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Antragsbearbeitung
FAQ
Wenn Sie alle Unterlagen vollständig und in der erforderlichen Form einreichen, wird die Bearbeitungszeit Ihres Antrags deutlich verkürzt.
Zur Bearbeitungsdauer kann die Botschaft keine genauen Angaben machen, da dies von mehreren Faktoren abhängig ist: Von der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen, von früheren Aufenthalten in Deutschland oder in anderen Schengen-Ländern, sowie von der Notwendigkeit einer Beteiligung deutscher Behörden (Ausländerbehörde, Bundesagentur für Arbeit).
Die Regelbearbeitungsdauer von nationalen Visa beträgt ca. 8-12 Wochen. Bitte sehen Sie von Anfragen vor Ablauf dieser Zeit ab.
Die Regelbearbeitungsdauer von Schengen-Visa beträgt ca. 1-2 Wochen. Bitte sehen Sie von Anfragen vor Ablauf dieser Zeit ab.
Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand während der ersten 12 Wochen nach Antragstellung grundsätzlich nicht beantwortet werden. Danach gilt: Es werden nur Anfragen der Antragstellenden selbst, der/des gesetzlichen Vertreterin/Vertreters oder eines/einer schriftlich Bevollmächtigten beantwortet. Die Anfrage nach dem Bearbeitungsstand kann nur mit Zusendung von Vor- und Nachnamen und Geburtsdatum der Antragstellenden erfolgen.
Leider können wir aus Datenschutzgründen keine Angaben zum konkreten Visumverfahren an Dritte ohne entsprechende Vollmacht machen. Auskunftsberechtigt sind die Antragstellenden und Personen, die eine schriftliche Bevollmächtigung nachweisen können.
Senden Sie uns nur Unterlagen, die wir von Ihnen im Visumverfahren anfordern. Unaufgefordert übersandte Unterlagen werden vernichtet oder gelöscht. Diese können nicht für spätere Visaverfahren aufbewahrt werden.
Ob eine Nachreichung persönlich oder per E-Mail zu erfolgen hat, teilen wir Ihnen bei Antragstellung oder in der entsprechenden E-Mail im Nachhinein mit.
Gegen eine Ablehnung Ihres Visumantrags können Sie rechtlich vorgehen, indem Sie Klage beim Verwaltungsgericht Berlin (Deutschland) erheben. Das muss in deutscher Sprache geschehen und ist mit Gerichtskosten verbunden. Sie haben auch nach einer Ablehnung selbstverständlich immer die Möglichkeit, einen neuen Visumantrag zu stellen.
Während der Bearbeitung des Visumantrags ist es weiterhin möglich zu reisen, sofern die Aufenthaltsregelung von maximal 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen eingehalten wird und kein Reiseverbot besteht.