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Ausbildungsplatzsuche (§17 Abs. 1 AufenthG)

15.01.2025 - Artikel

Bitte nutzen Sie dieses Merkblatt zur Zusammenstellung Ihrer Unterlagen im Auslandsportal. Dort bereiten Sie Ihren Antrag zur Ausbildungsplatzsuche digital vor. Die Visastelle gibt Ihnen dabei individuelles Feedback zu Ihrem Antrag, so dass Sie bei Ihrem Vorsprachetermin nur mit den im Original vorzulegenden Dokumenten, gemäß unten stehender Auflistung, vorsprechen müssen.

Sobald der Antrag abschließend vorgeprüft wurde, werden Sie benachrichtigt und erhalten den Link zur Terminbuchung. Bitte buchen Sie sich in der Zwischenzeit nicht parallel einen Termin über das reguläre Terminsystem der Botschaft. Ihr Termin in der Auslandsvertretung verläuft schnell und effizient: Sie legen die Originaldokumente vor, geben Ihre biometrischen Daten (Fingerabdrücke und Lichtbild) ab und bezahlen die Gebühr.

Folgende Dokumente sind zur Vorbereitung Ihres Antrags erforderlich:

  • Antragsformular - Das Antragsformular können Sie direkt im Auslandsportal ausfüllen und die erforderlichen Unterlagen dort hochladen.
  • Passfoto, 1 aktuelles biometrisches Passfoto, nicht älter als 6 Monate, vor weißem Hintergrund, in der Größe 45 х 35 Millimeter. (Original bei Vorsprache erforderlich).
  • Gültiger Reisepass - Der Reisepass muss mindestens 2 leere Seiten enthalten und 3 Monate über die Dauer des Visums hinaus gültig sein. (Original bei Vorsprache erforderlich).
  • Gebühren - 75,00 Euro (bar in Euro-Scheinen oder per Kreditkarte).
  • Nachweis über Finanzierung des Lebensunterhalts, monatlich muss Ihnen ein Nettobetrag in Höhe von 1.091,- € zur Verfügung stehen, und zwar durch:

    a) eine Verpflichtungserklärung (ausgestellt von der Ausländerbehörde) für den gesamten Aufenthalt von einer in Deutschland lebenden Person(Original bei Vorsprache erforderlich) oder

    b) eine Bestätigung einer deutschen Bank über die Einrichtung eines Sperrkontos auf Ihren Namen in Höhe von 1.091,- € monatlich (Original bei Vorsprache erforderlich).
  • Ausbildungsnachweis (Diplom) über einen anerkannten ausländischen oder vergleichbaren Schulabschluss, der in Deutschland zum Hochschulzugang berechtigt (Original bei Vorsprache erforderlich).
  • Nachweis/Ausdruck von der Datenbank ANABIN, ob Ihr ausländischer Schulabschluss zum Hochschulzugang in Deutschland berechtigt ist.
  • Ausbildungsabsicht – frei verfasstes Schreiben, für welche Ausbildung(en) Sie sich interessieren, warum Sie sich in dem gewünschten Berufsfeld qualifizieren möchten und welche Berufsperspektive Sie damit verfolgen (auf Deutsch oder Englisch).
  • Nachweis über Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau B1 (Original bei Vorsprache erforderlich).
    Anerkannte Sprachzertifikate sind die Sprachzertifikate des Goethe Instituts, des ÖSD oder einer von TELC oder ECL zertifizierten Sprachschule. Nähere Informationen finden Sie hier.

Bitte beachten Sie:

  • Eine Antragstellung ist bis zum 35. Lebensjahr möglich.
  • Ein Aufenthalt für die Ausbildungsplatzsuche kann für längstens 9 Monate gestattet werden.

Der Antrag kann nur vollständig unter Vorlage aller im Merkblatt aufgeführten Dokumente weitergeleitet werden. Unvollständige Anträge werden abgelehnt, eine Erstattung der Visumgebühr ist ausgeschlossen.

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