärung um ein offizielles Dokument und kann nur von der Ausländerbehörde ausgestellt werden.
Die Verpflichtungserklärung ist bei der Botschaft im Original und einer Kopie einzureichen.
Eine notariell beglaubigte Erklärung (einer Privatperson) wird nicht akzeptiert.

Mazedonische Staatsbürger können sich visumfrei bis zu 90 Tage in 180 Tagen im Schengen Raum aufhalten. Bei jeder Einreise wird an der Grenze geprüft, wie lange Sie sich in den vergangenen 180 Tagen bereits in den Schengen-Ländern aufgehalten haben. Dieser Zahl werden die Tage des vorgesehenen Aufenthaltes hinzugefügt. Die Gesamtzahl darf das Maximum von 90 Tagen nicht überschreiten. Hier können Sie die Aufenthaltstage kostenlos berechnen.
Ein Schengenvisum erhöht die Anzahl der Aufenthaltstage nicht.

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