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Studium (§16 b AufenthG)

15.01.2025 - Artikel

Bitte nutzen Sie dieses Merkblatt zur Zusammenstellung Ihrer Unterlagen im Auslandsportal. Dort bereiten Sie Ihren Antrag zur Aufnahme eines Studiums digital vor. Die Visastelle gibt Ihnen dabei individuelles Feedback zu Ihrem Antrag, sodass Sie bei Ihrem Vorsprachetermin nur mit den im Original vorzulegenden Dokumenten, gemäß untenstehender Auflistung, vorsprechen müssen.

Sobald der Antrag abschließend vorgeprüft wurde, werden Sie benachrichtigt und erhalten den Link zur Terminbuchung. Bitte buchen Sie sich in der Zwischenzeit nicht parallel einen Termin über das reguläre Terminsystem der Botschaft. Ihr Termin in der Auslandsvertretung verläuft schnell und effizient: Sie legen die Originaldokumente vor, geben Ihre biometrischen Daten (Fingerabdrücke und Lichtbild) ab und bezahlen die Gebühr.

Folgende Dokumente sind zur Vorbereitung Ihres Antrags erforderlich:

  • Antragsformular - Das Antragsformular können Sie direkt im Auslandsportal ausfüllen und die erforderlichen Unterlagen dort hochladen.
  • Passfoto - 1 aktuelles biometrisches Passfoto, nicht älter als 6 Monate, vor weißem Hintergrund, in der Größe 45 х 35 Millimeter. (Original bei Vorsprache erforderlich).
  • Gültiger Reisepass - Der Reisepass muss mindestens 2 leere Seiten enthalten und 3 Monate über die Dauer des Visums hinaus gültig sein. (Original bei Vorsprache erforderlich).
  • Nachweis über einen anerkannten Abschluss:
    - bei Erststudium: anerkannter Abiturabschluss – Abschlusszeugnis. (Original mit deutscher Übersetzung bei Vorsprache erforderlich).
    - bei Austauschsemestern: Studienbuch, Nachweis der bisherigen Studienleistungen. (Original mit deutscher Übersetzung bei Vorsprache erforderlich).
    - bei Masterstudiengängen: Studienabschluss – Diplom. (Original mit deutscher Übersetzung bei Vorsprache erforderlich).
  • Nachweis über Finanzierung des Lebensunterhalts - Monatlich muss Ihnen ein Nettobetrag in Höhe von 992,- € zur Verfügung stehen, und zwar durch:
    a) eine Verpflichtungserklärung (ausgestellt von der Ausländerbehörde) für den gesamten Studienaufenthalt von einer in Deutschland lebenden Person (Original bei Vorsprache erforderlich) oder

    b) Stipendienzusage, wenn Sie ein Stipendium erhalten haben (Original bei Vorsprache erforderlich)
    Bei einem Teilstipendium muss die Differenz per Verpflichtungserklärung oder Sperrkonto nachgewiesen werden. oder

    c) eine Bestätigung einer deutschen Bank über die Einrichtung eines Sperrkontos auf Ihren Namen in Höhe von 992,- € monatlich oder mindestens 11.904,- € für den Aufenthalt von 1 Jahr (Original bei Vorsprache erforderlich).
  • Nachweis über den Studienaufenthalt in Deutschland:

    a) Wenn Sie an der Hochschule schon zugelassen sind:
    Zulassungsbescheid der Hochschule in Deutschland.

    b) Wenn Sie Ihren Zulassungsbescheid schon beantragt, aber noch nicht erhalten haben:
    Eingangsbescheid der Hochschule in Deutschland.

    c) Wenn Sie vor Beginn des Studiums die erforderlichen Sprachkenntnisse erwerben müssen:
    Schreiben der Universität oder Schreiben der Sprachschule.
  • Nachweis der Sprachkenntnisse, sofern für Ihr Studium Sprachkenntnisse erforderlich sind, müssen Kenntnisse der deutschen Sprache oder bei englischsprachigen Studiengängen Kenntnisse der englischen Sprache nachgewiesen werden:
    Offizielles Sprachzertifikat auf dem erforderlichen Sprachniveau (Original bei Vorsprache erforderlich).

    Sprachzertifikate oder Bescheinigungen, die lediglich die Teilnahme an einem Sprachkurs bestätigen, sind NICHT anerkennungsfähig.

    Nähere Informationen über anerkannte Sprachzertifikate zum Nachweis von Deutschkenntnissen finden Sie hier.

Hinweis: Die Antragstellung ist gebührenfrei.

Der Antrag kann nur vollständig unter Vorlage aller im Merkblatt aufgeführten Dokumente weitergeleitet werden. Unvollständige Anträge werden abgelehnt, eine Erstattung der Visumgebühr ist ausgeschlossen.

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