Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Familienzusammenführung im Auslandsportal

Artikel

Bitte nutzen Sie dieses Merkblatt zur Zusammenstellung Ihrer Unterlagen im Auslandsportal. Dort bereiten Sie Ihren Antrag zur Familienzusammenführung digital vor. Die Visastelle gibt Ihnen dabei individuelles Feedback zu Ihrem Antrag, sodass Sie bei Ihrem Vorsprachetermin nur mit den im Original vorzulegenden Dokumenten, gemäß untenstehender Auflistung, vorsprechen müssen.

Sobald der Antrag abschließend vorgeprüft wurde, werden Sie benachrichtigt und erhalten den Link zur Terminbuchung. Bitte buchen Sie sich in der Zwischenzeit nicht parallel einen Termin über das reguläre Terminsystem der Botschaft. Ihr Termin in der Auslandsvertretung verläuft schnell und effizient: Sie legen die Originaldokumente vor, geben Ihre biometrischen Daten (Fingerabdrücke und Lichtbild) ab und bezahlen die Gebühr.

Folgende Dokumente sind zur Vorbereitung Ihres Antrags erforderlich:

  • Antragsformular: Das Antragsformular können Sie direkt im Auslandsportal ausfüllen und die erforderlichen Unterlagen dort hochladen.
  • Passfoto: 1 aktuelles biometrisches Passfoto, nicht älter als 6 Monate, vor weißem Hintergrund, in der Größe 45 х 35 Millimeter. (Original bei Vorsprache erforderlich).
  • Gültiger Reisepass: Der Reisepass muss mindestens 2 leere Seiten enthalten und 3 Monate über die Dauer des Visums hinaus gültig sein. (Original bei Vorsprache erforderlich).
  • Gebühren: 75,00 Euro für Erwachsene und 40,00 Euro für Kinder (bar in Euro-Scheinen oder per Kreditkarte). Eine Antragstellung bei Nachzug zu Deutschen ist kostenlos.

  • Passkopie des Ehepartners
  • Internationale Heiratsurkunde, alternativ ggf. deutsche Heiratsurkunde. (Original bei Vorsprache erforderlich).
  • Meldebescheinigung des Ehepartners
  • Sofern Sie und/oder der Ehepartner bereits verheiratet waren: Scheidungsurteil, inkl. ggf. Übersetzung ins Deutsche und Anerkennung (Original bei Vorsprache erforderlich).

Darüber hinaus benötigen Sie folgende spezifische Dokumente:

  • Aufenthaltstitel des Ehepartners, alternativ ggf. Visum oder Fiktionsbescheinigung.
  • Nachweis über Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau A1 (Original bei Vorsprache erforderlich).
    Anerkannte Sprachzertifikate sind die Sprachzertifikate des Goethe Instituts, des ÖSD oder einer von TELC oder ECL zertifizierten Sprachschule. Hier finden Sie nähere Informationen zum Nachweis von Deutschkenntnissen sowie den Ausnahmen vom Nachweis einfacher Deutschkenntnisse.

Nachweis über Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau A1 (Original bei Vorsprache erforderlich).
Anerkannte Sprachzertifikate sind die Sprachzertifikate des Goethe Instituts, des ÖSD oder einer von TELC oder ECL zertifizierten Sprachschule. Hier finden Sie nähere Informationen zum Nachweis von Deutschkenntnissen sowie den Ausnahmen vom Nachweis einfacher Deutschkenntnisse.

Mietvertrag und Lohnbescheinigungen des Ehepartners, Gehaltsabrechnungen für die letzten 3 Monate.

  • Meldebescheinigung des zukünftigen Ehepartners
  • Passkopie des zukünftigen Ehepartners, ggf. mit Aufenthaltstitel, falls Ehegatte nicht deutscher Staatsangehöriger ist
  • Nachweis des zuständigen Standesamtes, dass die Voraussetzungen für die Eheschließung erfüllt sind (Original bei Vorsprache erforderlich)
  • Nachweis über Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau A1 (Original bei Vorsprache erforderlich).
    Anerkannte Sprachzertifikate sind die Sprachzertifikate des Goethe Instituts, des ÖSD oder einer von TELC oder ECL zertifizierten Sprachschule. Hier finden Sie nähere Informationen zum Nachweis von Deutschkenntnissen sowie den Ausnahmen vom Nachweis einfacher Deutschkenntnisse.

  • Internationale Geburtsurkunde (Original bei Vorsprache erforderlich)
  • Meldebescheinigung der in Deutschland lebenden Elternteile
  • Passkopien beider Elternteile, ggf. mit Aufenthaltstitel
  • Ggf. Scheidungsurteil mit Sorgerechtsbeschluss (Original bei Vorsprache erforderlich)
  • bei Nachzug zu nur einem Elternteil: Notarielle Einverständniserklärung des zurückbleibenden Elternteils zur Übersiedlung des Kindes nach Deutschland, mit Apostille und Übersetzung ins Deutsche (Original bei Vorsprache erforderlich)
  • Ggf. Adoptionsbeschluss (Original bei Vorsprache erforderlich)

Zusätzlich bei Minderjährigen von 16 - 18 Jahre:
Nachweis über Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau C1, im Original und 1 Kopie.
Anerkannte Sprachzertifikate sind die Sprachzertifikate des Goethe Instituts, des ÖSD oder einer von TELC oder ECL zertifizierten Sprachschule. Hier finden Sie nähere Informationen zum Nachweis von Deutschkenntnissen sowie den Ausnahmen vom Nachweis einfacher Deutschkenntnisse.

  • Geburtsurkunde des deutschen Kindes (Original bei Vorsprache erforderlich)
  • Passkopie des deutschen Kindes, ggf. Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit
  • Meldebescheinigung des deutschen Kindes, bzw. des anderen Elternteils
  • Passkopie des anderen Elternteils, ggf. mit Aufenthaltstitel, falls der andere Elternteil nicht deutscher Staatsangehöriger ist
  • Bei verheirateten Eltern: Internationale Heiratsurkunde, ggf. deutsche Heiratsurkunde, (Original bei Vorsprache erforderlich)
  • Bei unverheirateten Eltern: Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtsbeschluss (Original bei Vorsprache erforderlich).

Ein Familiennachzug zu sonstigen Familienangehörigen ist grundsätzlich nur zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte (vgl. § 36 Abs. 2 AufenthG) möglich. Es wird ein erhebliches Abweichen von der regulären Familienzusammenführung (§§ 27 bis 32 AufenthG) verlangt. Hierzu muss ein Lebenssachverhalt vorliegen, der im Einzelfall so gravierend ist, dass die Versagung der Aufenthaltserlaubnis zu einer unerträglichen Belastung des Ausländers führen würde, die ausnahmsweise die Erteilung des Visums erfordert. Nachweise hierfür müssen daher umfassend und plausibel dargelegt werden. Lediglich die Tatsache, dass eine Behinderung oder Erkrankung besteht ist nicht ausreichend.

  • Internationale Geburtsurkunde (Original bei Vorsprache erforderlich)
  • Meldebescheinigung der in Deutschland lebenden Referenzperson
  • Passkopie der in Deutschland lebenden Referenzperson, ggf. mit Aufenthaltstitel
  • Internationale Geburtsurkunde der in Deutschland lebenden Referenzperson (Original bei Vorsprache erforderlich)
  • Nachweis der außergewöhnlichen Härte (je nach Einzelfall):
    Nachweise über Art und Schwere der Krankheit/Behinderung und der Pflegebedürftigkeit, ggf. Übersetzung ins Deutsche (Original bei Vorsprache erforderlich).
    Nachweise über das Fehlen möglicher Bezugspersonen/Betreuungsmöglichkeiten in Nordmazedonien, z.B. internationale Sterbeurkunden, Gerichtsurteile etc., ggf. Übersetzung ins Deutsche (Original bei Vorsprache erforderlich).
    Sonstige Nachweise zum Angewiesensein des/der Nachziehenden auf die Lebenshilfe des Familienmitglieds in Deutschland, ggf. Übersetzung ins Deutsche (Original bei Vorsprache erforderlich).


Die Botschaft muss im Visumverfahren die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland beteiligen. Das Verfahren kann in der Regel nach Antragsabgabe am Schalter 12 Wochen dauern. Sobald der Antrag abschließend bearbeitet wurde, werden Sie benachrichtigt. Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelarbeitszeit ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und verzögern die Bearbeitung.

nach oben