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Pässe und Personalausweise

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Alle Informationen rund um einen neuen Reisepass oder Personalausweis

Keine Einreise mit verloren gemeldeten Pässen
Immer wieder haben deutsche Staatsangehörige Schwierigkeiten, wenn sie versuchen, mit einem gestohlen oder verloren gemeldeten Reisepass oder Personalausweis nach Nordmazedonien einzureisen. Auch wenn Sie Ihr Reisedokument wiedergefunden und dies den Behörden in Deutschland mitgeteilt haben, kann das Dokument im System der Grenzkontrollstelle noch zur Fahndung ausgeschrieben sein.

Die Botschaft rät daher dringend davon ab, mit einem verloren gemeldeten Dokument nach Nordmazedonien einzureisen. Auch wenn die örtliche deutsche Polizei bzw. Passbehörde die Fahndung nach diesem Dokument aufgehoben hat, besteht auch nach mehreren Monaten oder Jahren keine Garantie, dass diese Information auch an den mazedonischen Grenzkontrollstellen vorliegt. Dies führt zur Verweigerung der Einreise und Verpflichtung zur sofortigen Rückreise, die Botschaft könnte Ihnen in einem solchen Falle nicht helfen.

Allgemeine Hinweise

Ihr Reisepass oder Personalausweis sind abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Sie haben Familiennachwuchs bekommen und wollen ins Ausland reisen?

Die Deutsche Botschaft Skopje ist für Sie die zuständige Pass- und Personalausweisbehörde, wenn Sie Ihren Wohnsitz nachweislich in Nordmazedonien haben und nicht mehr in Deutschland gemeldet sind. Notfalls bzw. nach Ermächtigung durch die zuständige Passbehörde kann auch für Personen mit Wohnsitz im Inland ein Reisedokument ausgestellt werden.

Bei der Deutschen Botschaft Skopje können biometrische Reisepässe, vorläufige Reisepässe und Personalausweise beantragt werden. Alle Informationen zu Antragstellung, Gebühren und nötigen Unterlagen finden Sie auf dieser Seite.

Bitte beachten Sie, dass vor der Erstausstellung eines Ausweisdokuments für im Ausland geborene Kinder ggf. weitere Anträge/Erklärungen erforderlich sein können. Wenn Sie einen ersten Reisepass/Personalausweis für Ihr Kind beantragen möchten, informieren Sie sich bitte hier, ob zunächst weitere Erklärungen erforderlich sind, bevor ein Pass beantragt werden kann.

Wenn Sie sich nur vorübergehend in Nordmazedonien aufhalten und deutsche(r) Staatsangehörige(r) sind, kann durch die Botschaft ein sogenannter Reiseausweis zur Rückkehr ausgestellt werden - z. B. wenn Sie Ihren Reisepass während Ihres Aufenthaltes in Nordmazedonien verloren haben oder Ihr Ausweisdokument abgelaufen ist und Sie nun auf direktem Wege nach Deutschland zurückreisen möchten.

Terminvereinbarung

Zur Beantragung von deutschen Ausweisdokumenten (Reisepässe, vorläufige Reisepässe, Personalausweis) ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Bitte vereinbaren Sie erst einen Termin, sobald Sie die erforderlichen Unterlagen vollständig zusammengestellt haben.

Bitte beachten Sie, dass Anträge auf Ausstellung eines biometrischen Reisepasses, oder Personalausweises nur bei persönlicher Vorsprache des Antragstellers in der Botschaft gestellt werden können. Minderjährige Antragsteller stellen ihren Antrag ebenfalls persönlich und in Begleitung der Sorgeberechtigten (in der Regel beide Elternteile). Eine schriftliche Beantragung auf dem Postweg ist nicht möglich.

Ein Termin kann über das Kontaktformular der Rechts- und Konsularabteilung vereinbart werden.

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Skopje
Rechts- und Konsularreferat (Passstelle)
Lerinska 59, 1000 Skopje

Vorzulegende Unterlagen

Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag nur bearbeitet werden kann, wenn alle Unterlagen vollständig sind und die Gebühr gezahlt wurde.

Folgende Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden:

  • vollständig und leserlich ausgefüllter Antrag: das Antragsformular für Erwachsene finden Sie hier; das für Minderjährige hier zum Download oder Sie erhalten es bei Vorsprache.
  • zwei aktuelle biometrische Lichtbilder: Der Fotomustertafel sind alle Anforderungen zu entnehmen. Unverbindlich und ohne Gewähr werden hier einige Fotografen in Skopje aufgeführt. Die Botschaft spricht ausdrücklich keine Empfehlungen aus.
    Hinweis: Bei Entgegennahme der Fotos achten Sie auf eine möglichst hohe Kontrastschärfe.
  • bisheriger deutscher Pass oder Personalausweis; bei Verlust oder Einziehung: (Verlust-)Protokoll der mazedonischen Polizeibehörden und ein sonstiger Identitätsnachweis (z.B. Kopie des verlorenen, gestohlenen oder eingezogenen Ausweisdokuments, Führerschein etc.).
  • Geburts- oder Abstammungsurkunde (falls aus Nordmazedonien: internationale Geburtsurkunde)
  • (Ab-)Meldebescheinigung Ihres (letzten) Wohnsitzes in Deutschland, falls Sie in Deutschland leben bzw. gelebt haben.
  • Nachweis über den Aufenthaltsstatus in Nordmazedonien:
    - mazedonische Aufenthaltserlaubnis - лична карта за странци (sofern Sie sich über 90 Tage in Nordmazedonien aufhalten) oder

    - mazedonischer Reisepass (sofern Sie die mazedonische Staatsangehörigkeit besitzen).

Falls Sie bei Geburt nicht die deutsche Staatsangehörigkeit hatten und/oder mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen, zusätzlich:

  • Ggf. Einbürgerungsurkunde oder Staatsangehörigkeitsausweis,
  • Ggf. Bestätigung, dass Sie unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert wurden (d.h. Ihre bisherige Staatsangehörigkeit nicht aufgeben mussten),
  • Ggf. ausländische Urkunde über den Bestand, Erwerb bzw. die Entlassung aus einer fremden Staatsangehörigkeit oder ein von einem anderen Staat ausgestelltes Reise- oder Ausweisdokument,
  • Ggf. Beibehaltungsgenehmigung der deutschen Staatsangehörigkeitsbehörde,
  • wenn Sie über 23 Jahre alt sind, Ihre Eltern bei Geburt nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besaßen und Sie die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt im Inland erworben haben:
    Ggf. Unterlagen zum Optionsverfahren bzw. Bescheid, dass die deutsche Staatsangehörigkeit fortbesteht.

Falls Sie verheiratet sind oder waren zusätzlich:

  • Deutsche Heiratsurkunde (falls aus Nordmazedonien: internationale Heiratsurkunde),
  • Ggf. Scheidungsurteil (falls kein deutscher Scheidungsbeschluss: ausländisches Scheidungsurteil mit Apostille und deutscher Übersetzung) sowie ggf. Anerkennung der ausländischen Ehescheidung.
  • Ggf. Bescheinigung über die Namensführung.

Für minderjährige Antragsteller zusätzlich:

  • aktuelles Reise- bzw. Ausweisdokumente der Eltern
  • ggf., falls gemeinsame Sorge für den Minderjährigen besteht und der andere Sorgeberechtigte nicht vorspricht: öffentlich beglaubigte Vollmacht oder Einverständniserklärung und Kopie des gültigen Reise- oder Ausweisdokuments des nicht anwesenden Sorgeberechtigten. Die Vollmacht oder Einverständniserklärung muss in deutscher Sprache erfasst sein und die Personendaten (Name, Vorname, Geburtsdatum und -ort) der Sorgeberechtigten und des Minderjährigen enthalten und das gewünschte Reise- oder Ausweisdokument bezeichnen.
  • sofern die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt miteinander verheiratet waren:

    - deutsche Heiratsurkunde der Eltern (falls aus Nordmazedonien: internationale
    Heiratsurkunde)

  • sofern die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt nicht miteinander verheiratet waren:

    - Vaterschaftsanerkennung und Zustimmung der Kindesmutter

  • bei Vorehen der Kindesmutter: Nachweis über die Auflösung der Vorehe(n), Scheidungsurteil(e) bzw. Sterbeurkunde(n) der früheren Ehepartner, ggf. mit Apostille und deutscher Übersetzungen, sowie ggf. Anerkennung der ausländischen Ehescheidung.
  • ggf. Nachweis über das alleinige Sorgerecht (Aufenthaltsbestimmungsrecht): z.B. durch Sorgerechtsbeschluss, Scheidungsurteil der Eltern oder Sterbeurkunde eines verstorbenen Elternteils, falls zutreffend: mit Apostille und deutscher Übersetzungen.
  • ggf. Einbürgerungsurkunden oder Staatsangehörigkeitsausweise der Eltern.

Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich werden.

Antragsformulare

Die Antragsformulare müssen vollständig ausgefüllt und vom Antragsteller bzw. den Sorgeberechtigten unterzeichnet werden. Die Antragsformulare können Sie hier vorab herunterladen und ausfüllen.

Gebühren

Die Gebühren sind bei Antragstellung entweder in bar oder per Kreditkarte zu entrichten.

biometrischer Reisepass (ab 24 Jahre), Gültgkeit: 10 Jahre, 32 Seiten 101,00 €
biometrischer Reisepass /ab 24 Jahre), Gültigkeit: 10 Jahre 48 Seiten 123,00 €
Personalausweis (ab 24 Jahre), Gültigkeit: 10 Jahre 78,00 €
biometrischer Reisepass (bis einschl. 23 Jahre), Gültigkeit: 6 Jahre, 32 Seiten 68,50 €
biometrischer Reisepass (bis einschl. 23 Jahre), Gültigkeit: 6 Jahre, 48 Seiten 90,50 €
Personalausweis (bis einschl. 23 Jahre), Gültigkeit: 6 Jahre 63,80 €
Vorläufiger Reisepass, Gültigkeit: maximal 1 Jahr, 32 Seiten 70,00 €
Reiseausweis zur Rückkehr (bei Pass- oder Personalausweisverlust), Gültigkeit für die Rückreise nach Deutschland, Gültigkeit: maximal 1 Monat 52,00 €

Falls die Passstelle der Botschaft nicht für Sie zuständig sein sollte (z. B. weil Sie in Deutschland gemeldet sind), wird zusätzlich zu den o. g. Gebühren ein Unzuständigkeitszuschlag fällig. Die Bearbeitungszeit verlängert sich in der Regel um einige Tage, da die Botschaft zunächst die Ermächtigung zur Passausstellung von der für Ihren Wohnsitz zuständigen Passbehörde einholen muss.

Bearbeitungsdauer, Abholung

Die reguläre Bearbeitungsdauer beträgt derzeit für biometrische Reisepässe neun Wochen, für Personalausweise vier bis sechs Wochen, diese werden von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt.
In besonders eiligen Fällen kann gegen Zahlung eines Zuschlags der biometrische Reisepass im Expressverfahren hergestellt werden, hierdurch verkürzt sich die Wartezeit etwas. Wir empfehlen daher die rechtzeitige Neubeantragung Ihres Passes.
Bei nachgewiesener Eilbedürftigkeit können Sie auch einen bis zu einem Jahr gültigen, vorläufigen Reisepass beantragen, in der Regel ist von einer Bearbeitungszeit von ca. 1 Woche auszugehen.

Abholung von biometrischen Reisepässen und Personalausweisen: Sobald Ihr beantragtes Dokument bei der Botschaft eingegangen ist, werden Sie telefonisch oder per E-Mail informiert. Bei Personalausweisen ist neben dem Ausweis zusätzlich das Eintreffen des zugehörigen PIN-Briefes bei der Botschaft abzuwarten, was die Bearbeitungsdauer um ca. zwei bis vier Wochen verlängert. Sie werden erst informiert, sobald beides vorliegt.

Ihren Pass und/oder Personalausweis können Sie anschließend montags bis donnerstags von 14:00 bis 15:00 Uhr beim Rechts- und Konsularreferat abholen. Sie müssen dafür keinen Termin vereinbaren. Bitte bringen Sie hierzu unbedingt Ihren bisherigen Reisepass bzw. Personalausweis mit. Diesen erhalten Sie auf Wunsch nach Entwertung wieder zurück.

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