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Beschleunigtes Fachkräfteverfahren (§81a AufenthG)

24.02.2025 - Artikel

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren verkürzt die Dauer des Anerkennungs- und Visumsverfahrens erheblich und kann genutzt werden für:

  • Fachkräfte mit Berufsausbildung
  • Fachkräfte mit akademischer Ausbildung
  • Hochqualifizierte (Blaue Karte EU)
  • Forscher/Wissenschaftler
  • Führungskräfte
  • Berufsausbildung und innerbetriebliche Weiterbildung
  • IT-Fachkräfte ohne Hochschulabschluss

Folgende Informationen bzw. Schritte sind dabei wichtig:

  1. Sie bevollmächtigen Ihren künftigen Arbeitgeber/Ausbildungseinrichtung, das beschleunigte Fachkräfteverfahren bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland einzuleiten. Die Mustervollmacht finden Sie hier.
  2. Die Ausländerbehörde berät Ihren Arbeitgeber/Ihre Ausbildungseinrichtung, unterstützt ihn, das Verfahren zur Anerkennung Ihrer ausländischen Qualifikation durchzuführen, holt die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ein. Die Anerkennungsstellen und die Bundesagentur für Arbeit müssen innerhalb bestimmter Fristen entscheiden.
  3. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erteilt die Ausländerbehörde eine sogenannte Vorabzustimmung, die Ihr Arbeitgeber Ihnen zusendet. In der Vorabzustimmung ist angekreuzt, welche Unterlagen in Kopie geprüft wurden und von Ihnen bei Antragstellung im Original in der Botschaft vorgelegt werden müssen.
  4. Sie stellen (wie weiter unten beschrieben) die Unterlagen im Auslandsportal zusammen und bringen zum Vorsprachetermin nur die Dokumente mit, die im Original vorgelegt werden müssen.
  5. Ihre Familienangehörigen bereiten die Antragsunterlagen gemäß unseren Merkblättern vor. Leider können Ihre Familienangehörigen noch nicht das Auslandsportal zur Zusammenstellung der Unterlagen nutzen. Diese können aber mit Ihnen gemeinsam zum Termin vorsprechen.
  6. Wir entscheiden über Ihren vollständig gestellten Visumsantrag in der Regel innerhalb von drei Wochen.
  7. Die Gebühr für das beschleunigte Fachkräfteverfahren bei der Ausländerbehörde beträgt 411,- Euro. Hinzu kommt eine Visumgebühr von 75,- Euro sowie Gebühren für die Anerkennung der Qualifikation

Weiterführende Informationen finden Sie auch hier.

Den Visumantrag mit Ihrer Vorabzustimmung im beschleunigten Fachkräfteverfahren bereiten Sie online im Auslandsportal vor. Die Visastelle gibt Ihnen dabei individuelles Feedback zu Ihrem Antrag, sodass Sie bei Ihrem Vorsprachetermin nur mit den erforderlichen Originaldokumenten vorsprechen müssen.

Das Antragsformular können Sie direkt im Auslandsportal ausfüllen und alle erforderlichen Unterlagen dort hochladen.

Die Gebühr beträgt 75,00 Euro und wir bei persönlicher Vorsprache bezahlt. Die Gebühr kann in bar nur mit Euro-Scheinen (Münzen werden nicht angenommen) oder mit Kreditkarte beglichen werden


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