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Ausweisverlust

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Was ist zu tun bei Ausweisverlust?

Allgemeine Hinweise

Sollten Sie während eines kurzfristigen Aufenthaltes in Nordmazedonien Ihre Ausweispapiere verloren haben bzw. sollten Ihre Ausweispapiere Ihnen gestohlen worden oder kurzfristig abgelaufen sein, kann die Botschaft Skopje einen Reiseausweis als Passersatz zur Rückkehr nach Deutschland ausstellen. Dieses Dokument hat eine maximale Gültigkeitsdauer von vier Wochen. Mit diesem Dokument können Sie NUR nach Deutschland zurückreisen, nicht jedoch in andere Länder reisen, die nicht auf der Rückreiseroute nach Deutschland liegen. Gegebenenfalls muss die Botschaft vor Ausstellung Ihre inländische Passbehörde kontaktieren.

Hinweis: Sollten Sie in Nordmazedonien verbleiben bzw. Ihre Reise weiter fortsetzen wollen oder sollten Sie in Nordmazedonien wohnhaft sein und ihr reguläres Ausweisdokument abgelaufen sein, müssten Sie ein reguläres Reise- bzw. Ausweisdokument unter Vorlage vollständiger Unterlagen beantragen, siehe hier.

Terminvereinbarung

Zur Beantragung eines Reiseausweises zur Rückkehr ist grundsätzlich ein Termin erforderlich. Ein Termin kann über das Kontaktformular der Rechts- und Konsularabteilung vereinbart werden. In eiligen Fällen erreichen Sie die Rechts- und Konsularabteilung montags bis donnerstags von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr bzw. freitags von 8:00 Uhr bis 13:30 Uhr unter der Telefonnummer +389 2 309 900, je nach Kapazität kann Ihnen ggf. ein kurzfristiger Sondertermin (ausschließlich für die Beantragung eines Reiseausweises zur Rückkehr) gewährt werden. Außerhalb der Öffnungszeiten ist für konsularische Notfälle ein Bereitschaftsdienst eingerichtet. Diesen erreichen Sie unter +389 70 22 09 93 (grundsätzlich nur bis 0:00 Uhr und ab 8:00 Uhr).

Die Anschrift der Botschaft:
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Skopje
Rechts- und Konsularreferat (Passstelle)

Lerinska 59, 1000 Skopje
Telefon: +389 2 309 900
Kontakt per Kontaktformular

Erforderliche Unterlagen

Zur Ausstellung eines Reiseausweises zur Rückkehr wird eine Gebühr in Höhe von 52,00 € fällig. Erfolgt die Ausstellung des Reiseausweises zur Rückkehr außerhalb der Geschäftszeiten so beträgt die Gebühr 60,00 €. Die Ausstellung eines Reiseausweises zur Rückkehr außerhalb der Geschäftszeiten ist nur in Ausnahmefällen und bei nachgewiesener Identität möglich.

Folgende Unterlagen müssen (grundsätzlich) im Original vorgelegt werden:

  • vollständig und leserlich ausgefüllter Antrag: das Antragsformular für Erwachsene finden Sie hier, das für Minderjährige hier zum Download oder Sie erhalten es bei Vorsprache.
  • zwei aktuelle biometrische Lichtbilder: Der Fotomustertafel sind alle Anforderungen zu entnehmen. Unverbindlich und ohne Gewähr werden hier einige Fotografen in Skopje aufgeführt. Die Botschaft spricht ausdrücklich keine Empfehlungen aus.
  • bisheriger deutscher Reisepass/Personalausweis;
  • bei Verlust oder Einziehung: (Verlust-)Protokoll der mazedonischen Polizeibehörden
  • falls der alte Reisepass/Personalausweis nicht mehr vorhanden ist: sonstiger Identitätsnachweis (z.B. Führerschein, Krankenkassenkarte mit Foto, Schüler-/Studentenausweis) oder gut lesbare Kopie des abhandengekommenen Ausweisdokuments.

Im Falle von Minderjährigen zusätzlich:

  • aktuelle Reise- bzw. Ausweisdokumente der Eltern
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • ggf., falls gemeinsame Sorge für den Minderjährigen besteht und der andere Sorgeberechtigte nicht vorspricht: öffentlich beglaubigte Vollmacht oder Einverständniserklärung und Kopie des gültigen Reise- oder Ausweisdokuments des nicht anwesenden Sorgeberechtigten
  • ggf. Nachweis über das alleinige Sorgerecht

Es können unter Umständen weitere Unterlagen erforderlich werden (z.B. zum Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit oder zur Abstammung).

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