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Ausbildung (§16 a Abs. 1 oder 2 AufenthG)

15.01.2025 - Artikel

Bitte nutzen Sie dieses Merkblatt zur Zusammenstellung Ihrer Unterlagen im Auslandsportal. Dort bereiten Sie Ihren Antrag zur Aufnahme einer Ausbildung digital vor. Die Visastelle gibt Ihnen dabei individuelles Feedback zu Ihrem Antrag, sodass Sie bei Ihrem Vorsprachetermin nur mit den im Original vorzulegenden Dokumenten, gemäß untenstehender Auflistung, vorsprechen müssen.

Sobald der Antrag abschließend vorgeprüft wurde, werden Sie benachrichtigt und erhalten den Link zur Terminbuchung. Bitte buchen Sie sich in der Zwischenzeit nicht parallel einen Termin über das reguläre Terminsystem der Botschaft. Ihr Termin in der Auslandsvertretung verläuft schnell und effizient: Sie legen die Originaldokumente vor, geben Ihre biometrischen Daten (Fingerabdrücke und Lichtbild) ab und bezahlen die Gebühr.

Folgende Dokumente sind zur Vorbereitung Ihres Antrags erforderlich:

  • Antragsformular - Das Antragsformular können Sie direkt im Auslandsportal ausfüllen und die erforderlichen Unterlagen dort hochladen.
  • Passfoto, 1 aktuelles biometrisches Passfoto, nicht älter als 6 Monate, vor weißem Hintergrund, in der Größe 45 х 35 Millimeter. (Original bei Vorsprache erforderlich).
  • Gültiger Reisepass, Der Reisepass muss mindestens 2 leere Seiten enthalten und 3 Monate über die Dauer des Visums hinaus gültig sein. (Original bei Vorsprache erforderlich).
  • Gebühren - 75,00 Euro (bar in Euro-Scheinen oder per Kreditkarte).
  • Ausbildungsvertrag und Ausbildungsplan (nicht älter als 6 Monate): vom Ausbildungsbetrieb und Ihnen unterschrieben. Es müssen genannt sein: Arbeitgeber mit vollständiger Anschrift, der Beginn und die Dauer der Ausbildung, die genaue Bezeichnung des angestrebten Ausbildungsberufs, die Höhe der Ausbildungsvergütung, die Wochenarbeitszeit und das Vertragsdatum bezeichnet werden. (Original bei Vorsprache erforderlich)

    Der Vertrag muss von der jeweils zuständigen Berufsgenossenschaft (z.B.: IHK) bestätigt werden.

    Sofern die monatliche Ausbildungsvergütung einen monatlichen Bruttobetrag von 990,- € (bei betrieblichen Berufsausbildungen) bzw. einen monatlichen Nettobetrag von 959,-€ (bei schulischen Berufsausbildungen) nicht erreicht, ist die Finanzierung des Fehlbetrages nachzuweisen, und zwar durch:
    a) eine Verpflichtungserklärung (ausgestellt von der Ausländerbehörde) für den gesamten Aufenthalt von einer in Deutschland lebenden Person (Original bei Vorsprache erforderlich) oder

    b) einer Bestätigung einer deutschen Bank über die Einrichtung eines Sperrkontos auf Ihren Namen über den monatlichen Fehlbetrag (Original bei Vorsprache erforderlich).

    Sollte Ihnen eine kostenlose Unterkunft oder Verpflegung gewährt werden, legen Sie bitte entsprechende Nachweise vor.
  • Schulvertrag oder Anmeldebestätigung der Berufsschule (Original bei Vorsprache erforderlich).
  • Ausbildungsabsicht – frei verfasstes Schreiben, warum Sie sich in dem gewünschten Berufsfeld qualifizieren möchten und welche Berufsperspektive Sie mit dieser Ausbildung verfolgen.
  • Nachweise über Ihren bisherigen Schulbesuch - z. B. letztes Schulzeugnis. (Original mit deutscher Übersetzung bei Vorsprache erforderlich).
  • Nachweis über Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau B1 (Original bei Vorsprache erforderlich).
    Anerkannte Sprachzertifikate sind die Sprachzertifikate des Goethe Instituts, des ÖSD oder einer von TELC oder ECL zertifizierten Sprachschule. Nähere Informationen finden Sie hier.
  • Informationen über das beschleunigte Fachkräfteverfahren finden Sie hier.

Der Antrag kann nur vollständig unter Vorlage aller im Merkblatt aufgeführten Dokumente weitergeleitet werden. Unvollständige Anträge werden abgelehnt, eine Erstattung der Visumgebühr ist ausgeschlossen.

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