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FAQ

Wenn Sie Ihren gültigen Aufenthaltstitel verloren haben oder dieser kürzlich abgelaufen ist, können Sie ein Visum zur Wiedereinreise beantragen. Hierfür können Sie einen Termin direkt buchen. In dringenden Fällen schicken Sie Ihre Referenznummer, eine Kopie des Aufenthaltstitels, eine Meldebescheinigung und idealerweise eine Vorabzustimmung der Ausländerbehörde an visa@skop.diplo.de, damit kann das Verfahren beschleunigt werden. Weitere Informationen finden Sie auf dem entsprechenden Merkblatt.

Das Dokument der Grenzübertrittbescheinigung muss persönlich bei der Visastelle, unter Vorlage des Reisepasses, an einem Arbeitstag von Montag bis Donnerstag um 14:00 Uhr, ohne Termin abgegeben werden. Eine Zusendung per Post ist nicht möglich. Ausführliche Informationen finden Sie hier.

Ein Krankenversicherungsnachweis ist bei Antragstellung in der Botschaft nicht notwendig. Erst die Ausländerbehörde fordert für die Verlängerung des Visums die Vorlage einer gültigen Krankenversicherung. Diese können Sie bei einer deutschen Krankenversicherung abschließen oder sie legen den Nachweis der mazedonischen Krankenversicherung über das bilaterale Sozialversicherungsabkommen vor.

Lebnsunterhalt und vorhandene Wohnungsgröße werden ausschließlich durch die Ausländerbehörde geprüft.

Bei Antragstellung wird im Gespräch geprüft, ob die derzeit vorhandenen Sprachkenntnisse dem erreichten Niveau gemäß Sprachzertifikat entsprechen.

Sprachzertifikate werden im Visumverfahren nur akzeptiert, wenn sie bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sind.

Ausführliche Informationen über den Nachweis von Sprachkenntnissen im Visumverfahren finden Sie hier.

Das Sprachzertifikat ist bei Antragstellung im Original und einer Kopie vorzulegen.

Ein Sperrkonto dient zum Nachweis des Lebensunterhaltes. Der Lebensunterhalt kann im Visumverfahren durch die Einrichtung eines Sperrkontos nachgewiesen werden. Bei der Wahl des Anbieters sind Sie frei. Ausführliche Informationen zur Eröffnung eines Sperrkontos in Deutschland finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes hier.

Im Visumverfahren muss die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland zwingend beteiligt werden. Dies geschieht bei diesem Antragszweck in der Regel im Schweigefristverfahren (Dauer: drei Wochen und zwei Werktage). Sollte die Ausländerbehörde keine Bedenken bei Ihrem Antrag haben, dann gilt die Zustimmung mit Ablauf der Schweigefrist gegeben. Erst im Anschluss kann die Botschaft den Vorgang weiterbearbeiten. Eine Beschleunigung seitens der Botschaft ist nicht möglich. Bitte buchen Sie sich rechtzeitig einen Termin. Falls keine früheren Termine mehr verfügbar sind wenden Sie sich mit der Bitte um einen vorzeitigen Termin an visa@skop.diplo.de.

Die in Deutschland lebende Person, welche sich für Sie verpflichten möchte, erhält die Verpflichtungserklärung bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde. Es handelt sich bei der Verpflichtungserklärung um ein offizielles Dokument und kann nur von der Ausländerbehörde ausgestellt werden.
Die Verpflichtungserklärung ist bei der Botschaft im Original und einer Kopie einzureichen.
Eine notariell beglaubigte Erklärung (einer Privatperson) wird nicht akzeptiert.

Mazedonische Staatsbürger können sich visumfrei bis zu 90 Tage in 180 Tagen im Schengen Raum aufhalten. Bei jeder Einreise wird an der Grenze geprüft, wie lange Sie sich in den vergangenen 180 Tagen bereits in den Schengen-Ländern aufgehalten haben. Dieser Zahl werden die Tage des vorgesehenen Aufenthaltes hinzugefügt. Die Gesamtzahl darf das Maximum von 90 Tagen nicht überschreiten. Hier können Sie die Aufenthaltstage kostenlos berechnen.
Ein Schengenvisum erhöht die Anzahl der Aufenthaltstage nicht.

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