Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Hinweise zur Beantragung

Artikel

Ziel:
Kleinstprojekte zielen auf die Förderung der sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung und sollen den Grundbedürfnissen der sozial schwächeren Bevölkerung direkt Rechnung tragen.

Förderungswürdige Projekte allgemein:
Projekte, die den Gemeinden zugutekommen, z.B. Trinkwasserversorgung, Ausstattung von Schulen oder Krankenhäusern, Beschaffung von gemeinschaftlichen Geräten.

Beispiele für Kleinstprojekte:

Infrastruktur:

  • Beschaffung inklusiver Spielgeräte für Spielsplatz
  • Ausstattung freiwillige Feuerwehren (Schutzkleidung, Geräte)
  • Beschaffung einer Pumpe, eines Generators, eines Bohrgeräts, einer Lehmziegelpresse, von Motorsägen, Drehbänken oder Schweißgeräten

Einkommens- und Ernährungsverbesserung (insbes. Landwirtschaft) und Umweltschutz:

  • Beschaffung von professionellen Reinigungsgeräten (z.B. Beschaffung einer Industriespülmaschine für Alten-/Behindertenheim)

Gesundheitswesen und sanitäre Einrichtungen:

  • Beschaffung von medizinischen Geräten/Kühlschränken für Impfmaterial/Wasser- Destilliergeräten/Anästhesie- und Wiederbelebungsgeräten
  • Beschaffung von Betten für Altersheime/Krankenhäuser/Kinderheime/Kindergärten
  • Beschaffung von Rollstühlen für Behindertenheime

Schul- und Berufsbildungswesen:

  • Beschaffung von Mobiliar/Schul-Laborausrüstung/Lehrmitteln für Schulen, Kindergärten
  • Ausstattung von Werkstätten/Schulzimmern in Berufsschulen

    (Liste nicht abschließend)

Beispiele aus der Praxis für nicht förderungsfähige Projekte:

  • Darlehensvergabe/Einzahlung in revolvierende Kreditfonds;
  • Finanzierung von Landkauf;
  • Ausstattungen wie Laptop/Fotokopierer o.ä. für Ministerien bzw. staatliche Behörden;
  • Informationsbroschüre für europäische Touristen;
  • Fahrzeugbeschaffung ohne hinreichende Gewähr für Finanzierung der Folgekosten und Ersatzbeschaffung;
  • Operationstisch für Krankenhaus, das insbesondere als Anlaufstelle für Deutsche dient.

Voraussetzungen:

  • Durchführung des Projekts in Eigenverantwortung des Projektträgers (Beschaffung, ggf. Baumaßnahmen); einheimischer Projektträger leistet nennenswerten Eigenbeitrag, z.B. in Form von Arbeitsleistung
  • Nachhaltige Wirkung;
  • Betrieb und Wartung neuer Anlagen müssen gewährleistet sein, der Botschaft dürfen keine Folgekosten entstehen;
  • Antragsteller: Einheimische Träger wie NGO’s, Selbsthilfegruppen, örtliche Behörden, Schulen, Kindergärten, öffentliche Einrichtungen des Gesundheitswesens.

Ablauf:

  • formlose Darstellung des Projekts und der voraussichtlichen Kosten über Kontaktformular der Botschaft
  • bei Vorauswahl des Projektes: Besichtigung des Projektstandortes durch Botschaftsvertreter und offizielle Projektantragstellung durch Projektträger mit Botschaftsantrag
    ! Der Antrag ist durch den Projektträger zwingend in deutscher oder englischer Sprache auszufüllen.
  • bei Bewilligung des Projekts durch die Botschaft: Abschluss eines Projektvertrags zwischen der Botschaft und dem Projektträger;
  • Projektträger führt Maßnahmen in eigener Verantwortung durch;
  • Botschaft zahlt den Zuwendungsbetrag auf Anforderung an den Projektträger aus, abhängig vom Projektfortschritt und ggf. in Raten;
  • Vorlage eines Verwendungsnachweises in deutscher oder englischer Sprache durch den Projektträger (Sachbericht und Aufstellung der Belege inkl. Originalbelegen);
  • Projektbesichtigung nach Abschluss durch Botschaftsvertreter.


nach oben