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Ablauf des Antragsverfahrens

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Hier finden Sie alle Informationen zum Ablauf des Antragsverfahrens.

Vorbereitung des Visumantrags

Füllen Sie das Antragsformular vollständig und wahrheitsgemäß in lateinischen Buchstaben (Deutsch oder Englisch) aus. Bitte verwenden Sie dafür das VIDEX-Formular (Deutsch oder Englisch). Füllen Sie möglichst alle erforderlichen Formulare (Antragsformular und Zusatzangaben Erreichbarkeit) online am Computer aus.

Nicht lesbar oder nicht vollständig ausgefüllte Formulare können in der Visastelle nicht akzeptiert werden.

Die geeigneten Unterlagen zur Zusammenstellung Ihres Visumantrags sind je nach Reisezweck in den Merkblättern im Bereich Visakategorien aufgelistet. Nutzen Sie das für Sie passende Merkblatt als Checkliste, um Ihre Antragsunterlagen vollständig vorzubereiten. Lesen Sie das Merkblatt für Ihre Antragstellung aufmerksam durch, beschaffen Sie die darin aufgeführten Dokumente vollständig VOR Visumantragstellung und bringen Sie das Merkblatt ausgedruckt und unterschrieben zusammen mit allen Unterlagen zur Beantragung Ihres Visums mit.

Qualifizierte Antragsteller (Fachkräfte mit einer anerkannten Berufs- oder akademischen Ausbildung und Blaue Karten) können Ihre Visa über das Auslandsportal beantragen. Dort können Sie das Antragsformular ausfüllen und unterstützende Dokumente, wie Ihr Abschlussdiplom, vorab hochladen. Die Visastelle kann Ihnen daraufhin Feedback zur Vervollständigung Ihres Antrags geben, sodass Sie direkt mit einem vorgeprüften und vollständigen Antrag vorsprechen können. Damit entfallen eventuelle erneute Vorsprachen nach Beantragung; Ihr Antrag kann schneller geprüft werden.

Bitte beachten Sie, dass die Registrierung auf der Termin-Warteliste noch keine Antragstellung darstellt.

Vorsprache in der Visastelle

Wichtiger Hinweis!
Ausschließlich die Beantragung eines Visums gemäß der Westbalkan-Regelung (§26 Abs. 2 BeschV) und für die Erwerbstätigkeiten als Berufskraftfahrer (§24a BeschV), Werkvertragsarbeitnehmer (§29 Abs. 2 BeschV) und Binnenschifffahrer (§25 AufenthV i.V.m. § 24 BeschV) erfolgt über den Dienstleister VisaMetric.
Bei der Vorsprache außerhalb eines bestätigten Termins, mit einem falschen Aufenthaltszweck sowie bei Vorlage von unvollständigen Anträgen, erhalten Antragsteller keinen Zutritt zur Visastelle.
Bringen Sie bitte unbedingt die Terminbestätigung und den Reisepass zum Termin mit, den Sie im Registrierungssystem angegeben haben. Stimmt die Nummer des Reisepasses am Tag der Antragstellung nicht mit der überein, die bei der Terminbuchung angegeben wurde, erhalten Sie keinen Einlass in die Visastelle und müssen einen neuen Termin buchen. Sollten Sie seit der Terminbuchung einen neuen Reisepass erhalten haben, bringen Sie bitte beide Reisepässe mit.

Antragstellung in der Visastelle

Bei Antragstellung müssen alle in unseren Merkblättern aufgeführten Dokumente im Original mit 1 Kopie vorgelegt werden.

Wichtiger Hinweis!
Die Botschaft weist hiermit ausdrücklich darauf hin, dass Visumanträge, bei denen gefälschte oder inhaltlich falsche Unterlagen (zum Beispiel gefälschte Sprachzertifikate) vorgelegt werden, sofort abgelehnt werden.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Visastelle werden den Antrag entgegennehmen und Ihre Daten im System eingeben. Sie zahlen am Schalter die Visumgebühr in bar in Euro ein. Die Botschaft nimmt Visumgebühren per Kreditkarte oder in EURO in Scheinen an. Münzen werden nicht angenommen. Der Betrag sollte möglichst genau abgezählt sein, da Wechselgeld nur begrenzt verfügbar ist.
Gebühren werden nicht erstattet, unabhängig vom Ergebnis der Entscheidung über den Visumantrag.

Verfahren nach Antragstellung

Sofern der Antrag ordnungsgemäß gestellt und alle Unterlagen vollständig eingereicht wurden, erfolgt die Bearbeitung durch den Entscheider. Anträge auf nationale Visa können in der Regel nur unter Beteiligung der deutschen Behörden und mit deren Zustimmung erteilt werden. Die Visumanträge werden zur weiteren Bearbeitung an die zuständigen deutschen Behörden übersandt. Diese prüfen, ob Ihr Antrag den rechtlichen Voraussetzungen entspricht. Sollten weitere Unterlagen zur Prüfung erforderlich sein, werden diese bei Ihnen per Email nachgefordert.

Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand während des ersten Monats nach Antragstellung grundsätzlich nicht beantwortet werden. Danach gilt: Es werden nur Anfragen des Antragstellers selbst, seines gesetzlichen Vertreters oder eines schriftlich Bevollmächtigten beantwortet.

Visumerteilung / Ablehnung eines Visums

Sobald die Entscheidung über Ihren Visumantrag getroffen wurde, werden Sie per E-Mail darüber informiert. In der Mail werden Sie dazu aufgefordert Ihren Pass bei der Visastelle einzureichen. Bitte halten Sie sich dabei an die in der E-Mail genannten Daten und Uhrzeiten.

Bitte reichen Sie Ihren Reisepass pünktlich bei der Visastelle ein und legen den Kassenzettel mit der Barcodenummer, die Sie bei Antragstellung erhalten haben, vor.

Die Passausgabe findet am gleichen Tag von Montag bis Donnerstag von 15:00 bis 16:00 Uhr statt. Sollten Sie seit Antragstellung einen neuen Pass erhalten haben, kann die Visumerteilung erst am nächsten Arbeitstag erfolgen.

Sollte Ihr Visum abgelehnt worden sein, wird Ihnen der Ablehnungsbescheid per Email zugesandt. Bitte prüfen Sie regelmäßig auch Ihren SPAM-Ordner. Lesen Sie sich bitte den Ablehnungsbescheid aufmerksam durch. Sind Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden, so steht Ihnen das Remonstrationsverfahren zur nochmaligen Überprüfung des Antrags zur Verfügung.

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