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Hinweise zur Beantragung
Ziel:
Kleinstprojekte zielen auf die Förderung der sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung und sollen den Grundbedürfnissen der sozial schwächeren Bevölkerung direkt Rechnung tragen.
Förderungswürdige Projekte allgemein:
Projekte, die den Gemeinden zugutekommen, z.B. Trinkwasserversorgung, Ausstattung von Schulen oder Krankenhäusern, Beschaffung von gemeinschaftlichen Geräten.
Beispiele für Kleinstprojekte:
Infrastruktur:
- Beschaffung inklusiver Spielgeräte für Spielsplatz
- Ausstattung freiwillige Feuerwehren (Schutzkleidung, Geräte)
- Beschaffung einer Pumpe, eines Generators, eines Bohrgeräts, einer Lehmziegelpresse, von Motorsägen, Drehbänken oder Schweißgeräten
Einkommens- und Ernährungsverbesserung (insbes. Landwirtschaft) und Umweltschutz:
- Beschaffung von professionellen Reinigungsgeräten (z.B. Beschaffung einer Industriespülmaschine für Alten-/Behindertenheim)
Gesundheitswesen und sanitäre Einrichtungen:
- Beschaffung von medizinischen Geräten/Kühlschränken für Impfmaterial/Wasser- Destilliergeräten/Anästhesie- und Wiederbelebungsgeräten
- Beschaffung von Betten für Altersheime/Krankenhäuser/Kinderheime/Kindergärten
- Beschaffung von Rollstühlen für Behindertenheime
Schul- und Berufsbildungswesen:
- Beschaffung von Mobiliar/Schul-Laborausrüstung/Lehrmitteln für Schulen, Kindergärten
- Ausstattung von Werkstätten/Schulzimmern in Berufsschulen
(Liste nicht abschließend)
Beispiele aus der Praxis für nicht förderungsfähige Projekte:
- Darlehensvergabe/Einzahlung in revolvierende Kreditfonds;
- Finanzierung von Landkauf;
- Ausstattungen wie Laptop/Fotokopierer o.ä. für Ministerien bzw. staatliche Behörden;
- Informationsbroschüre für europäische Touristen;
- Fahrzeugbeschaffung ohne hinreichende Gewähr für Finanzierung der Folgekosten und Ersatzbeschaffung;
- Operationstisch für Krankenhaus, das insbesondere als Anlaufstelle für Deutsche dient.
Voraussetzungen:
- Durchführung des Projekts in Eigenverantwortung des Projektträgers (Beschaffung, ggf. Baumaßnahmen); einheimischer Projektträger leistet nennenswerten Eigenbeitrag, z.B. in Form von Arbeitsleistung
- Nachhaltige Wirkung;
- Betrieb und Wartung neuer Anlagen müssen gewährleistet sein, der Botschaft dürfen keine Folgekosten entstehen;
- Antragsteller: Einheimische Träger wie NGO’s, Selbsthilfegruppen, örtliche Behörden, Schulen, Kindergärten, öffentliche Einrichtungen des Gesundheitswesens.
Ablauf:
- formlose Darstellung des Projekts und der voraussichtlichen Kosten über Kontaktformular der Botschaft
- bei Vorauswahl des Projektes: Besichtigung des Projektstandortes durch Botschaftsvertreter und offizielle Projektantragstellung durch Projektträger mit Botschaftsantrag
! Der Antrag ist durch den Projektträger zwingend in deutscher oder englischer Sprache auszufüllen. - bei Bewilligung des Projekts durch die Botschaft: Abschluss eines Projektvertrags zwischen der Botschaft und dem Projektträger;
- Projektträger führt Maßnahmen in eigener Verantwortung durch;
- Botschaft zahlt den Zuwendungsbetrag auf Anforderung an den Projektträger aus, abhängig vom Projektfortschritt und ggf. in Raten;
- Vorlage eines Verwendungsnachweises in deutscher oder englischer Sprache durch den Projektträger (Sachbericht und Aufstellung der Belege inkl. Originalbelegen);
- Projektbesichtigung nach Abschluss durch Botschaftsvertreter.