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Termine zur Antragstellung / Panel Visumtermine über Agenturen

FAQ

FAQ

Für die Beantragung eines nationalen Visums benötigen Sie einen Termin.
Beachten Sie bitte, dass jedes Familienmitglied einen eigenen Termin anfragen muss. Dies gilt auch für minderjährige Kinder. Jeder Antragsteller muss bei der Beantragung persönlich anwesend sein.
Die Registrierung für einen Termin läuft über das Terminportal der Botschaft.

Bitte lesen Sie die Informationen zum Terminvergabeverfahren für die unterschiedlichen Zwecke.
Wenn Sie ein Schengenvisum beantragen möchten, können Sie von Montag bis Donnerstag zwischen 14.00 und 15.00 Uhr ohne Termin vorsprechen.

Wenn Sie einen zugewiesenen Termin aus eigenem Verschulden verpasst haben, müssen Sie sich erneut Registrieren. Wenn Sie einen triftigen Grund haben, warum Sie den Termin nicht wahrnehmen konnten (Krankheit, Unfall etc.) können Sie nur im Ausnahmefall und nach zweifelfreiem Nachweis einen Ersatztermin bekommen. Schicken Sie den Nachweis mit Ihrer Referenznummer und der Erläuterung (und ggf. Nachweise) des Umstands an visa@skop.diplo.de.

Die Wartezeit für einen Termin zur Beantragung eines Visums zum Familiennachzug beträgt ca. 8 Monate. Die Wartezeit kann zumutbar mit visumfreien Besuchsaufenthalten (90 Tage in 6 Monaten) überbrückt werden.
Eine Vorabzustimmung der Ausländerbehörde führt zu keiner bevorzugten Terminvergabe. Eine Schwangerschaft ist kein Grund zur Ausnahme.
Bei Elternnachzug zum deutschen Kind, kann eine bevorzugte Terminvergabe geprüft werden, wenn das Sorgerecht vorliegt. Hierfür übersenden Sie uns bitte Ihre Referenznummer, einen Nachweis der Abstammung, des Sorgerechts und der deutschen Staatsangehörigkeit des Kindes an visa@skop.diplo.de.

Eine bloße Terminregistrierung stellt keinen Antrag dar. Sollte in absehbarer Zeit eine Altersgrenze erreicht werden, bei der andere Voraussetzungen für die Visumbeantragung gelten (bspw. bei Kindernachzug das 16. oder 18. Lebensjahr), kann für diesen Fall die Anerkennung einer Antragstellung per E-Mail zunächst ohne Vorsprache beantragt werden (sogenannte Fristwahrung).
Bitte senden Sie uns hierzu eine E-Mail an visa@skop.diplo.de mit der Bitte um Anerkennung einer formlosen Antragstellung zur Fristwahrung und der dazugehörigen Referenznummer der Terminregistrierung und der Passkopie des minderjährigen Kindes.

Das Terminsystem ist automatisiert, eine nachträgliche Änderung die Grunddaten, die Sie bei der Terminregistrierung eingegeben haben, ist leider nicht möglich. Sie sollten daher bei der Registrierung mit größter Sorgfalt vorgehen und unbedingt Ihre E-Mailadresse und das Passwort bis zum Abschluss des Visumverfahrens unverändert lassen.
Bitte stornieren Sie eine fehlerhafte Registrierung über den Link in der Bestätigungsmail, die Sie erhalten haben und registrieren Sie sich mit korrekten Daten neu für einen Termin.

Falls Sie keinen Zugriff mehr auf ihre Registrierungsbestätigungsmail haben, senden Sie uns bitte folgende Daten an visa@skop.diplo.de:
Vor- und Nachname
Reisepasskopie
Registrierungsnummer

Wir stornieren Ihre Registrierung. Sie erhalten eine E-Mailnachricht und können sich dann umgehend neu registrieren.

Falls Sie sich auf der Terminliste für einen Termin in der Kategorie Westbalkan registriert haben, kann keine Änderung der E-Mailadresse vorgenommen werden. Sie können sich im Folgemonat erneut registrieren.

Bitte prüfen Sie zunächst Ihren Spam-Ordner und stellen sicher, dass E-Mails, die als Spam eingeordnet werden, nicht sofort gelöscht werden. Sofern sich die Bestätigungs-E-Mail dort nicht befindet, haben Sie vermutlich Ihre E-Mail-Adresse fehlerhaft angegeben.

In diesem Fall müssen Sie eine neue Terminregistrierung unter Angabe einer gültigen E-Mailadresse vornehmen. Zuvor muss die alte Registrierung mit der fehlerhaften E-Mailadresse storniert werden (Siehe: Kein Zugriff auf E-Mailadresse der Terminbuchung).

Bitte registrieren Sie sich selbst für einen Termin bei der Botschaft. Die Registrierung ist kostenlos und einfach.

Eine Beauftragung von Dritten mit der Terminbuchung ist weder notwendig noch sinnvoll. Die Botschaft Skopje arbeitet weder mit Reisebüros, Anwaltskanzleien noch mit anderen privaten Anbietern zusammen, sie genießen auch keinerlei Privilegien. Insbesondere haben diese keinen vereinfachten Zugang zu unserer Terminvergabe.

Ab September 2023 arbeitet die Auslandsvertretung mit dem Dienstleister VisaMetric bei der Annahme von Anträgen gem. der Westbalkan-Regelung (§26 Abs. 2 BeschV) zusammen. Nähere Informationen finden Sie hier.

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