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Häufige Fragen zum Thema Visum

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Bitte suchen Sie zunächst im untenstehenden FAQ nach der Antwort auf Ihre Frage, bevor Sie uns über das Kontaktformular kontaktieren. Die Visastelle bittet um Ihr Verständnis, dass Anfragen, die bereits vom FAQ abgedeckt sind, nicht noch einmal individuell beantwortet werden können.

Terminbuchung

FAQ

Für die Beantragung eines nationalen Visums benötigen Sie einen Termin.

Wenn Sie ein Schengenvisum beantragen möchten, können Sie von Montag bis Donnerstag zwischen 08:00 und 09:00 Uhr ohne Termin vorsprechen.

Ausführliche Informationen rund um die Terminbuchung für Visa zu einem langfristigen Aufenthalt finden sie hier.

Die Terminbuchung im Bereich Familienzusammenführung erfolgt über das Terminportal der Botschaft.

Bitte beachten Sie, dass jedes Familienmitglied einen separaten Termin benötigt. Dies gilt auch für minderjährige Kinder. Jede/r Antragsteller/in muss bei der Beantragung persönlich anwesend sein.

Termine zur Beantragung eines Visums im Rahmen der sog. Westbalkanregelung werden direkt bei unserem offiziellen Dienstleister VisaMetric vereinbart. Näheres zum Verfahren finden Sie hier.

Zurzeit bestehen keine Wartezeiten. Sie können einen Termin direkt buchen.

Eine nachträgliche Änderung der Grunddaten, die Sie bei der Terminregistrierung eingegeben haben, ist leider nicht möglich. Sie sollten daher bei der Registrierung mit größter Sorgfalt vorgehen und unbedingt Ihre E-Mail-Adresse und das Kennwort bis zum Abschluss des Visumverfahrens unverändert lassen.

Bitte stornieren Sie eine fehlerhafte Registrierung über den Link in der Bestätigungsmail, die Sie erhalten haben und registrieren sich erneut mit korrekten Daten.

Falls Sie keinen Zugriff mehr auf ihre Registrierungsbestätigungsmail haben, senden Sie uns bitte folgende Daten an konsulat@skop.diplo.de:
Vor- und Nachname
Reisepasskopie
Registrierungsnummer

Wir stornieren Ihre Registrierung. Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail und können sich dann umgehend neu registrieren.

Bitte prüfen Sie zunächst Ihren Spam-Ordner und stellen sicher, dass E-Mails, die als Spam eingeordnet werden, nicht sofort gelöscht werden. Sofern sich die Buchungsbestätigung dort nicht befindet, haben Sie vermutlich Ihre E-Mail-Adresse fehlerhaft angegeben.

In diesem Fall müssen Sie eine neue Terminregistrierung unter Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse vornehmen. Zuvor muss die alte Registrierung mit der fehlerhaften E-Mail-Adresse storniert werden. (Siehe Frage: Ich habe keinen Zugriff auf meine Registrierungsbestätigungsmail, was kann ich tun?).

Bitte registrieren Sie sich selbst für einen Termin bei der Botschaft. Die Registrierung ist kostenlos und einfach.

Eine Beauftragung von Dritten mit der Terminbuchung ist weder notwendig noch sinnvoll. Die Botschaft Skopje arbeitet weder mit Reisebüros, Anwaltskanzleien noch mit anderen kommerziellen oder privaten Anbietern zusammen, sie genießen auch keinerlei Privilegien.

Die Auslandsvertretung arbeitet nur mit der Firma VisaMetric als einziger offizieller Dienstleister zur Annahme von Visaanträgen für folgende Kategorien zusammen: Werkvertragsarbeitnehmer, Erwerbstätigkeit im Bereich Schifffahrt, Berufskraftfahrer und Anträge gem. der Westbalkan-Regelung.

Wenn Sie Ihren Termin verpasst haben, können Sie einen neuen Termin buchen, siehe „Wie buche in einen Termin?

Antragstellung

FAQ

Zum Termin bringen Sie bitte die folgenden Unterlagen mit:
- ein ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- alle im jeweiligen Merkblatt aufgeführten Dokumente (ggf. im Original) mit einer Kopie
- Visumgebühr gemäß Merkblatt

Wählen Sie unter Visa und Einreise das für Ihren Aufenthaltszweck passende Merkblatt aus und stellen die darin aufgeführten Dokumente vollständig zusammen.

Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Anträge unter Vorlage aller im Merkblatt aufgeführten Dokumente bearbeitet werden können. Unvollständige Anträge können zur Ablehnung führen, eine Erstattung der Visumgebühr ist ausgeschlossen.

Für einige Antragskategorien ist auch die Antragstellung über das Auslandsportal möglich. Nach Vorprüfung Ihres online eingereichten Antrags, müssen Sie dann nur noch die Originaldokumente zum Termin mitbringen, Ihre biometrischen Daten abgeben und die Visumgebühr bezahlen.

Bitte füllen Sie die Antragsformulare online aus und bringen sie ausgedruckt mit.
Hier können Sie die Anträge für ein nationales Visum ausfüllen.
Hier können Sie die Anträge für ein Schengenvisum ausfüllen.

Falls Sie einen Antrag über das Auslandsportal stellen, können Sie das Antragsformular direkt im Auslandportal ausfüllen.

Die Antragstellung kann nur persönlich erfolgen (entweder in der Visastelle der Deutschen Botschaft Skopje oder bei unserem externen Dienstleister VisaMetric). Eine Antragstellung über das Auslandsportal ist für bestimme Antragskategorie möglich, ersetzt aber nicht die spätere persönliche Vorsprache zur Abgabe der biometrischen Daten und Bezahlung der Visumgebühr. Ausnahmen hierzu gibt es nicht. Übersandte Unterlagen werden ohne weitere Information an den Absender vernichtet.

Die Gebühr für Schengen Anträge (Aufenthalte unter 90 Tage) beträgt 90,00 Euro. Für Minderjährige beträgt die Gebühr 45,00 Euro. Für Kinder bis 6 Jahre ist die Antragstellung kostenlos.

Die Gebühr für nationale Visa (Aufenthalte über 90 Tage) beträgt 75,00 Euro. Für Minderjährige beträgt die Gebühr 40,00 Euro.

Die Visagebühren werden bar in Euro-Scheinen oder per Kreditkarte direkt in der Visastelle bei Beantragung des Visums entrichtet.

Falls Sie einen Antrag über VisaMetric stellen, bezahlen Sie die Visumgebühr sowie eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr bei VisaMetric vor Ort. Zusätzlich können auch weitere Leistungen gegen Aufpreis freiwillig in Anspruch genommen werden.

Mazedonische Staatsbürger können bei der Deutschen Botschaft in Skopje nur einen Antrag auf ein Visum stellen, wenn Sie in Nordmazedonien Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Wenn Sie bereits in Deutschland Ihren gewöhnlichen Aufenthalt (bspw. auch bei Duldung) haben, dann ist die Ausländerbehörde zuständig und ein Visum zur Einreise kann dann nicht mehr erteilt werden. Wenn Sie in einem anderen Land Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, dann wenden Sie sich bitte an die Deutsche Auslandsvertretung dieses Landes.

Staatsangehörige anderer Länder können bei der Visastelle der deutschen Botschaft in Skopje nur dann ein Visum beantragen, wenn sie über einen gültigen Aufenthaltstitel in Nordmazedonien verfügen.

Abhängig von der jeweiligen Visakategorie stellen Sie Ihren Visumsantrag entweder:

  • Bei unserem externen Dienstleister VisaMetric
  • In der Visastelle der Deutschen Botschaft Skopje
  • Online über das Auslandsportal (ersetzt nicht die Vorsprache zur Abnahme der biometrischen Daten und Entrichtung der Visumgebühr)

Wie Sie den Termin buchen und den Antrag stellen können, lesen Sie bitte im jeweiligem Merkblatt nach.

Antragsbearbeitung

FAQ

Wenn Sie alle Unterlagen vollständig und in der erforderlichen Form einreichen, wird die Bearbeitungszeit Ihres Antrags deutlich verkürzt.

Zur Bearbeitungsdauer kann die Botschaft keine genauen Angaben machen, da dies von mehreren Faktoren abhängig ist: Von der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen, von früheren Aufenthalten in Deutschland oder in anderen Schengen-Ländern, sowie von der Notwendigkeit einer Beteiligung deutscher Behörden (Ausländerbehörde, Bundesagentur für Arbeit).

Die Regelbearbeitungsdauer von nationalen Visa beträgt ca. 8-12 Wochen. Bitte sehen Sie von Anfragen vor Ablauf dieser Zeit ab.

Die Regelbearbeitungsdauer von Schengen-Visa beträgt ca. 1-2 Wochen. Bitte sehen Sie von Anfragen vor Ablauf dieser Zeit ab.

Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand während der ersten 12 Wochen nach Antragstellung grundsätzlich nicht beantwortet werden. Danach gilt: Es werden nur Anfragen der Antragstellenden selbst, der/des gesetzlichen Vertreterin/Vertreters oder eines/einer schriftlich Bevollmächtigten beantwortet. Die Anfrage nach dem Bearbeitungsstand kann nur mit Zusendung von Vor- und Nachnamen und Geburtsdatum der Antragstellenden erfolgen.

Leider können wir aus Datenschutzgründen keine Angaben zum konkreten Visumverfahren an Dritte ohne entsprechende Vollmacht machen. Auskunftsberechtigt sind die Antragstellenden und Personen, die eine schriftliche Bevollmächtigung nachweisen können.

Senden Sie uns nur Unterlagen, die wir von Ihnen im Visumverfahren anfordern. Unaufgefordert übersandte Unterlagen werden vernichtet oder gelöscht. Diese können nicht für spätere Visaverfahren aufbewahrt werden.

Ob eine Nachreichung persönlich oder per E-Mail zu erfolgen hat, teilen wir Ihnen bei Antragstellung oder in der entsprechenden E-Mail im Nachhinein mit.

Gegen eine Ablehnung Ihres Visumantrags können Sie rechtlich vorgehen, indem Sie Klage beim Verwaltungsgericht Berlin (Deutschland) erheben. Das muss in deutscher Sprache geschehen und ist mit Gerichtskosten verbunden. Sie haben auch nach einer Ablehnung selbstverständlich immer die Möglichkeit, einen neuen Visumantrag zu stellen.

Während der Bearbeitung des Visumantrags ist es weiterhin möglich zu reisen, sofern die Aufenthaltsregelung von maximal 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen eingehalten wird und kein Reiseverbot besteht.

Sonstiges

FAQ

Das nationale Visum, das Sie von der Botschaft erhalten haben, wird in Deutschland bei der zuständigen Ausländerbehörde der Stadt- oder Kreisverwaltung verlängert. Hierfür müssen Sie sich frühzeitig, am besten sofort nach Einreise, bei der Ausländerbehörde melden.

Wenn Sie Ihren gültigen Aufenthaltstitel verloren haben oder dieser kürzlich abgelaufen ist und Sie sich gerade in Nordmazedonien aufhalten, können Sie ein Visum zur Wiedereinreise beantragen. Hierfür können Sie einen Termin direkt buchen. In dringenden Fällen schicken Sie Ihre Referenznummer, eine Kopie des Aufenthaltstitels, eine Meldebescheinigung und idealerweise eine Vorabzustimmung der Ausländerbehörde an konsulat@skop.diplo.de, damit das Verfahren beschleunigt werden kann.

Weitere Informationen finden Sie auf dem entsprechenden Merkblatt.

Sie können die Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland bestätigen, indem Sie das Dokument der Grenzübertrittbescheinigung persönlich bei der Visastelle, an einem Arbeitstag von Montag bis Donnerstag zwischen 14:00 und 15:00 Uhr (ohne Termin) abgeben.

Hierzu benötigen Sie folgendes:
- Grenzübertrittbescheinigung
- Reisepasses im Original und Kopie der Lichtbildseite
- Kopie der Ausreisestempel im Reisepass

Falls Sie keine Grenzübertrittbescheinigung haben, kann die Botschaft eine kostenpflichtige konsularische Bescheinigung ausstellen.

Ausführliche Informationen dazu finden Sie hier.

Die Einreise in Deutschland muss so früh wie möglich und ohne grundlose Verzögerung erfolgen. Sie müssen bedenken, dass Sie sich rechtzeitig bei der zuständigen Behörde in Deutschland melden müssen.

Ein Krankenversicherungsnachweis ist für mazedonische Staatsangehörige bei Antragstellung eines nationalen Visums grundsätzlich nicht notwendig. Erst die Ausländerbehörde fordert für die Verlängerung des Visums die Vorlage einer gültigen Krankenversicherung. Diese können Sie bei einer deutschen Krankenversicherung abschließen oder sie legen den Nachweis der mazedonischen Krankenversicherung über das bilaterale Sozialversicherungsabkommen vor.

Der Lebensunterhalt wird grundsätzlich von der Ausländerbehörde geprüft. Allerdings gibt es Visakategorien, bei denen dieser Nachweis bereits bei der Antragstellung erforderlich ist. Ob dies der Fall ist, kann den jeweiligen Merkblättern entnommen werden.

Bei Antragstellung wird im Gespräch geprüft, ob die derzeit vorhandenen Sprachkenntnisse dem erreichten Niveau gemäß Sprachzertifikat entsprechen. Sprachzertifikate werden im Visumverfahren nur akzeptiert, wenn sie bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sind.

Das Sprachzertifikat ist bei Antragstellung im Original und einer Kopie vorzulegen.

Ausführliche Informationen über den Nachweis von Sprachkenntnissen im Visumverfahren finden Sie hier.

Ein Sperrkonto dient zum Nachweis des Lebensunterhaltes. Der Lebensunterhalt kann im Visumverfahren durch die Einrichtung eines Sperrkontos nachgewiesen werden. Bei der Wahl des Anbieters sind Sie frei. Ausführliche Informationen zur Eröffnung eines Sperrkontos in Deutschland finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes hier.

Falls der/die Antragstellende nicht über ausreichend finanzielle Mittel verfügt, kann eine in Deutschland lebende Person, wie etwa ein Verwandter, Bekannter oder auch eine Firma beziehungsweise Institution, sich verpflichten, für die finanzielle Absicherung aufzukommen. Diese Person oder Organisation muss in der Lage sein, ihren eigenen Lebensunterhalt nachzuweisen. Die Verpflichtung erfolgt in Form einer sogenannten Verpflichtungserklärung. Eine Verpflichtungserklärung wird in der Regel von der Ausländerbehörde bzw. der zuständigen Stelle am innerdeutschen Wohnort ausgestellt.

Mazedonische Staatsbürger können sich visumfrei bis zu 90 Tage in 180 Tagen im Schengen Raum aufhalten. Bei jeder Einreise wird an der Grenze geprüft, wie lange Sie sich in den vergangenen 180 Tagen bereits in den Schengen-Ländern aufgehalten haben. Dieser Zahl werden die Tage des vorgesehenen Aufenthaltes hinzugefügt. Die Gesamtzahl darf das Maximum von 90 Tagen nicht überschreiten. Hier können Sie die Aufenthaltstage kostenlos berechnen.

Ein Schengenvisum erhöht die Anzahl der Aufenthaltstage nicht.

Nein, eine Rückerstattung ist nicht möglich, da die Visumsgebühr für die Bearbeitung des Antrags erhoben wird und unabhängig vom Ausgang des Visumverfahrens gezahlt werden muss.

Bitte schreiben Sie uns eine E-Mail an konsulat@skop.diplo.de mit folgenden Daten:

- Ihren Vor- und Nachnamen
- Ihr Geburtsdatum

Die Botschaft sendet Ihnen eine E-Mail mit Informationen zur Rückgabe.

Fragen zu Visathemen werden grundsätzlich per E-Mail beantwortet. Bitte lesen Sie vor Kontaktaufnahme erst die Informationen auf unserer Webseite und in den entsprechenden Merkblättern, bevor Sie sich an uns wenden.
Kontaktformular
Telefon: +389 2 309 39 00
Fax: +49 30 1817 67272

Ihr Reisepass kann von einer bevollmächtigten Person abgeholt werden. Die Vollmacht kann formlos mit Unterschrift des Antragstellers formuliert werden.

Wir weisen auf Folgendes hin:
Ausländische Personen müssen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 AufenthG mit dem korrekten Visum nach Deutschland einreisen.

Das heißt, wenn sich der Antragsteller selbst im Moment visumfrei in Deutschland aufhält, so ist für die Begründung des langfristigen Aufenthalts eine Einreise mit dem nationalen Visum notwendig, um einen langfristigen Aufenthalt zu begründen.

Die Ausländerbehörde kann die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis wegen fehlender Einreisenachweise nach Ausstellung des Visums verweigern oder den Antragsteller zunächst zur Ausreise auffordern, wenn die Einreise nicht nach Ausstellung des Visums erfolgte.

Die Botschaft kann für Sie weder in Erfahrung bringen, ob gegen sie eine Einreisesperre besteht noch die Aufhebung einer bestehenden Sperre ermöglichen.

Informationen zum richtigen Vorgehen finden Sie hier.

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