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Laufende Visumverfahren

19.12.2022 - FAQ

FAQ

Wenn Sie alle Unterlagen vollständig und in der erforderlichen Form einreichen, wird die Bearbeitungszeit Ihres Antrags deutlich verkürzt.

Zur Bearbeitungsdauer kann die Botschaft keine genauen Angaben machen, da dies von mehreren Faktoren abhängig ist, von der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen, von früheren Aufenthalten in Deutschland oder in anderen Schengen-Ländern, sowie von der Notwendigkeit einer Beteiligung deutscher Behörden (Ausländerbehörde, Bundesagentur für Arbeit).

Die Regelbearbeitungsdauer von nationalen Visa beträgt ca. 8-12 Wochen. Bitte sehen Sie von Anfragen vor Ablauf dieser Zeit ab.

Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand während der ersten 8 Wochen nach Antragstellung grundsätzlich nicht beantwortet werden. Danach gilt: Es werden nur Anfragen des Antragstellers selbst, seines gesetzlichen Vertreters oder eines schriftlich Bevollmächtigten beantwortet. Die Anfrage nach dem Bearbeitungsstand kann ohne Angabe des Aktenzeichens nicht beantwortet werden. Das Aktenzeichen (Barcodenummer) finden Sie auf dem Kassenzettel, der Ihnen bei Antragstellung übergeben wurde.

Für Terminangelegenheiten nennen Sie bei Anfrage bitte immer die 8-stellige Referenznummer.

Leider können wir aus Datenschutzgründen keine Angaben zum konkreten Visumverfahren an Dritte ohne entsprechende Vollmacht machen. Auskunftsberechtigt sind die Antragstellenden und Personen, die eine schriftliche Bevollmächtigung nachweisen können.

Senden Sie uns nur Unterlagen, die wir von Ihnen im Visumverfahren anfordern. Unaufgefordert übersandte Unterlagen werden vernichtet oder gelöscht. Diese können nicht für spätere Visumverfahren aufbewahrt werden.

Ob eine Nachreichung persönlich oder per E-Mail zu erfolgen hat, teilen wir Ihnen bei Antragstellung oder in der entsprechenden E-Mail im Nachhinein mit.

Wenn Ihr Antrag abgelehnt wurde und Sie damit nicht einverstanden sind, können Sie eine Remonstration gegen die Ablehnung (Widerspruch) einlegen und Gründe und Unterlagen vorlegen, die eine erneute Prüfung des gleichen Antrags rechtfertigen. Nähere Informationen hierzu finden Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung Ihres Ablehnungsbescheides und auf unserer Website.

Das nationale Visum, das Sie von der Botschaft erhalten haben, wird in Deutschland bei der zuständigen Ausländerbehörde der Stadt- oder Kreisverwaltung verlängert. Hierfür müssen Sie sich frühzeitig, am besten sofort nach Einreise, bei der Ausländerbehörde melden.

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