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Eheschließung

02.06.2022 - Artikel

Informationen zur Eheschließung in Deutschland oder Nordmazedonien finden Sie hier.

Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig beim zuständigen mazedonischen oder deutschen Standesamt, welche Unterlagen zur Eheschließung benötigt werden. Nur dort erhalten Sie verbindliche Auskünfte zu den erforderlichen Unterlagen. Die Botschaft kann keine Ehefähigkeitszeugnisse ausstellen.

Eheschließung in der Republik Nordmazedonien

Wenn Sie planen, in der Republik Nordmazedonien die Ehe zu schließen, werden Sie hierfür verschiedene Unterlagen benötigen. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig beim zuständigen mazedonischen Standesamt, welche Unterlagen dort benötigt werden. Nur das zuständige mazedonische Standesamt kann verbindliche Auskünfte zu den erforderlichen Unterlagen geben.

Die deutsche Botschaft Skopje kann keine Eheschließungen vornehmen. Es gibt in Nordmazedonien keine Möglichkeit, eine Ehe zwischen Personen gleichen Geschlechts zu schließen.

Eine in Nordmazedonien rechtsgültig geschlossene Ehe ist auch in Deutschland gültig. Nach Ihrer Eheschließung in Nordmazedonien erhalten Sie auf Antrag vom zuständigen Standesamt einen mazedonischen oder internationalen Auszug aus dem Heiratsregister.

Es kann unter Umständen jedoch empfehlenswert sein Ihre Eheschließung auch bei den deutschen Behörden registrieren zu lassen. Auf diesem Weg kann eine deutsche Heiratsurkunde erlangt werden, die im deutschen Rechtsverkehr Beweiskraft hat.

Sofern Sie in Deutschland Ihren Hauptwohnsitz haben, können Sie nachträglich beim Standesamt Ihres Wohnorts in Deutschland die Eintragung der Heirat veranlassen. Falls Sie nicht mehr in Deutschland angemeldet sind, können Sie die Eheschließung für den deutschen Rechtsbereich nachbeurkunden lassen. Nach erfolgter Nachbeurkundung können Sie sich eine deutsche Heiratsurkunde ausstellen lassen. Hierfür müssten Sie sich an das für Ihren Wohnort bzw. für Ihren letzten Wohnort in Deutschland zuständige Standesamt wenden. Sollten Sie in Nordmazedonien wohnen, können Sie den Antrag auch über die Botschaft stellen. Nähere Informationen hierzu finden Sie weiter unten unter: Nachbeurkundung ausländische Eheschließung.

Ehefähigkeitszeugnis für deutsche Staatsangehörige

Zur Eheschließung in Nordmazedonien benötigen Deutsche neben anderen Unterlagen regelmäßig ein sogenanntes Ehefähigkeitszeugnis. Ein Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bescheinigung des deutschen Standesamtes zur Eheschließung im Ausland, in dem beide Verlobte genannt sind. Es bescheinigt die Tatsache, dass nach deutschem Recht der beabsichtigten Eheschließung keine bekannten Ehehindernisse entgegenstehen. Eine Überprüfung der Ehefähigkeit des ausländischen Verlobten erfolgt in diesem Zusammenhang nicht. Eine erweiterte Meldebescheinigung ist in der Regel nicht ausreichend.

Zuständig für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt am Wohnsitz oder Aufenthaltsort des deutschen Verlobten. Besteht kein Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, so ist das Standesamt des letzten Wohnsitzes oder Aufenthaltes in Deutschland zuständig. Falls niemals ein Wohnsitz oder Aufenthalt in Deutschland bestanden hat, erstellt das Standesamt I in Berlin, Schönstedtstr. 5, 13357 Berlin ausnahmsweise das Ehefähigkeitszeugnis.

Die deutsche Botschaft kann keine Ehefähigkeitszeugnisse ausstellen.

Gegebenenfalls benötigte Unterschrifts- oder Beglaubigungen von Kopien können von der Botschaft Skopje durchgeführt werden. Informationen zu Beglaubigungen finden Sie hier.

Eheschließung in Deutschland

Sollte eine Eheschließung in Deutschland geplant sein, wenden Sie sich bitte an das zuständige inländische Standesamt. Nur dort erhalten Sie verbindliche Auskünfte zu den erforderlichen Unterlagen.

In der Regel muss eine Bescheinigung durch die/den mazedonische/n Verlobte/n vorgelegt werden, dass aktuell keine Ehe besteht. In Nordmazedonien werden keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt. Mazedonische Staatsangehörigen die im Ausland (z.B. Deutschland) heiraten möchten, wird seitens des mazedonischen Standesamtes, das den jeweiligen Geburtenregistereintrag führt, eine Ledigkeitsbescheinigung (уверение за слободна брачна состојба) ausgestellt, dass die jeweilige Person „freien Familienstandes“ ist. In dieser Ledigkeitsbescheinigung, die den inländischen Stellen in der Regel mit Übersetzung und Apostille vorgelegt wird, wird grundsätzlich auch der Grund der Erteilung vermerkt, z.B. „zwecks Eheschließung“, und auch der/die Verlobte eingetragen. Es empfiehlt sich im Voraus bei dem zuständigen deutschen Standesamt anzufragen, inwiefern eine Ledigkeitsbescheingiung anerkannt wird oder die Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses beantragt werden muss.

Für die Anmeldung der Eheschließung erhalten Sie in der Regel einen Formularvordruck des Standesamtes, auf dem die Unterschriftsbeglaubigung bei der Botschaft erfolgen kann, wenn einer der Verlobten in Nordmazedonien wohnhaft ist. Informationen zur Unterschriftsbeglaubigung finden Sie hier.

Nachbeurkundung ausländische Eheschließung

Eine im Ausland, z.B. in Nordmazedonien, erfolgte Eheschließung wird in Deutschland grundsätzlich anerkannt, wenn im Zeitpunkt der Eheschließung die materiell-rechtlichen Eheschließungsvoraussetzungen (z.B. Ledigkeit, Mindestalter) für beide Partner nach ihrem jeweiligen Heimatrecht vorlagen und wenn das Recht am Ort der Eheschließung oder das Heimatrecht beider Ehegatten hinsichtlich der Form der Eheschließung gewahrt wurde.

Es kann unter Umständen empfehlenswert sein, insbesondere auch wenn bspw. die Namensführung in der Ehe für den deutschen Rechtsbereich geklärt bzw. festgelegt werden soll, beim für Sie zuständigen Standesamt einen Antrag auf Beurkundung Ihrer im Ausland geschlossenen Ehe im Eheregister stellen, wenn mindestens einer der Ehegatten Deutscher ist, um Ihre Eheschließung auch bei den deutschen Behörden registrieren lassen.

Terminbuchung, Zuständigkeiten und Gebühren
Personen mit Wohnsitz in Nordmazedonien können den Antrag auf Nachbeurkundung der Eheschließung bei der Botschaft Skopje stellen. Für die Antragstellung und die ggfs. abzugebende Namenserklärung ist ein Termin erforderlich. Ein Termin kann über das Kontaktformular des Rechts- und Konsularreferats vereinbart werden.

Zuständig für die Beurkundung der Auslandseheschließung eines Deutschen ist das deutsche Standesamt am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt des Antragstellers. Hat oder hatte kein Ehepartner jemals einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, ist das Standesamt I in Berlin für die Beurkundung der Eheschließung zuständig. Die Bearbeitungszeit bei den einzelnen Standesämtern ist sehr unterschiedlich; die Botschaft hat hierauf keinen Einfluss. Die Bearbeitungszeiten beim Standesamt I in Berlin liegen teilweise bei mehreren Jahren.

Die Beurkundung einer Auslandseheschließung ist grundsätzlich gebührenpflichtig; die Höhe der Gebühren ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich und sollte dort direkt erfragt werden. Die Mitwirkung der Botschaft bei der Aufnahme des Antrags auf Beurkundung der Auslandseheschließung ist gebührenpflichtig; es fallen für die erforderliche Namenserklärung bzw. für die Beglaubigung der Kopien im Rahmen der Antragstellung Gebühren an.

Vorzulegende Unterlagen
Folgende Unterlagen müssen im Original mit jeweils zwei Kopien vorgelegt werden:

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular (auch erhältlich bei Vorsprache in der Botschaft). Bitte beachten Sie, dass sich die Angaben im Antrag grundsätzlich auf den Zeitpunkt unmittelbar vor der Eheschließung beziehen.
  • Internationale Heiratsurkunde
  • Internationale Geburts- oder Abstammungsurkunden beider Ehepartner
  • Reise- bzw. Ausweisdokumente beider Ehepartner
  • ggf. Urkunden über die Namensführung vor oder nach Eheschließung
  • bei Vorehen: für jeden Ehepartner getrennt: Nachweis über die Auflösung der Vorehe(n), Scheidungsurteil(e) bzw. Sterbeurkunde(n) der früheren Ehepartner, ggf. mit Übersetzungen und Apostille, sowie ggf. Anerkennung der ausländischen Ehescheidung. Informationen hierzu finden Sie hier.
  • ggf. Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit für mindestens einen Ehepartner, in der Regel durch Vorlage eines deutschen Ausweisdokuments, ggf. weitere Unterlagen wie Einbürgerungsurkunden, Staatsangehörigkeitsausweise etc.
  • falls vorhanden: (Ab-)Meldebescheinigung des (letzten) Wohnsitzes in Deutschland in Bezug auf einen Ehepartner.

Es wird darauf hingewiesen, dass im Einzelfall weitere Unterlagen vorgelegt werden müssen (z.B. Nachweis einer Namensänderung, Adoptionsunterlagen etc.).

Namensführung in der Ehe

Informationen zur Namensführung in der Ehe finden Sie hier.

Die Angaben erfolgen auf Grundlage der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung vorliegender Informationen. Sie erfolgen unverbindlich und ohne Gewähr. Für die Aktualität und Vollständigkeit der aufgeführten Informationen wird keine Gewähr übernommen.


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