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Studienplatzsuche (§17 Abs. 2 AufenthG)

15.01.2025 - Artikel

Bitte nutzen Sie dieses Merkblatt zur Zusammenstellung Ihrer Unterlagen im Auslandsportal. Dort bereiten Sie Ihren Antrag zur Studienplatzsuche digital vor. Die Visastelle gibt Ihnen dabei individuelles Feedback zu Ihrem Antrag, sodass Sie bei Ihrem Vorsprachetermin nur mit den im Original vorzulegenden Dokumenten, gemäß untenstehender Auflistung, vorsprechen müssen.

Sobald der Antrag abschließend vorgeprüft wurde, werden Sie benachrichtigt und erhalten den Link zur Terminbuchung. Bitte buchen Sie sich in der Zwischenzeit nicht parallel einen Termin über das reguläre Terminsystem der Botschaft. Ihr Termin in der Auslandsvertretung verläuft schnell und effizient: Sie legen die Originaldokumente vor, geben Ihre biometrischen Daten (Fingerabdrücke und Lichtbild) ab und bezahlen die Gebühr.

Folgende Dokumente sind zur Vorbereitung Ihres Antrags erforderlich:

  • Antragsformular - Das Antragsformular können Sie direkt im Auslandsportal ausfüllen und die erforderlichen Unterlagen dort hochladen.
  • Passfoto - 1 aktuelles biometrisches Passfoto, nicht älter als 6 Monate, vor weißem Hintergrund, in der Größe 45 х 35 Millimeter. (Original bei Vorsprache erforderlich).
  • • Gültiger Reisepass - Der Reisepass muss mindestens 2 leere Seiten enthalten und 3 Monate über die Dauer des Visums hinaus gültig sein. (Original bei Vorsprache erforderlich).
  • Gebühren - 75,00 Euro (bar in Euro-Scheinen oder per Kreditkarte)
  • Lebenslauf auf Deutsch über die bisherige Ausbildung und ggf. Berufstätigkeit mit eigenhändiger Unterschrift.
  • Motivationsschreiben auf Deutsch mit Angaben zum geplanten Studium, geplanter Aufenthaltsort, Unterkunft etc., mit eigenhändiger Unterschrift.
  • Nachweis über Finanzierung des Lebensunterhalts, monatlich muss Ihnen ein Nettobetrag in Höhe von 1.091,- € zur Verfügung stehen, und zwar durch:

    a) eine Verpflichtungserklärung (ausgestellt von der Ausländerbehörde) für den gesamten Aufenthalt von einer in Deutschland lebenden Person (Original bei Vorsprache erforderlich), oder

    b) eine Bestätigung einer deutschen Bank über die Einrichtung eines Sperrkontos auf Ihren Namen in Höhe von 1.091,- € monatlich (Original ist bei Vorsprache erforderlich).
  • Ausbildungsnachweis - Abschlusszeugnis über einen anerkannten ausländischen oder vergleichbaren Schulabschluss, der in Deutschland zum Hochschulzugang berechtigt. (Original mit deutscher Übersetzung bei Vorsprache erforderlich).
  • Nachweis/Ausdruck von der Datenbank ANABIN, ob Ihr ausländischer Schulabschluss zum Hochschulzugang in Deutschland berechtigt ist.
  • Nachweis Sprachkenntnisse:
    bei vorhanden Sprachkenntnissen:
    Offizielles Sprachzertifikat - mindestens B2 oder das zur Aufnahme des Studiums vorausgesetzte Sprachniveau (Original ist bei Vorsprache erforderlich) oder
    bei Erwerb der Sprachkenntnisse während des geplanten Aufenthalts:
    Anmeldung bei einer Sprachschule in Deutschland mit Hinweis auf die Dauer und Intensität des Unterrichts (Original ist bei Vorsprache erforderlich).

    Anerkannte Sprachzertifikate sind die Sprachzertifikate des Goethe Instituts, des ÖSD oder einer von TELC oder ECL zertifizierten Sprachschule. Nähere Informationen finden Sie hier.

Ein Aufenthalt für die Studienplatzsuche kann für maximal 9 Monate gestattet werden.

Der Antrag kann nur vollständig unter Vorlage aller im Merkblatt aufgeführten Dokumente weitergeleitet werden. Unvollständige Anträge werden abgelehnt, eine Erstattung der Visumgebühr ist ausgeschlossen.

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